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   OLG Stuttgart, 03.06.2014 - 102 U 2/13   

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https://dejure.org/2014,52495
OLG Stuttgart, 03.06.2014 - 102 U 2/13 (https://dejure.org/2014,52495)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.06.2014 - 102 U 2/13 (https://dejure.org/2014,52495)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 102 U 2/13 (https://dejure.org/2014,52495)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Baulandsache in Baden-Württemberg: Aufhebung eines Umlegungsbeschlusses bei formfehlerhaftem Anordnungsbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Umlegungsbeschlusses

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 46 BauGB, § 47 BauGB
    Baulandsache in Baden-Württemberg: Aufhebung eines Umlegungsbeschlusses bei Formfehlern des Anordnungsbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 46; BauGB § 47; GemO Ba-Wü § 35 Abs 1
    Rechtmäßigkeit eines unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Umlegungsbeschlusses

  • rechtsportal.de

    BauGB § 46 ; BauGB § 47 ; GemO Ba-Wü § 35 Abs 1
    Rechtmäßigkeit eines unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Umlegungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umlegungsbeschluss - und die Förmlichkeiten des Anordnungsbeschlusses

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 11.11.2013 - 102 U 1/13

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts in Baden-Württemberg:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.06.2014 - 102 U 2/13
    Sie hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen (Senat, Urteil vom 11.11.2013, Az. 102 U 1/13, juris RN 28; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1980, II 503/79, zitiert nach juris Rn. 21 = Die Justiz 1981, 233).

    Die Einlassung des Bürgermeisters der Antragsgegnerin beschränkte sich weitgehend auf die Wiedergabe der im den Beteiligten übermittelten Urteil des Senats vom 11.11.2013 (AZ: 102 U 1/13) dargestellten Grundsätze für die Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit einer Gemeinderatsverhandlung.

    Die anwaltlich vertretene Antragsgegnerin, der mit der Ladung zum Termin am 16.05.2014 ausdrücklich mitgeteilt worden war, dass über die Frage der (Nicht-)Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung über die Umlegungsanordnung verhandelt werden soll und die durch ausdrückliche Bezugnahme im Beschluss vom 28.04.2014 auf das Urteil des Senats vom 11.11.2013, Az. 102 U 1/13 über ihre Beweislast informiert wurde, hat auf das Bestreiten der Antragsteller keinen Beweis für die Einlassung ihres Bürgermeisters angeboten.

  • BGH, 30.09.2005 - V ZR 197/04

    Überprüfung der Auslegung von Willenserklärungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.06.2014 - 102 U 2/13
    Es ist eine anerkannte Auslegungsregel, dass an die Auslegung einer Willenserklärung, die zum Verlust einer Rechtsposition führt, als Verzicht auf diese Position strenge Anforderungen zu stellen sind und in der Regel eine insoweit eindeutige Willenserklärung erforderlich ist, weil ein Rechtsverzicht niemals zu vermuten ist (BGH, Urteil vom 30.09.2005, Az. V ZR 197/04, juris RN 18 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12

    Fristbeginn für Bürgerbegehren bei unzulässigerweise nichtöffentlich gefasstem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.06.2014 - 102 U 2/13
    Der Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen begründet regelmäßig auch dann, wenn die Öffentlichkeit - wie hier - nur zeitweise ausgeschlossen wurde, eine schwerwiegende Verfahrensrechtsverletzung (vgl. Senat aaO juris RN 33; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.2.2013, Az. 1 S 2155/12, VBlBW 2013, 269 juris Rn. 8).
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 372/03

    Höhe der Entschädigung bei Altlasten; Zurückweisung von Vorbringen ind er

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.06.2014 - 102 U 2/13
    § 221 Abs. 2 BauGB, der früher überwiegend als "Kann"-Vorschrift verstanden wurde, die es dem Gericht nach seinem Ermessen freistelle, vom Verhandlungsgrundsatz zum Untersuchungsgrundsatz überzugehen, begründet nach dem heute vorherrschenden Verständnis eine gerichtliche "Befugnis" im Sinne gegebenenfalls einer Verpflichtung des Gerichts zur Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes, wenn nämlich sonst eine Verletzung der Wahrheitspflicht zu befürchten wäre und wenn wichtige öffentliche Interessen im Spiel sind (BGHZ 161, 38, juris RN 24).
  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 29/86

    Voraussetzungen einer Umlegung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.06.2014 - 102 U 2/13
    Die Entscheidungen über die Zulässigkeit der Umlegung, die in der Anordnung der Sache nach getroffen werden, können von den Beteiligten nur (zusammen) mit dem Rechtsbehelf gegen den Umlegungsbeschluss, der das Verfahren einleitet, zur Nachprüfung gestellt werden (BGHZ 100, 148 juris RN 9; Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr BauGB 12. Aufl. § 46 RN 11; Dieterich, Baulandumlegung 5. Aufl. RN 429).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 132/90

    Bauplanungsrecht - Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.06.2014 - 102 U 2/13
    Sie erfordern den Ausschluss der Öffentlichkeit in der Gemeinderatssitzung, wenn im Verlauf der Sitzung persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse zur Sprache kommen können, an deren Kenntnisnahme schlechthin kein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit bestehen kann und deren Bekanntgabe dem Einzelnen nachteilig sein könnte (Senat aaO juris RN 30; VGH Baden-Württemberg aaO Rn. 21 bis 24; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.1990, 3 S 132/90, zitiert nach juris Rn. 27 ff. = NVwZ 1991, 284).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1980 - III 503/79

    Über Ausübung eines Vorkaufsrechts ist regelmäßig öffentlich zu beraten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.06.2014 - 102 U 2/13
    Sie hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen (Senat, Urteil vom 11.11.2013, Az. 102 U 1/13, juris RN 28; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1980, II 503/79, zitiert nach juris Rn. 21 = Die Justiz 1981, 233).
  • OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 102 U 5/21

    Umlegungsbeschluss eines Umlegungsausschusses zu einem Bebauungsplan

    Ein am 30.4.2012 erlassener Umlegungsbeschluss wurde durch Urteil des Senats vom 19.7.2013 (Az. 102 U 2/13) aufgehoben.

    Die Akten des Landgerichts Stuttgart 50 O 6/19 und des OLG Stuttgart 102 U 2/13 wurden beigezogen.

  • OLG Stuttgart, 10.12.2021 - 102 U 5/21

    Unwirksamkeit eines Umlegungsbeschlusses wegen Aufhebung eines Bebauungsplans und

    Ein am 30.4.2012 erlassener Umlegungsbeschluss wurde durch Urteil des Senats vom 19.7.2013 (Az. 102 U 2/13) aufgehoben.

    Die Akten des Landgerichts Stuttgart 50 O 6/19 und des OLG Stuttgart 102 U 2/13 wurden beigezogen.

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