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   OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 4 Ss 721/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3456
OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 4 Ss 721/13 (https://dejure.org/2015,3456)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.02.2015 - 4 Ss 721/13 (https://dejure.org/2015,3456)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 4 Ss 721/13 (https://dejure.org/2015,3456)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässiges Nichtbeachten des Rechtfahrgebots (mit Verursachung eines Unfalls) während einer Fahrschulfahrt; Verpflichtung des Fahrlehrers zum Verhindern einer Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers nach § 1 Abs. 2 StVO; Verkehrsteilnehmereigenschaft eines ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 2 StVO, § 2 Abs 2 StVO, § 49 Abs 1 Nr 1 StVO, § 49 Abs 1 Nr 2 StVO
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot durch einen Fahrschüler während einer Ausbildungsfahrt; Kraftfahrzeugführereigenschaft eines Fahrlehrers

  • bussgeldsiegen.de

    Kraftfahrzeugführereigenschaft eines Fahrlehrers - Verantwortlichkeit für Verkehrsverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 2 Abs. 15 S. 2; OWiG § 47
    Fahrlässiges Nichtbeachten des Rechtfahrgebots (mit Verursachung eines Unfalls) während einer Fahrschulfahrt

  • rechtsportal.de

    StVG § 2 Abs. 15 S. 2; OWiG § 47
    Fahrlässiges Nichtbeachten des Rechtfahrgebots (mit Verursachung eines Unfalls) während einer Fahrschulfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die "Haftung” des Fahrlehrers - Fahrzeugführer nein, Verkehrsteilnehmer ja.

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrlehrer ist kein Fahrzeugführer, aber Verkehrsteilnehmer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrlehrer kann mangels Fahrereigenschaft das Rechtsfahrgebot nicht verletzen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verantwortlichkeit eines Fahrlehrers als Fahrzeugführer

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Der Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt einen Fahrschüler begleitet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.1959 - 4 StR 424/59
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 4 Ss 721/13
    Der Begriff des Verkehrsteilnehmers ist weiter als der des Fahrzeugführers (König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 1 StVO Rn. 17), das Führen eines Fahrzeugs ist gegenüber der Teilnahme am Straßenverkehr i. S. d. § 1 StVO als Spezialfall der engere Begriff (Heß, aaO, § 2 StVO Rn. 7; s. auch BGHSt 14, 24 ff.).

    Die den Verkehrsteilnehmer kennzeichnende Einwirkung auf das Verkehrsgeschehen muss nicht notwendig ein tätiges Handeln, sondern kann auch ein Unterlassen sein, wenn dadurch eine Rechtspflicht zum Tätigwerden verletzt wird (BGHSt 14, 24 ff. [27/28]).

  • OLG Stuttgart, 17.12.1998 - 7 U 138/98

    Unfallverursachung durch einen Fahrschüler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 4 Ss 721/13
    Er ist sowohl Dritten als auch gegenüber dem Fahrschüler dafür verantwortlich, dass Unfälle möglichst vermieden werden; an die Erfüllung dieser Pflichten ist zivilrechtlich ein strenger Maßstab anzulegen (s. BGH, NJW 1969, 2197; OLG Stuttgart, NZV 1999, 470; Dauer, Fahrlehrerrecht, 2010, S. 69/70).
  • BGH, 16.09.1969 - VI ZR 80/68

    Verletzung der Sorgfaltspflicht eines Fahrlehrers - Seitenabstand zum rechten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 4 Ss 721/13
    Er ist sowohl Dritten als auch gegenüber dem Fahrschüler dafür verantwortlich, dass Unfälle möglichst vermieden werden; an die Erfüllung dieser Pflichten ist zivilrechtlich ein strenger Maßstab anzulegen (s. BGH, NJW 1969, 2197; OLG Stuttgart, NZV 1999, 470; Dauer, Fahrlehrerrecht, 2010, S. 69/70).
  • BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 4 Ss 721/13
    (2) Nach den vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 23. September 2014 (4 StR 92/14 - zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegten Erwägungen ist ein Fahrlehrer, der in der konkreten Situation nicht in die Ausbildungsfahrt eingreift, nach allgemeinen Kriterien kein Führer des Kraftfahrzeugs.
  • OLG München, 11.04.2014 - 10 U 4173/13

    Haftungsverteilung bei einer Kollision im Begegnungsverkehr auf einer schmalen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 4 Ss 721/13
    Unter Umständen sind bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden die einander entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer gemäß § 3 Abs. 1 Satz 5 StVO zum Fahren auf "halbe Sicht" verpflichtet (s. zum Ganzen: OLG München, Urteil vom 11. April 2014 - 10 U 4173/13 -, juris).
  • LG Saarbrücken, 29.04.2016 - 13 S 3/16

    Anscheinsbeweis bei Kfz-Unfall: Kollision des aus einer untergeordneten Straße

    Welche Anforderungen das Rechtsfahrgebot im konkreten Fall stellt, ist daher unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Örtlichkeit, der Fahrbahnbreite und -beschaffenheit, der Fahrzeugart, eines vorhandenen Gegenverkehrs, der erlaubten und der gefahrenen Geschwindigkeit sowie der jeweiligen Sichtverhältnisse zu bestimmen (vgl. BGHZ 74, 25; OLG Stuttgart, VRS 128, 145; OLG Hamm, DAR 2004, 90).
  • AG Landstuhl, 20.10.2016 - 2 OWi 4286 Js 10115/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Täterschaft eines Fahrlehrers als Beifahrer

    Ein bußgeldbewehrtes Verhalten des Fahrlehrers als Verkehrsteilnehmer kann in einem Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO liegen (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.02.2015 - 4 Ss 721/13 - juris; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl. 2016, § 1 StVO Rn. 15-21; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., 2015, § 1 StVO, Rn. 17; König in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 315b, Rn. 18; BGH, Beschl. v. 25.11.1959 - 4 StR 424/59 - BGHSt 14, 24).
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