Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10   

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https://dejure.org/2010,2185
OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10 (https://dejure.org/2010,2185)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.08.2010 - 10 U 26/10 (https://dejure.org/2010,2185)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. August 2010 - 10 U 26/10 (https://dejure.org/2010,2185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Teil-Grundurteils über eine Schadensersatzklage verbunden mit einem Teil-Endurteil über ein Feststellungsbegehren hinsichtlich weiterer Schäden; Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzes durch einen Wohnungseigentümer bei Mängeln des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Teil-Grundurteils über eine Schadensersatzklage verbunden mit einem Teil-Endurteil über ein Feststellungsbegehren hinsichtlich weiterer Schäden; Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzes durch einen Wohnungseigentümer bei Mängeln des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Großer Schadensersatz: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewährleistung beim neu errichteten Wohnungseigentum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Baumängel - Schadensersatz und Feststellungsklage

Besprechungen u.ä. (2)

  • mietrb.de PDF, S. 20 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 242, 281 Abs. 1 n.F., 634 Nr. 4 n.F., 635 a.F. BGB
    Schadensersatz: Rückabwicklung des Bauträgervertrages (RA Dr. Andreas Ott; MietRb 2010, 364)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verspätete Werkmangelbeseitigung: Mangel anerkannt und Entlastungsmaterial vernichtet! (IBR 2010, 1299)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 149
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06

    Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10
    Die Kläger machen hier nicht einen Mangelbeseitigungsaufwand als Schadensersatz und damit nicht das Erfüllungsinteresse geltend, auf das § 251 Abs. 2 BGB zugeschnitten ist, sondern sie verlangen Schadensersatz in der Weise, dass sie die Eigentumswohnung zurückgeben und Ausgleich dafür haben wollen, dass nach Rückgabe der Wohnung ihren Aufwendungen kein entsprechender Gegenwert gegenübersteht (vgl. BGH BauR 2009, 1140, juris RN 13).

    Ein solches Schadensersatzverlangen ist nach § 635 BGB a.F. möglich (BGH BauR 2009, 1140, juris RN 13).

    Im Verlust der Kompensationsmöglichkeit für die Aufwendungen durch die Rückgabe der Wohnung liegt der Nichterfüllungsschaden (BGH BauR 2009, 1140, juris RN 14).

    Denn auch insoweit gilt die Rentabilitätsvermutung, die dahin geht, dass diese Aufwendungen durch den Vorteil der Gegenleistung wieder eingebracht werden (BGH BauR 2009, 1140, juris RN19).

  • BGH, 23.02.2006 - VII ZR 84/05

    Fälligkeit von Mängelbeseitigungsansprüchen der Erwerber von Wohnungseigentum;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10
    b) Die Kläger waren berechtigt, der Beklagten ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer eine angemessene Frist mit Ablehnungsandrohung zur Beseitigung der Mängel gemäß § 634 Abs. 1 BGB a. F. zu setzen und bei berechtigter Mängelrüge und ergebnislosem Fristablauf den Anspruch auf großen Schadensersatz geltend zu machen (BGH BauR 2006, 979, juris RN 15).

    Allerdings ist mit dem Ablauf der nach § 634 Abs. 1 BGB a.F. gesetzten bzw. angemessenen Frist der Nachbesserungsanspruch der Beklagten gegenüber den Klägern als einzelnen Miteigentümern erloschen (BGH BauR 2006, 979, juris RN 18; BGHZ 169, 1 juris RN 30).

    Die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Sanierungsmaßnahme, von der der Beklagtenvertreter in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat berichtet hat, war nicht in der Lage, den großen Schadensersatzanspruch der Kläger zu beeinträchtigen (vgl. BGH BauR 2006, 979, juris RN 18; BGHZ 169, 1 juris RN 29 zum Vergleichsschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft).

  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 325/03

    Umfang des Nutzungsvorteils beim Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10
    Für Zeiten der Eigennutzung ist der Nutzungsvorteil bei einer Rückabwicklung des Vertrags in ein Verhältnis zum Wert der mit dem Erwerb getätigten Investition zu setzen und zeitanteilig linear zu ermitteln (BGHZ 164, 235, juris RN 16; BauR 2006, 828, juris RN 13).

    Dabei hat es der Bundesgerichtshof nach sachverständiger Beratung des Tatsachengerichts nicht beanstandet, für eine Eigentumswohnung eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren anzusetzen, wie es die Kläger in ihrer Schadensberechnung auch vorgenommen haben (BGHZ 164, 235, juris RN 16).

    Vom Nutzungsvorteil kann ein Abschlag im Hinblick auf die Mängel der Eigentumswohnungen gerechtfertigt sein (vgl. BGHZ 164, 235, juris RN 21 ff.).

  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05

    Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10
    Allerdings ist mit dem Ablauf der nach § 634 Abs. 1 BGB a.F. gesetzten bzw. angemessenen Frist der Nachbesserungsanspruch der Beklagten gegenüber den Klägern als einzelnen Miteigentümern erloschen (BGH BauR 2006, 979, juris RN 18; BGHZ 169, 1 juris RN 30).

    Die Beseitigung des Mangels nach Fristablauf kann dem Erwerber den Anspruch auf großen Schadensersatz gemäß § 635 BGB a.F. gegen seinen Willen nicht mehr entziehen (BGHZ 169, 1 a.a.O.; vgl. zum Kaufrecht BGH NJW 1996, 2647 juris RN 13; NJW 2001, 66, juris RN 12f).

    Die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Sanierungsmaßnahme, von der der Beklagtenvertreter in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat berichtet hat, war nicht in der Lage, den großen Schadensersatzanspruch der Kläger zu beeinträchtigen (vgl. BGH BauR 2006, 979, juris RN 18; BGHZ 169, 1 juris RN 29 zum Vergleichsschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft).

  • BGH, 09.02.2006 - VII ZR 228/04

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10
    ee) Im Wege des Vorteilsausgleichs sind bei der Schadensberechnung im Fall der Vermietung die vom Erwerber erzielten Mieteinnahmen von der Schadenssumme abzuziehen (BGH a.a.O. juris RN 12; BauR 2006, 828, juris RN 11).

    Für Zeiten der Eigennutzung ist der Nutzungsvorteil bei einer Rückabwicklung des Vertrags in ein Verhältnis zum Wert der mit dem Erwerb getätigten Investition zu setzen und zeitanteilig linear zu ermitteln (BGHZ 164, 235, juris RN 16; BauR 2006, 828, juris RN 13).

  • BGH, 04.03.1993 - VII ZR 148/92

    Verjährungsunterbrechung durch Beweissicherung bei späterem Erwerb der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10
    Eine gegenwärtige Verfügungsbefugnis über den Anspruch, um den es letzten Endes geht, muss nicht dargetan werden (BGH BauR 1993, 473, juris RN 14), außer es ist von vornherein ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht erkennbar (BGH NJW 2004, 3488).

    Im Übrigen hätte selbst ein unzulässiger Beweissicherungsantrag zur Hemmung der Verjährung geführt, nachdem der Antrag nicht zurückgewiesen worden ist (BGH BauR 1993, 473, juris RN 13, m.w.N.).

  • BGH, 04.06.2009 - VII ZR 54/07

    Vertragsauslegung als gebotenes Mittel zur Ermittlung des für die Errichtung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10
    § 634 Abs. 3 BGB a. F. ist im Rahmen eines Schadensersatzanspruches nach § 635 BGB a. F. nicht anwendbar (BGHZ 181, 225, juris RN 21).

    aa) Ein Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausnahmsweise zu versagen, wenn der Mangel so geringfügig ist, dass der Besteller gegen Treu und Glauben handeln würde, wenn er aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes die Rücknahme des Werks und Befreiung von der Vergütungspflicht verlangte (BGHZ a.a.O. Seite 220; BGHZ 181, 225, juris RN 21; Staudinger-Peters, BGB Bearbeitung 2000 § 635 RN 4 und 31).

  • BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57

    Verweigerung der Abnahme und von Zahlungen wegen geringfügiger Mängel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10
    Für einen Schadensersatzanspruch aus § 635 BGB a. F. kommt es auf die Erheblichkeit des Mangels nicht an (BGHZ 27, 215, 219 f.; Staudinger-Peters BGB Bearbeitung 2000 § 635 RN 4; Werner / Pastor, Der Bauprozess 12. Aufl. RN 1678; Palandt-Sprau, BGB, 61. Aufl. § 635 RN 5).

    a) Für die Wahl des sogenannten großen Schadensersatzes muss ein Besteller nicht darlegen und beweisen, dass das Behalten des mangelhaften Werks für ihn kein Interesse habe (BGHZ 27, 215, 219).

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10
    Es ist zwar streitig, ob dafür die Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreicht (BGH NJW-RR 2007, 601; NJW 2001, 3414; NJW 2001, 1431) oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss (BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84 m.w.N. für reine Vermögensschäden; offen gelassen in BGH BauR 2010, 812 juris RN 12).

    Wird die Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftigen Schadens aus einer bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung beantragt, so reicht für das Feststellungsinteresse die Möglichkeit eines Schadenseintritts aus, die nur verneint werden darf, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH NJW 2001, 1431).

  • BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89

    Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10
    Parallel zu dieser Rechtsprechung hat ein Feststellungsantrag im Gewährleistungsrecht schon dann Erfolg, wenn ein Mangel feststeht und weitere als die geltend gemachten Schadensfolgen entfernt möglich sind, mag ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt ungewiss sein (BGHZ 114, 383, juris RN 54 m.w.N.).

    Der einzelne Wohnungseigentümer hat aus dem jeweiligen Vertrag mit dem Bauträger einen individuellen Anspruch auf mangelfreie Werkleistung auch in Bezug auf das gesamte Gemeinschaftseigentum (BGHZ 114, 383 juris RN 24).

  • OLG Hamm, 10.12.1992 - 17 U 185/91

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch bei Beweissicherung

  • BGH, 28.06.1978 - VIII ZR 139/77

    Räumungsverzug des Mieters gegenüber dem Erwerber der Mietsache

  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 153/08

    Kosten der Beweissicherung: Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen

  • BGH, 09.02.1995 - III ZR 174/93

    Verzugsschaden bei Sicherungsabtretung einer Forderung

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 207/99

    Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft

  • OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02

    Aufrechnung; kostenselbständiges Beweisverfahren

  • BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08

    Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • OLG Nürnberg, 24.08.2005 - 9 W 1205/05

    Festsetzung von Kosten für Privatgutachten

  • BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Bodenkontaminierung durch mehrere Ereignisse

  • BGH, 29.06.2006 - VII ZR 86/05

    Rechtsfolgen der Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzanspruchs; Umfang

  • BGH, 26.10.1972 - VII ZR 181/71

    Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2006 - 21 U 41/06

    Bestandsaufnahme als Besondere Leistung; beschränkte Bindungswirkung eines

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 252/95

    Wandelungsrecht des Käufers bei erfolgreicher Nachbesserung gegen seinen Willen

  • BGH, 15.12.1994 - VII ZR 246/93

    Haftung des Architekten für mangelnde Tragfähigkeit einer Geschoßdecke

  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 70/03

    Verzugsschaden bei Sicherungszession

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

  • BGH, 25.02.2010 - VII ZR 187/08

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage: Feststellung der Ersatzpflicht für einen

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

  • OLG Hamm, 08.02.2018 - 21 U 95/15

    Haftung des Installateurs bei Lochkorrosion der Wasserleitungen

    Durch die Verbindung eines Teil-Grundurteils über eine Schadensersatzklage mit einem Teil-Endurteil über das Feststellungsbegehren hinsichtlich der weiteren Schäden werden die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen auch im Instanzenzug ausgeschlossen und dadurch die Voraussetzung für den Erlass eines Teilurteils geschaffen (OLG Stuttgart - 10 U 26/10, BeckRS 2010, 19489).
  • OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 10 U 121/12

    Rückabwicklung eines Wohnungskaufvertrages im Rahmen des großen

    Die dagegen eingelegte Berufung hatte gemäß dem Urteil des Senats vom 3.8.2010 (AZ: 10 U 26/10) keinen Erfolg.

    Bezüglich der Einzelheiten wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des Grund- und Teilurteils des Landgerichts Heilbronn vom 29.1.2010, AZ: 3 O 372/08 II, und auf die Gründe des Urteils des Senats vom 3.8.2010, AZ: 10 U 26/10, verwiesen.

  • OLG Celle, 16.07.2018 - 8 U 44/17

    Aufforderung zur Mängelbeseitigung + Androhung der Ersatzvornahme = Kündigung!

    Ein solcher Fall ist insbesondere gegeben, wenn eine Beeinträchtigung der Funktionalität oder Nutzbarkeit des Werks nicht oder nur in völlig geringfügigem Maße besteht (vgl. OLG Stuttgart, Urteil v. 3. August 2010 -10 U 26/10).
  • LG Münster, 03.07.2019 - 204 O 69/18
    Das gilt aber nicht, wenn über die Leistungsklage durch Grundurteil entschieden wird (OLG Stuttgart Urt. v. 3.8.2010 - 10 U 26/10, BeckRS 2010, 19489, beck-online; Musielak/Voit/ Musielak , a. a. O.).
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