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   OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 1 HEs 147 - 150/10, 1 HEs 147/10, 1 HEs 148/10, 1 HEs 149/10, 1 HEs 150/10   

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https://dejure.org/2011,11430
OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 1 HEs 147 - 150/10, 1 HEs 147/10, 1 HEs 148/10, 1 HEs 149/10, 1 HEs 150/10 (https://dejure.org/2011,11430)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.02.2011 - 1 HEs 147 - 150/10, 1 HEs 147/10, 1 HEs 148/10, 1 HEs 149/10, 1 HEs 150/10 (https://dejure.org/2011,11430)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 1 HEs 147 - 150/10, 1 HEs 147/10, 1 HEs 148/10, 1 HEs 149/10, 1 HEs 150/10 (https://dejure.org/2011,11430)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Haftfragen

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die erforderliche Einarbeitungszeit zweier Kammern bei Abtrennung von Verfahren vor der Jugendkammer stellt keinen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot dar; Beschleunigungsgebot bei Haftsachen bzgl. der Abtrennung eines gegen einen Erwachsenen ursprünglich vor der ...

  • Wolters Kluwer

    Die durch eine Verfahrensabtrennung erforderlich gewordene zusätzliche Einarbeitungs- und Vorbereitungszeit stellt keinen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen dar; Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen aufgrund einer durch eine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschleunigungsgebot bei Haftsachen im Zusammenhang mit der Abtrennung eines gegen einen Erwachsenen ursprünglich vor der Jugendkammer geführten Verfahrens

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    U-Haft: Beschleunigungsgrundsatz nach Abtrennung von Verfahren

Verfahrensgang

  • AG Stuttgart - 27 Gs 867/10
  • AG Stuttgart - 27 Gs 873/10
  • AG Weiden/Oberpfalz - 1 Gs 298/10
  • LG Stuttgart - 7 KLs 203 Js 83853/08
  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 1 HEs 147 - 150/10, 1 HEs 147/10, 1 HEs 148/10, 1 HEs 149/10, 1 HEs 150/10
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 06.09.2007 - 3 Ws 507/07
    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 1 HEs 147/10
    Alleine die durch die Abtrennung erforderlich gewordene zusätzliche Einarbeitungs- und Vorbereitungszeit stellt daher - wenn die Sache wie hier (vgl. das Gegenbeispiel OLG München, Beschluss vom 06.09.2007, 3 Ws 507/07 H, 3 Ws 508/07 H) ansonsten mit der in Haftsachen erforderlichen Beschleunigung betrieben wird - keine vermeidbare Verzögerung dar.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1990 - 3 Ws 936/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 1 HEs 147/10
    Denn die Jugendkammer musste aufgrund der ihr gemäß den §§ 209 Abs. 1, 209a Nr. 2 a) StPO eingeräumten Eröffnungskompetenz mit der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung im Hinblick auf die Heranwachsende S. zwingend zugleich auch über die Eröffnung des Hauptverfahrens bezüglich der vier erwachsenen Angeklagten entscheiden und daher auch bezüglich jener die Verdachtslage prüfen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.1993, 4 Ws 263/93; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.1990, 3 Ws 936/90, NStZ 1991, 145; Eisenberg JGG, 13. Aufl., § 103 Rn. 18; Brunner/Dölling JGG, 11. Aufl., § 103 Rn. 10).
  • OLG Celle, 06.12.2007 - 2 Ws 383/07

    Durchbrechung des Grundsatzes der Verantwortung der Heranwachsenden vor dem für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 1 HEs 147/10
    § 103 Abs. 1 JGG darzustellen (vgl. KG, Beschluss vom 16.12.1998, 1 AR 1379/98 - 3 Ws 674/98; OLG Celle, Beschluss vom 06.12.2007, 2 Ws 383/07).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 508/01

    Strafprozessrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate, Wichtiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 1 HEs 147/10
    Da gegen M. bezüglich zweier Tatkomplexe ermittelt wurde (Heroinlieferungen von der Türkei in die Tschechische Republik zum einen und Kokainlieferungen von der Tschechischen Republik nach Deutschland zum anderen) war - auch wenn einer dieser Tatkomplexe (Drogentransport von der Türkei in die Tschechische Republik) die drei Angeklagten F., D. und K. nicht betrifft - eine diesbezügliche Abtrennung des Verfahrens gegen die drei Angeklagten nicht angezeigt und hätte wegen der dann auf zwei Gerichte verteilten Beweisaufnahme eher zu einer Verzögerung der Erledigung des Verfahrens insgesamt geführt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2001, 4 Ws 508-516/01).
  • OLG Stuttgart, 03.11.1994 - 1 Ws 225/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 1 HEs 147/10
    Nach den gesetzgeberischen Vorstellungen und den sich hieran orientierenden Richtlinien des Jugendgerichtsgesetzes (Nr. 1 zu § 103 JGG) soll die Verbindung von Strafsachen gegen Jugendliche/Heranwachsende und Erwachsene in Betracht kommen, wenn im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensentscheidung die besseren Gründe für eine Verbindung sprechen (KG, Beschluss vom 06.01.2006, 1 AR 1324/05 - 4 Ws 183/05; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.11.1994, 1 Ws 225/94).
  • OLG Hamm, 10.09.1993 - 4 Ws 263/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 1 HEs 147/10
    Denn die Jugendkammer musste aufgrund der ihr gemäß den §§ 209 Abs. 1, 209a Nr. 2 a) StPO eingeräumten Eröffnungskompetenz mit der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung im Hinblick auf die Heranwachsende S. zwingend zugleich auch über die Eröffnung des Hauptverfahrens bezüglich der vier erwachsenen Angeklagten entscheiden und daher auch bezüglich jener die Verdachtslage prüfen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.1993, 4 Ws 263/93; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.1990, 3 Ws 936/90, NStZ 1991, 145; Eisenberg JGG, 13. Aufl., § 103 Rn. 18; Brunner/Dölling JGG, 11. Aufl., § 103 Rn. 10).
  • KG, 06.01.2006 - 4 Ws 183/05

    Jugendstrafverfahren: Voraussetzungen einer Verbindung von Strafsachen gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 1 HEs 147/10
    Nach den gesetzgeberischen Vorstellungen und den sich hieran orientierenden Richtlinien des Jugendgerichtsgesetzes (Nr. 1 zu § 103 JGG) soll die Verbindung von Strafsachen gegen Jugendliche/Heranwachsende und Erwachsene in Betracht kommen, wenn im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensentscheidung die besseren Gründe für eine Verbindung sprechen (KG, Beschluss vom 06.01.2006, 1 AR 1324/05 - 4 Ws 183/05; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.11.1994, 1 Ws 225/94).
  • KG, 16.12.1998 - 3 Ws 674/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 1 HEs 147/10
    § 103 Abs. 1 JGG darzustellen (vgl. KG, Beschluss vom 16.12.1998, 1 AR 1379/98 - 3 Ws 674/98; OLG Celle, Beschluss vom 06.12.2007, 2 Ws 383/07).
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