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   OLG Stuttgart, 02.10.2017 - 20 W 6/17   

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https://dejure.org/2017,76072
OLG Stuttgart, 02.10.2017 - 20 W 6/17 (https://dejure.org/2017,76072)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.10.2017 - 20 W 6/17 (https://dejure.org/2017,76072)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Oktober 2017 - 20 W 6/17 (https://dejure.org/2017,76072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 406 Abs 1 ZPO, § 406 Abs 2 S 1 ZPO, § 293c AktG
    Spruchverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die nicht erfolgte Ablehnung des sachverständigen Prüfers wegen Besorgnis der Befangenheit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2017 - 20 W 6/17
    Der Wert einer Beschwerde über die Ablehnung des Sachverständigen beträgt einen Bruchteil des Hauptsachewertes (BGH, B. v. 15.12.2003, II ZB 32/03).
  • BGH, 10.01.2017 - VI ZB 31/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Erstellung eines entgeltlichen Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2017 - 20 W 6/17
    Anderes ergibt sich auch nicht aus dem seitens der Antragstellerin zu 1 zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10.01.2017 (VI ZB 31/16).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2017 - 20 W 6/17
    In einfach gelagerten Fällen können wenige Tage ausreichend sein; ist der Ablehnungsgrund dagegen erst nach sorgfältiger Prüfung des Gutachtens zu erkennen, kann sich die Frist entsprechend verlängern (BGH NJW 2005, 1869).
  • OLG München, 06.02.2012 - 31 Wx 31/12

    Zuständigkeit für sofortige Beschwerde nach erfolgloser Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2017 - 20 W 6/17
    § 6 FamFG, der die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen regelt, findet auf Sachverständige keine Anwendung, da diese vom Begriff der "Gerichtsperson" nicht erfasst werden (OLG München, B. v. 06.02.2012, 31 Wx 31/12; Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., § 6 Rn. 7; Bumiller/Hardes/Schwamb, FamFG, 11. Aufl., § 6 Rn. 2; Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 6 Rn. 6).
  • LG Stuttgart, 23.03.2017 - 31 O 1/15

    Befangenheitsantrag gegen sachverständigen Prüfer unzulässig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2017 - 20 W 6/17
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 1 vom 07.04.2017 gegen Ziffer 1 des Beschlusses des Landgerichts Stuttgart vom 23.03.2017 (31 O 1/15 KfH) wird zurückgewiesen.
  • OLG Bamberg, 02.05.2016 - 4 W 38/16

    Ablehnung des Sachverständigen - Verlust des Ablehnungsrechts durch rügelose

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2017 - 20 W 6/17
    In Bezug auf vier der fünf vorgebrachten Ablehnungsgründe ist das Ablehnungsgesuch bereits wegen Nichteinhaltung der jeweils gesondert zu prüfenden (OLG Bamberg, B. v. 02.05.2016, 4 W 38/16), durch § 406 Abs. 2 ZPO gesetzten Frist unzulässig.
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08

    Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2017 - 20 W 6/17
    Insbesondere ergibt sich solches nicht aus der von der Antragstellerin zu 1 in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 11.03.2008 (5 W 42/08).
  • LG Stuttgart, 12.09.2022 - 31 O 12/17

    Spruchverfahren Squeeze-out primion Technology AG

    Eine Ablehnung des sachverständigen Prüfers im Spruchverfahren wegen Besorgnis der Befangenheit scheidet ohnehin aus, wie die Kammer bereits wiederholt ausgeführt hat (LG Stuttgart, Beschluss vom 23. März 2017 - 31 0 1/15 KfH SpruchG - bestätigt durch Beschluss des OLG Stuttgart vom 02. Oktober 2017 - 20 W 6/17; LG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2018 -- 31 0 38/16 KfH SpruchG).

    Mittelbar aus der Verweisung in § 293c Abs. 1 Satz 5 AktG auf § 318 Abs. 5 HGB ergibt sich, dass in diesem Zusammenhang aufgrund des gerichtlichen Bestellungsaktes ein "vertragsähnliches Auftragsverhältnis" (oder schlicht ein Geschäftsbesorgungsvertrag) zwischen dem Prüfer und dem oder den Antragstellern des Bestellungsverfahrens zustande kommt und dass sich der Vergütungsanspruch des sachverständigen Prüfers nicht gegen die Staatskasse richtet (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02. Oktober 2017 -- 20 W 6/17, BeckRS 2017, 161311 Rn. 33, beckonline; Schenk in: Bürgers/Körber/Lieder, Aktiengesetz, 5. Aufl. 2021, § 293c Rn. 8; Langenbucher in: Schmidt, K./Lutter, AktG, 4. Aufl. 2020, § 293c AktG, Rn. 5; MüKoAktG/Altmeppen, 5. Aufl. 2020, AktG § 293c Rn. 12; Grigoleit/Servatius, 2. Aufl. 2020, AktG § 293c Rn. 5; Emmerich/Habersack/Emmerich, 9. Aufl. 2019, AktG § 293c Rn. 9, viele m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2020 - 26 W 7/20

    Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen in einem aktienrechtlichen Spruchverfahren

    Ein dennoch gestelltes Ablehnungsgesuch ist unzulässig (so auch OLG München, Beschluss v. 26.06.2018 aaO; LG Stuttgart, Beschluss v. 23.03.2017 - 31 O 1/15 KfH SpruchG S. 7, n.v. (Bl. 3151); i.E. offen gelassen OLG Stuttgart, Beschluss v. 2.10.2017 - 20 W 6/17 S. 9, n.v. (Bl. 3160)).
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