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   OLG Stuttgart, 02.06.1986 - 3 Ss 294/86   

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https://dejure.org/1986,2094
OLG Stuttgart, 02.06.1986 - 3 Ss 294/86 (https://dejure.org/1986,2094)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.06.1986 - 3 Ss 294/86 (https://dejure.org/1986,2094)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Juni 1986 - 3 Ss 294/86 (https://dejure.org/1986,2094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bußgeldbescheid; Angaben zur Mängelfeststellung; Abgestelltes Fahrzeug; Ahndung des Verstoßes; Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs; Vorschriftswidriger Zustand; Schadhafte Reifen

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 959
  • NStZ 1987, 82 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 30.08.1982 - 3 Ws B 224/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.1986 - 3 Ss 294/86
    Tatidentität i. S. der §§ 71 OWiG , 264 Abs. 1 StPO liegt deshalb hier nicht vor (vgl. hierzu [u. a.] BayObLG, VRS 47, 297, 299; KG, VRS 64, 42 [hier: IV (468) 136 e]).«.
  • BayObLG, 16.11.1981 - 1 ObOWi 161/81

    Bußgeld; Bußgeldbescheid; Reifen; Abgefahrene; Parken; Abgestellt; Zeitpunkt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.1986 - 3 Ss 294/86
    In solchen Fällen der Kontrolle stehender Fahrzeuge bezieht sich aber der Tatvorwurf regelmäßig allein auf Ausführung oder Zulassung jener Fahrt, die dazu geführt hat, daß sich das Fahrzeug zur fraglichen Zeit am Kontrollort befunden hat (BayObLG VRS 62, 131, 132 [hier: IV (468) 134 b-c.]).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Ein erfolgreiches Rechtsmittel führe nämlich grundsätzlich dazu, daß die Entscheidung hergestellt werde, die bei richtiger Sachbehandlung schon der in der Vorinstanz tätig gewesene Richter hätte treffen müssen; eine darüber hinausgehende Einstellung des Verfahrens scheide aus, weil eine weitere Tat nicht Gegenstand des Verfahren geworden sei (BayObLG VRS 57, 39; 58, 432; KG VRS 64, 42; OLG Koblenz VRS 63, 372; OLG Stuttgart VRS 71, 294).
  • BayObLG, 29.06.1994 - 3 ObOWi 54/94

    Rechtsberatung; Beratung durch Angestellte eines Vereins

    Hinsichtlich der nicht im Bußgeldbescheid aufgeführten Taten bedurfte es keiner gesonderten Verfahrenseinstellung, weil diese nicht Gegenstand des Verfahrens geworden sind (BayObLGSt 1978, 158; OLG Koblenz VRS 71, 43/45; OLG Stuttgart MDR 1986, 959/960).
  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 01.02.1996 - 349 B - 2/96
    was nunmehr von der Berufungskammer nachzuholen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 2.6.1986 - 3 Ss 294/86, abgedruckt in Monatsschrift für Deutsches Recht 1986 S. 959 f.).
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