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OLG Stuttgart, 03.07.1979 - 17 UF 114/79 G |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gültigkeit eines Ehevertrages bei Verweisung auf ein nicht mehr geltendes Gesetz; Begrenzung der Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 260 BGB durch den Umfang der ihr zugrunde liegenden Auskunftspflicht gem. § 1435 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ludwigsburg, 05.04.1979 - 1 F 193/79
- OLG Stuttgart, 03.07.1979 - 17 UF 114/79 G
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59
Verjährung von Auskunftsansprüchen
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.1979 - 17 UF 114/79
Zum Bestand des Gesamtguts, dessen vollständige Angabe unter den Voraussetzungen des § 260 II BGB an Eides statt zu versichern ist, gehören auch etwaige Ersatzansprüche gegen den Beklagten wegen ohne Zustimmung der Klägerin gemachter Schenkungen Die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann sich deshalb auch auf die Schenkung als zustimmungsbedürftige Verwaltungshandlungen erstrecken (vgl. BGHZ 33, 373 für den Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten;… auch MünchKomm/Kanzleiter, § 1435 Rz. 7, 8).