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   OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3742
OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91 (https://dejure.org/1991,3742)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.02.1991 - 3 Ws 21/91 (https://dejure.org/1991,3742)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Februar 1991 - 3 Ws 21/91 (https://dejure.org/1991,3742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlaß eines Haftbefehls wegen Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 984
  • NStZ 1991, 291
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 3 Ws 4/08

    Fortwirkung der in einem Ursprungsverfahren eingetretenen

    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts W. erstreckt sich auch auf Haftentscheidungen, da die Zuständigkeitsregelung des § 125 Abs. 1 StPO durch die Konzentrationswirkung des § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO verdrängt wird (vgl. OLG Hamm MDR 1983, 688; OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292; Meyer-Goßner a.a.O. § 125 Rdn. 1).

    Da eine Entscheidung in der Sache bisher nicht ergangen ist, der Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft vielmehr zu Unrecht wegen vermeintlicher (örtlicher) Unzuständigkeit durch das Amtsgericht W. abgelehnt worden ist, sieht sich der Senat an einer eigenen Sachentscheidung (§ 309 Abs. 2 StPO) gehindert und verweist die Sache an das Amtsgericht W. als Gericht des ersten Rechtszuges zurück (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1983, 426, 427; OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292; Meyer-Goßner a.a.O. § 309 Rdn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 3 Ws 206/07

    Zuständigkeitsregelung des § 125 Strafprozessordnung (StPO) für den Erlass eines

    Die besondere Zuständigkeitsregelung des § 125 StPO für den Erlass eines Haftbefehls bildet lediglich eine Ausnahme von der allgemeinen Vorschrift des § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO und wird von der Konzentrationsregelung des § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO durchbrochen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292; OLG Hamm MDR 1983, 688; Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, § 125 Rn. 1).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2003 - 4 Ws 270/03

    Örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls in

    Diese Bestimmung ist auch anwendbar, wenn es um den Erlass eines Haftbefehls geht; § 125 StPO schließt § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht aus (OLG Stuttgart NStZ 1991, 291; Meyer-Goßner a.a.O. § 125 Rdnr. 1).
  • OLG Brandenburg, 15.06.1994 - 2 Ws 62/94

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zum Nachteil sozialistischen

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