Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 6 U 232/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,18744
OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 6 U 232/18 (https://dejure.org/2019,18744)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.07.2019 - 6 U 232/18 (https://dejure.org/2019,18744)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Juli 2019 - 6 U 232/18 (https://dejure.org/2019,18744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,18744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf; Leasingvertrag; Finanzierungshilfe; untentgeltlich; Kilometer-Leasing; Existenzgründer

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 356d BGB, § 506 Abs 1 S 1 BGB, § 506 Abs 2 BGB, § 513 BGB, § 514 Abs 2 BGB
    Anwendbarkeit des Verbraucherkreditrechts auf Verträge mit Finanzierungshilfe: Widerrufsrecht eines Existenzgründers bei einem Leasingvertrag mit negativem Vertragszins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf; Leasingvertrag; Finanzierungshilfe; untentgeltlich; Kilometer-Leasing; Existenzgründer

  • rechtsportal.de

    BGB § 506 Abs. 1 S. 1; BGB § 495
    Ansprüche aus dem Leasingvertrag für ein Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unliebsam gewordenes Fahrzeug zurückgeben? OLG Stuttgart schränkt Widerruf beim Null-Leasing ein!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1448
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - 24 U 15/12

    Rechtsstellung des Leasingnehmers bei einem Kfz-Leasingvertrag mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 6 U 232/18
    Dabei kann offenbleiben, ob ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung überhaupt als Finanzierungshilfe im Sinne des § 506 Abs. 2 BGB eingeordnet werden kann, da der Leasingnehmer bei dieser Vertragsgestaltung bei Beendigung des Vertrags gerade nicht für einen bestimmten Wert des Gegenstandes einzustehen hat (für eine entsprechende Anwendung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.12.2018 - 24 U 164/17 - und Urteil vom 2.10.2012 - I-24 U 15/12 - dagegen LG Heilbronn, Urteil vom 15.10.2018 - Bi 6 O 246/18).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - 24 U 164/17

    Anforderungen an die Form der Kündigung eines mit einem Verbraucher geschlossenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 6 U 232/18
    Dabei kann offenbleiben, ob ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung überhaupt als Finanzierungshilfe im Sinne des § 506 Abs. 2 BGB eingeordnet werden kann, da der Leasingnehmer bei dieser Vertragsgestaltung bei Beendigung des Vertrags gerade nicht für einen bestimmten Wert des Gegenstandes einzustehen hat (für eine entsprechende Anwendung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.12.2018 - 24 U 164/17 - und Urteil vom 2.10.2012 - I-24 U 15/12 - dagegen LG Heilbronn, Urteil vom 15.10.2018 - Bi 6 O 246/18).
  • LG Heilbronn, 15.10.2018 - 6 O 246/18

    Widerruf von Kfz-Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 6 U 232/18
    Dabei kann offenbleiben, ob ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung überhaupt als Finanzierungshilfe im Sinne des § 506 Abs. 2 BGB eingeordnet werden kann, da der Leasingnehmer bei dieser Vertragsgestaltung bei Beendigung des Vertrags gerade nicht für einen bestimmten Wert des Gegenstandes einzustehen hat (für eine entsprechende Anwendung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.12.2018 - 24 U 164/17 - und Urteil vom 2.10.2012 - I-24 U 15/12 - dagegen LG Heilbronn, Urteil vom 15.10.2018 - Bi 6 O 246/18).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2020 - 6 U 330/19

    Bestehen eines Widerrufsrechts bei Kilometerleasingverträgen

    Das Landgericht hat die Klage - vor der Entscheidung des Senats vom 2. Juli 2019 - 6 U 232/18 - abgewiesen, weil die Frist für den Widerruf bei Abgabe der darauf gerichteten Erklärung bereits abgelaufen gewesen sei.

    Erst recht lässt sich Entgeltlichkeit nicht feststellen, wo - wie vorliegend mit einem Zins von -12,59% - ein negativer Vertragszins vereinbart ist (Haertlein in BeckOGK, Stand 1.5.2020, § 509 Rn. 39; Senatsurteil vom 2. Juli 2019 - 6 U 232/18 -, Rn. 12, juris).

  • OLG Stuttgart, 03.12.2019 - 6 U 323/18

    Kfz-Leasingvertrag: Widerrufsrecht des Leasingnehmers bei einem

    Angesichts des negativen Vertragszinses von -6,43% ist von der Unentgeltlichkeit der Finanzierung auszugehen (s. schon Senat, Urteil vom 02. Juli 2019 - 6 U 232/18, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht