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   OLG Stuttgart, 02.11.2007 - 1 Ss 507/07   

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OLG Stuttgart, 02.11.2007 - 1 Ss 507/07 (https://dejure.org/2007,40305)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.11.2007 - 1 Ss 507/07 (https://dejure.org/2007,40305)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. November 2007 - 1 Ss 507/07 (https://dejure.org/2007,40305)
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  • BGH, 29.10.1963 - 5 StR 286/63
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2007 - 1 Ss 507/07
    Er ist Berechtigter des Kontos gewesen und hätte den Kontostand zum Zeitpunkt der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung entsprechend dem Schutzzweck der Norm (vgl. nur BGHSt 19, 126, 130; BGH NJW 2004, 2452 [BGH 19.05.2004 - IXa ZB 224/03] ) gem. § 807 Abs. 1 ZPO angeben müssen.

    Der Schuldner ist nur zur Angabe solcher Erklärungen verpflichtet, die § 807 ZPO vorschreibt (BGHSt 19, 126; BayOblG NStZ 2003, 665).

  • BFH, 07.10.1998 - II R 52/96

    Pflichtteilsverbindlichkeit bei Erfüllungs Statt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2007 - 1 Ss 507/07
    Bei einem Freibetrag von 205 000, 00 EUR (§ 16 Abs. 1 ErbStG ) kann der Angeklagte unter keinem Gesichtspunkt aus der mit 0 EUR festgesetzten Erbschaftssteuer etwas für sich herleiten, zumal Pflichtteilsverbindlichkeiten gemäß § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB Geldschulden sind ( BGHZ 28, 177 ) und, sobald der Berechtigte seinen Anspruch geltend gemacht hat, mit dem Nennwert vom Nachlasswert abzuziehen sind ( BFHE 187, 50 und BFHE 213, 122 [BFH 19.07.2006 - II R 1/05] ).
  • BFH, 19.07.2006 - II R 1/05

    Entstehen der Erbschaftsteuer für Pflichtteilsanspruch auch ohne dessen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2007 - 1 Ss 507/07
    Bei einem Freibetrag von 205 000, 00 EUR (§ 16 Abs. 1 ErbStG ) kann der Angeklagte unter keinem Gesichtspunkt aus der mit 0 EUR festgesetzten Erbschaftssteuer etwas für sich herleiten, zumal Pflichtteilsverbindlichkeiten gemäß § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB Geldschulden sind ( BGHZ 28, 177 ) und, sobald der Berechtigte seinen Anspruch geltend gemacht hat, mit dem Nennwert vom Nachlasswert abzuziehen sind ( BFHE 187, 50 und BFHE 213, 122 [BFH 19.07.2006 - II R 1/05] ).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 5St RR 18/03

    Falsche Versicherung an Eides statt; Eidesstattliche Versicherung über die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2007 - 1 Ss 507/07
    Der Schuldner ist nur zur Angabe solcher Erklärungen verpflichtet, die § 807 ZPO vorschreibt (BGHSt 19, 126; BayOblG NStZ 2003, 665).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2007 - 1 Ss 507/07
    Darüber hinaus bestand -entgegen der Stellungnahme im Verteidigerschriftsatz vom 25. Oktober 2007- keine Veranlassung, die Erwägungen zu wiederholen, die bereits Gegenstand des Berufungsurteils waren ( BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007, 2 BvR 1447/05 und 2 BvR 136/05, Absatz 102).
  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 224/03

    Angabe des Nettoeinkommens des Ehepartners im Vermögensverzeichnis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2007 - 1 Ss 507/07
    Er ist Berechtigter des Kontos gewesen und hätte den Kontostand zum Zeitpunkt der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung entsprechend dem Schutzzweck der Norm (vgl. nur BGHSt 19, 126, 130; BGH NJW 2004, 2452 [BGH 19.05.2004 - IXa ZB 224/03] ) gem. § 807 Abs. 1 ZPO angeben müssen.
  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 53/58

    Pflichtteilsrecht und Auskunftsanspruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2007 - 1 Ss 507/07
    Bei einem Freibetrag von 205 000, 00 EUR (§ 16 Abs. 1 ErbStG ) kann der Angeklagte unter keinem Gesichtspunkt aus der mit 0 EUR festgesetzten Erbschaftssteuer etwas für sich herleiten, zumal Pflichtteilsverbindlichkeiten gemäß § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB Geldschulden sind ( BGHZ 28, 177 ) und, sobald der Berechtigte seinen Anspruch geltend gemacht hat, mit dem Nennwert vom Nachlasswert abzuziehen sind ( BFHE 187, 50 und BFHE 213, 122 [BFH 19.07.2006 - II R 1/05] ).
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