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   OLG Stuttgart, 02.10.1992 - 2 U 207/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7947
OLG Stuttgart, 02.10.1992 - 2 U 207/91 (https://dejure.org/1992,7947)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.10.1992 - 2 U 207/91 (https://dejure.org/1992,7947)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Oktober 1992 - 2 U 207/91 (https://dejure.org/1992,7947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Bierbezugsvertrag wegen Ablaufs einer höchstzulässigen Bindungsdauer ; Unwirksamkeit einer Alleinbezugsvereinbarung zwischen Wirt und Brauerei nach Art. 85 EWG-Vertrag (EWGV); Anfängliche Unwirksamkeit einer langfristigen Bezugsbindung nach § 138 BGB; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 937
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Koblenz, 21.02.2002 - 5 U 677/01

    Zur Auslegung eines Bierbezugsvertrags

    Insofern kann dahinstehen, ob der Parteivortrag überhaupt hinreicht, dass hier von einem wettbewerbsbeschränkenden Sachverhalt ausgegangen werden kann, wie in Art. 85 Abs. 1 a.F. EGV voraussetzte (vgl. dazu im Einzelnen BGH NJW 1992, 1456, 1457; BGH NJW 1992, 2145; OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 937, 939; Wahl NJW 1985, 534 f.).
  • OLG Stuttgart, 06.11.1998 - 2 U 107/98

    Ausschluss von § 463 BGB als vertraglichem Gewährleistungsanspruch bei Anfechtung

    Für eine Nichtigkeit nach Art. 85 Abs. 2 EGV bietet der Vortrag der Parteien keinerlei Anhaltspunkte (vgl. zu den Voraussetzungen einer solchen Nichtigkeit eines lang laufenden Bierbezugsvertrages: BGH NJW 1992, 1456 f. [BGH 15.10.1991 - KZR 25/90] ; Senat NJW-RR 1993, 937, 938 [OLG Stuttgart 02.10.1992 - 2 U 207/91] ).
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