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   OLG Stuttgart, 02.10.2006 - 6 U 8/06   

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OLG Stuttgart, 02.10.2006 - 6 U 8/06 (https://dejure.org/2006,763)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.10.2006 - 6 U 8/06 (https://dejure.org/2006,763)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Oktober 2006 - 6 U 8/06 (https://dejure.org/2006,763)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Verbraucherkreditvertrag im Haustürgeschäft zur Kapitalanlagefinanzierung: Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung über die Frage der gemeinschaftsrechtlichen Befugnis des nationalen Gesetzgebers zur Regelung des Erlöschens des Widerrufsrechts nach einem Monat trotz ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    HaustürWG §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 3; BGB §§ 312, 355, 358 Abs. 3
    Erlöschen des Haustürwiderrufsrechts nach beiderseitiger vollständigerLeistungserbringung trotz unrichtiger Widerrufsbelehrung? (Vorlage an EuGH)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Darlehensvertrages; Rückgewährung gegenseitig erhaltener Leistungen; Sanktionen im Falle der von einer Richtlinie vorgesehenen, nicht erteilten Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Richtlinie 85/577/EWG Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie 85/577/EWG Art. 5 (1); ; HWiG idF vom 16.01.1986 § 2 Abs. 1 S. 4

  • RA Kotz

    Haustürwiderruf bei Darlehensverträgen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines als Haustürgeschäft wirksam widerrufenen Darlehensvertrages beim finanzierten Immobilienerwerb - Anspruch auf Rückgewähr der Zins- und Tilgungsleistungen; Verwirkung des Rücktrittsrechts des Verbrauchers?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haustürgeschäft: Kann Rücktrittsrecht verwirkt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht legt Europäischem Gerichtshof Fragen zum Haustürwiderrufsrecht vor (Verbraucherschutz und fremdfinanzierte Immobilienfondsbeteiligung)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Schrottimmobilien und Haustürwiderruf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schrottimmobilien und Haustürwiderruf

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EGV Art. 234; RL 85/577/EWG Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1; HWiG § 2 Abs. 1 Satz 4 a. F.
    EuGH-Vorlage zum Erlöschen eines HWiG-Widerrufsrechts einen Monat nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 5 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nachbelehrung und Verwirkung des Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitliche Begrenzung des Rücktrittsrechts durch den nationalen Gesetzgeber; Verwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 379
  • ZIP 2006, 1943
  • NZM 2007, 61
  • WM 2006, 1997
  • BauR 2006, 1951 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2006 - 6 U 8/06
    Dazuhin ist der Zusatz noch unzutreffend, weil es sich bei Fondsbeitritt und Darlehensvertrag um verbundene Geschäfte handelt mit der Folge, dass der Darlehensnehmer nach einem Widerruf nicht die Darlehensvaluta zurückzuzahlen hat, sondern nur seine Rechte aus der Fondsbeteiligung an die Bank übertragen muss (siehe hierzu schon Tz. 36 des Urteils des Gerichtshofs vom 25.10.2005 C - 350/03).

    Der Senat hat bereits oben auf den Gesichtspunkt des Rechtsfriedens hingewiesen, der aus seiner Sicht eine Beendigung des Rechts, zurückzutreten, auch auf europäischer Ebene ermöglichen müsste und sich gerade aus Sicht der Richtlinie im vorliegenden Fall stellt, da sie kein verbundenes Geschäft kennt (Gerichtshof Urteil vom 25.10.2005 C - 350/03 - Schulte - Tz. 76) und das Geschäft damit aus ihrer Sicht seit 1998 abgewickelt ist.

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2006 - 6 U 8/06
    Nachdem der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 9.04.2002 (XI ZR 91/99; alle zitierten Entscheidungen des BGH sind auf der Homepage des BGH abrufbar: www.bundesgerichtshof.de) die Entscheidung des Gerichtshofs vom 13.12.2001 (C-481/99 - Heininger) ins nationale deutsche Recht umgesetzt hatte, hat die Klägerin am 16.05.2002 den Darlehensvertrag mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten aus dem Jahre 1992 widerrufen und am 27.12.2004 Klage u.a. auf Rückzahlung von an die Rechtsvorgängerin der Klägerin geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen erhoben.

    Der Gerichtshof hat in der Heininger-Entscheidung (Urteil vom 13.12.2001 C-481/99) in Tz. 45 - 47 ausgeführt, dass der nationale Gesetzgeber das Widerrufsrecht nicht unabhängig von einer Belehrung des Verbrauchers auf 1 Jahr befristen dürfe.

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2006 - 6 U 8/06
    Dazu genügt nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 18.10.2004 II ZR 352/02 S. 9) nicht bereits, dass die Gesellschaftseinlage erbracht und der Verbraucher Inhaber der Rechte aus dem Gesellschaftsanteil geworden ist.
  • OLG Koblenz, 05.04.2005 - 3 U 822/04

    Finanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Vermittlung in einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2006 - 6 U 8/06
    Das OLG Koblenz ließ die Frage in einem Fall offen, in dem die Monatsfrist noch nicht abgelaufen war (Urteil vom 5.04.2005 3 U 822/04 = OLGR Koblenz 2005, 501, 504).
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2006 - 6 U 8/06
    - Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 14.10.2003 (XI ZR 134/02 dort S. 12f) formuliert: "Auch wenn § 2 Abs. 1 S. 4 HWiG hinter den Vorgaben der Europäischen Haustürgeschäfte-Richtlinie zurückbleiben sollte, ...".
  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 54/04

    Richtlinienkonforme Auslegung des HWiG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2006 - 6 U 8/06
    Eine eindeutige Entscheidung fehlt bislang aber, da er in allen zu ihm gelangten Fällen der Auffassung war, dass das nationale Recht nicht europarechtskonform ausgelegt werden könne (so auch in den Beschlüssen vom 18.01.2005: XI ZR 54/04 und XI ZR 66/04), falls der Wortlaut des § 2 Abs. 1 S. 4 HWiG europarechtswidrig sein sollte.
  • BGH, 14.02.2006 - XI ZR 255/04

    Zurechnung der Haustürsituation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2006 - 6 U 8/06
    Einer besonderen Zurechnungsvorschrift für die Haustürsituation braucht es aber seit der Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs vom 23.10.2005 (C - 229/04 - Crailsheimer Volksbank, dort Tz. 41 - 45 iVm 35) durch die Urteile des BGH vom 12.12.2005 (II ZR 327/04) und 14.02.2006 (XI ZR 255/04) nicht mehr.
  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 66/04

    Richtlinienkonforme Auslegung des HWIG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2006 - 6 U 8/06
    Eine eindeutige Entscheidung fehlt bislang aber, da er in allen zu ihm gelangten Fällen der Auffassung war, dass das nationale Recht nicht europarechtskonform ausgelegt werden könne (so auch in den Beschlüssen vom 18.01.2005: XI ZR 54/04 und XI ZR 66/04), falls der Wortlaut des § 2 Abs. 1 S. 4 HWiG europarechtswidrig sein sollte.
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04

    Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2006 - 6 U 8/06
    Einer besonderen Zurechnungsvorschrift für die Haustürsituation braucht es aber seit der Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs vom 23.10.2005 (C - 229/04 - Crailsheimer Volksbank, dort Tz. 41 - 45 iVm 35) durch die Urteile des BGH vom 12.12.2005 (II ZR 327/04) und 14.02.2006 (XI ZR 255/04) nicht mehr.
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2006 - 6 U 8/06
    Nachdem der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 9.04.2002 (XI ZR 91/99; alle zitierten Entscheidungen des BGH sind auf der Homepage des BGH abrufbar: www.bundesgerichtshof.de) die Entscheidung des Gerichtshofs vom 13.12.2001 (C-481/99 - Heininger) ins nationale deutsche Recht umgesetzt hatte, hat die Klägerin am 16.05.2002 den Darlehensvertrag mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten aus dem Jahre 1992 widerrufen und am 27.12.2004 Klage u.a. auf Rückzahlung von an die Rechtsvorgängerin der Klägerin geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen erhoben.
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08

    Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht zunächst dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die Sache zur Klärung der Frage vorgelegt, ob die Regelung über das Erlöschen des Widerrufsrechts in § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG mit Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Satz 1 der Richtlinie 85/577/EWG betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen vereinbar ist (WM 2006, 1997).

    Dort ist bei der Wiedergabe des unstreitigen Sachverhalts ausdrücklich referiert, die Zeugin F. habe lediglich wegen Verhinderung des Vermittlers Bl. in dessen Vertretung und von ihm instruiert den zwischen ihm und der Klägerin vereinbarten Termin wahrgenommen (WM 2006, 1997, Tz. 5).

  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Zwar begründet der Ablauf dieser Fristen eine erhebliche Schutzbedürftigkeit der Bank und kann ein für die Verwirkung sprechender Umstand sein (so Palandt-Grüneberg, a.a.O., Rz. 95; OLG Stuttgart, Vorlagebeschluss v. 02.10.2006 - 6 U 8/06, Juris, Rz. 40; LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 31.03.2009 - 10 O 9881/08, Juris, Rz. 32 m. w. Nw.; ablehnend OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.02.2007 - 17 U 65/06, Juris, Rz. 46 m. w. Nw.).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2008 - 6 U 274/06

    Haustürgeschäft: Erlöschen des Widerrufsrechts nach beiderseits vollständiger

    Sie verteidigt das Urteil des Landgerichts unter Bekräftigung und Vertiefung ihres bereits in erster Instanz gehaltenen Sachvortrags und nimmt dabei auch auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10.4.2008 (C-412/06) Bezug, welche auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 2.10.2006 (6 U 8/06) ergangen ist.
  • OLG München, 29.06.2007 - 19 U 2543/07

    Zu den Anforderungen an eine Haustürsituation und einem Ausschluss des

    Deshalb käme eine Vorlage an den EuGH nicht in Betracht (a.A. wohl OLG Stuttgart WM 2006, 1997, ohne sich mit den den deutschen Gerichten gezogenen Grenzen der Auslegung zu befassen).

    Diese Frage könnte allerdings in der Tat dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen sein (vgl. dazu OLG Stuttgart WM 2006, 1997).

  • VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zur

    Dass das Oberlandesgericht Stuttgart im Zusammenhang mit einem Vorlagebeschluss vom 2. Oktober 2006 (NJW 2007, 379) an den Europäischen Gerichtshof einen Rücktritt auch noch nach vollständiger Vertragsabwicklung für möglich erachte, könne angesichts der eindeutigen Regelung, die der deutsche Gesetzgeber in § 2 HWiG getroffen habe, keine Rolle spielen.
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