Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6764
OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01 (https://dejure.org/2001,6764)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.09.2001 - 16 WF 395/01 (https://dejure.org/2001,6764)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. September 2001 - 16 WF 395/01 (https://dejure.org/2001,6764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls der hälftigen Kindergeldanrechnung bei der Anpassung von Unterhaltstiteln im Vereinfachten Verfahren nach der neuen Rechtslage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Entfallen des Kindergeldabzuges vom Unterhalt bei Übersteigen des Regelbetrages durch den geschuldeten Betrag zzgl. des hälftigen Kindergeldes i.H.v. 135 Prozent; Voraussetzungen für die Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2001 - 8 UF 46/01

    Anrechnung des Kindergeldes bei der Bemessung des Unterhalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01
    Die Vorfrage, ob § 1612 b Abs. 5 BGB in der Fassung des Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 2.11.2000 gegen das Grundgesetz verstößt (auch dann müßte eine Beschwerde ungeachtet einfach-rechtlicher Beschränkungen der Beschwerdebefugnis als zulässig behandelt werden, weil Verfahrensrecht, das seiner Zwecksetzung nach zur Durchsetzung einer verfassungswidrigen materiellen Rechtslage dient, ebenfalls gegen die Verfassung verstößt und insoweit nicht verbindlich sein kann), hat der Senat im Anschluss an OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1096, bereits verneint (Beschluß vom 19.10.2001, 16 UF 105/01, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01
    Auch in der in FamRZ 1997, 806 veröffentlichten Entscheidung, in der der BGH seine Rechtsprechung zur Anrechnung von Kindergeld modifiziert hat, hat er es nicht für "unterhaltsfest" erklärt, sondern seinen Einsatz für Unterhaltszwecke von Billigkeitserwägungen abhängig gemacht (und in einer späteren Entscheidung ohne nähere Begründung bejaht, vgl. FamRZ 1999, 372, 374).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01
    Auch schon vor Inkrafttreten dieser Regelung entsprach es (zunächst) ganz herrschender Meinung, dass zur Sicherung des Mindestbedarfs nach § 1610 Abs. 3 BGB (also des Regelbedarfs nach der Regelunterhalt-Verordnung) auch das Kindergeld einzusetzen war (BGHZ 104, 158 = FamRZ 1988, 705; FamRZ 1992, 539; 1987, 270 - Zählkindvorteil; noch weiter gehend FamRZ 1991, 182, 184; 1992, 1064, 1065: Einkommenszurechnung des Kindergeldes außerhalb eines Mangelfalles; vgl. auch die Anm. C zur Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.1996).
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01
    Auch schon vor Inkrafttreten dieser Regelung entsprach es (zunächst) ganz herrschender Meinung, dass zur Sicherung des Mindestbedarfs nach § 1610 Abs. 3 BGB (also des Regelbedarfs nach der Regelunterhalt-Verordnung) auch das Kindergeld einzusetzen war (BGHZ 104, 158 = FamRZ 1988, 705; FamRZ 1992, 539; 1987, 270 - Zählkindvorteil; noch weiter gehend FamRZ 1991, 182, 184; 1992, 1064, 1065: Einkommenszurechnung des Kindergeldes außerhalb eines Mangelfalles; vgl. auch die Anm. C zur Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.1996).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01
    Dieser ist, selbst wenn er die anzuwendenden Vorschriften für verfassungswidrig hält, nicht zur Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG befugt (vgl. BVerfGE 61, 75, 77; FamRZ 2000, 731, 732 f.).
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 97/91

    Rechtsstellung des ausbildungsunterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01
    Auch schon vor Inkrafttreten dieser Regelung entsprach es (zunächst) ganz herrschender Meinung, dass zur Sicherung des Mindestbedarfs nach § 1610 Abs. 3 BGB (also des Regelbedarfs nach der Regelunterhalt-Verordnung) auch das Kindergeld einzusetzen war (BGHZ 104, 158 = FamRZ 1988, 705; FamRZ 1992, 539; 1987, 270 - Zählkindvorteil; noch weiter gehend FamRZ 1991, 182, 184; 1992, 1064, 1065: Einkommenszurechnung des Kindergeldes außerhalb eines Mangelfalles; vgl. auch die Anm. C zur Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.1996).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01
    Der Rechtsweg darf danach nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 88, 118, 123 f.).
  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 123/89

    Heranziehung eines Elternteils zum Barunterhalt; Begriff des anderen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01
    Auch schon vor Inkrafttreten dieser Regelung entsprach es (zunächst) ganz herrschender Meinung, dass zur Sicherung des Mindestbedarfs nach § 1610 Abs. 3 BGB (also des Regelbedarfs nach der Regelunterhalt-Verordnung) auch das Kindergeld einzusetzen war (BGHZ 104, 158 = FamRZ 1988, 705; FamRZ 1992, 539; 1987, 270 - Zählkindvorteil; noch weiter gehend FamRZ 1991, 182, 184; 1992, 1064, 1065: Einkommenszurechnung des Kindergeldes außerhalb eines Mangelfalles; vgl. auch die Anm. C zur Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.1996).
  • BGH, 02.05.1990 - XII ZR 72/89

    Sozialhilfebedürftigkeit als Folge der Unterhaltspflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01
    Eine verfassungswidrige Überforderung könnte damit nur verbunden sein, wenn er durch die Zahlung des Unterhalts selbst in wirtschaftliche Not gerät (vgl. BGH, FamRZ 1990, 849, 850).
  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85

    Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Zählkindvorteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01
    Auch schon vor Inkrafttreten dieser Regelung entsprach es (zunächst) ganz herrschender Meinung, dass zur Sicherung des Mindestbedarfs nach § 1610 Abs. 3 BGB (also des Regelbedarfs nach der Regelunterhalt-Verordnung) auch das Kindergeld einzusetzen war (BGHZ 104, 158 = FamRZ 1988, 705; FamRZ 1992, 539; 1987, 270 - Zählkindvorteil; noch weiter gehend FamRZ 1991, 182, 184; 1992, 1064, 1065: Einkommenszurechnung des Kindergeldes außerhalb eines Mangelfalles; vgl. auch die Anm. C zur Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.1996).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 29/81

    Unzulässigkeit der Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG durch den Rechtspfleger

  • OLG Stuttgart, 19.10.2001 - 16 UF 105/01

    Verfassungsmäßigkeit; Unterhaltstitelanpassungsgesetz; Vereinfachtes Verfahren;

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 11/01

    Richtervorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Anpassung von

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 3. Januar 2002 (16 WF 395/01) -.
  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 3/02
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 3. Januar 2002 (16 WF 395/01) -.
  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 5/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anpassung von Unterhaltstiteln an die Neuregelung der

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 3. Januar 2002 (16 WF 395/01) -.
  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 15/01

    Verfassungsmäßigkeit der Anpassung von Unterhaltstiteln an die Neuregelung der

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 3. Januar 2002 (16 WF 395/01) -.
  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 2/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anpassung von Unterhaltstiteln an die Neuregelung der

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 3. Januar 2002 (16 WF 395/01) -.
  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 13/01

    Verfassungsmäßigkeit der Anpassung von Unterhaltstiteln an die Neuregelung der

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 3. Januar 2002 (16 WF 395/01) -.
  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 1/03
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 3. Januar 2002 (16 WF 395/01) -.
  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 7/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anpassung von Unterhaltstiteln an die Neuregelung der

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 3. Januar 2002 (16 WF 395/01) -.
  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 4/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anpassung von Unterhaltstiteln an die Neuregelung der

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 3. Januar 2002 (16 WF 395/01) -.
  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 12/01
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 3. Januar 2002 (16 WF 395/01) -.
  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 1/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anpassung von Unterhaltstiteln an die Neuregelung der

  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 6/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anpassung von Unterhaltstiteln an die Neuregelung der

  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 14/01
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht