Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,51939
OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15 (https://dejure.org/2016,51939)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.05.2016 - 3 U 218/15 (https://dejure.org/2016,51939)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 3 U 218/15 (https://dejure.org/2016,51939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,51939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Käufers eines Hausgrundstücks bei nicht den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechendem Brandschutz und nachträglichen Anordnungen der Bauordnungsbehörde

  • ra.de
  • RA Kotz

    Grundstückskaufvertrag Rückabwicklung - Abstandsunterschreitung Nachbarhaus

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 434 BGB, § 435 BGB
    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages: Abgrenzung von Sachmangel und Rechtsmangel bei Verletzung der Brandschutzbestimmungen durch Abstandsunterschreitung zum Nachbarhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Käufers eines Hausgrundstücks bei nicht den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechendem Brandschutz und nachträglichen Anordnungen der Bauordnungsbehörde

  • rechtsportal.de

    BGB § 433 Abs. 1 ; BGB § 434 Abs. 1 ; BGB § 435
    Rechte des Käufers eines Hausgrundstücks bei nicht den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechendem Brandschutz und nachträglichen Anordnungen der Bauordnungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.10.1983 - V ZR 235/82

    Freistellung von der Verpflichtung zu monatlichen Ausgleichszahlungen für die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
    Ein Rechtsmangel kann sich allerdings nicht nur aus dem privaten Recht eines Dritten am Kaufgegenstand ergeben, sondern auch aus dessen Bindung kraft öffentlichen Rechts (BGH, Urteil vom 27.04.1979 - V ZR 204/77, WM 1979, 949 [juris Rn. 25]; vom 04.06.1982 - V ZR 81/81, NJW 1983, 275; vom 28.10.1983 - V ZR 235/82, WM 1984, 214 [juris Rn. 9]).

    Ebenfalls als Rechtsmangel ist in ständiger Rechtsprechung angesehen worden, wenn die verkaufte Wohnung nach vorangegangener Förderung des Wohnungsbaus aus öffentlichen Mitteln der Sozialbindung nach dem Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WohnungsbindungsG) unterliegt und daher nur nach Maßgabe gesetzlicher und behördlicher Vorgaben benutzt werden darf (BGH, Urteil vom 09.07.1976 - V ZR 256/75, BGHZ 67, 134 [juris Rn. 13 f.]; vom 28.10.1983, aaO; vom 21.01.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256).

    Allen diesen Fällen des Rechtsmangels ist gemein, dass die Eingriffsbefugnisse allein mit der Vorgeschichte der Kaufsache zusammen hängen, nicht aber mit deren stofflichen Eigenschaften, so dass der Kaufinteressent auch bei genauer Prüfung der Kaufsache keine rechtlichen Beschränkungen erkennen kann (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1983, aaO).

  • BGH, 27.04.1979 - V ZR 204/77

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Auflösung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
    Ein Rechtsmangel kann sich allerdings nicht nur aus dem privaten Recht eines Dritten am Kaufgegenstand ergeben, sondern auch aus dessen Bindung kraft öffentlichen Rechts (BGH, Urteil vom 27.04.1979 - V ZR 204/77, WM 1979, 949 [juris Rn. 25]; vom 04.06.1982 - V ZR 81/81, NJW 1983, 275; vom 28.10.1983 - V ZR 235/82, WM 1984, 214 [juris Rn. 9]).

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit darauf abgestellt, die Beschränkung des Eigentums sich nicht allein aus der - dem Erwerber unbekannten - Vorgeschichte des Grundstücks ergebe, sondern auch aus deren Lage und der baulichen Besonderheiten des verkauften Gebäudes (BGH, Urteil vom 27.04.1979 - V ZR 204/77, WM 1979, 949 [juris Rn. 26]).

  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
    Öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen aufgrund bauordnungs- oder planungsrechtlicher Bestimmungen begründen daher regelmäßig einen Sachmangel (BGH, Urteil vom 06.06.1986 - V ZR 67/85, NJW 1986, 2824 f.; vom 13.10.2000 - V ZR 430/99, NJW 2001, 65).
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
    Ebenfalls als Rechtsmangel ist in ständiger Rechtsprechung angesehen worden, wenn die verkaufte Wohnung nach vorangegangener Förderung des Wohnungsbaus aus öffentlichen Mitteln der Sozialbindung nach dem Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WohnungsbindungsG) unterliegt und daher nur nach Maßgabe gesetzlicher und behördlicher Vorgaben benutzt werden darf (BGH, Urteil vom 09.07.1976 - V ZR 256/75, BGHZ 67, 134 [juris Rn. 13 f.]; vom 28.10.1983, aaO; vom 21.01.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256).
  • BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90

    Rechtsmangel wegen Heizöl in Dieselkraftstoff; Begriff des Versendungskaufs;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
    Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der Kaufgegenstand aus öffentlich-rechtlichen Gründen der Beschlagnahme unterliegt, namentlich wegen der steuerrechtswidrigen Vermischung von Dieselkraftstoff mit Heizöl (BGH, Urteil vom 05.12.1990 - VIII ZR 75/90, NJW 1991, 915, 916) sowie bei der rechtmäßigen Beschlagnahme des Kaufgegenstands durch die Staatsanwaltschaft nach § 111b StPO wegen des Verdachts, dass der Kaufgegenstand dem Verfall oder der Einziehung unterliege (BGH, Urteil vom 18.02.2004 - VIII ZR 78/03, NJW 2004, 1802).
  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11

    Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
    Ebenso liegt ein Sachmangel vor, wenn die erforderliche Baugenehmigung fehlt, so dass die Nutzung der Kaufsache untersagt werden kann (BGH, Urteil vom 12.04.2013 - V ZR 266/11, NJW 2013, 2182 Rn. 9).
  • BGH, 09.07.1976 - V ZR 256/75

    Wohnungsbindung als Rechtsmangel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
    Ebenfalls als Rechtsmangel ist in ständiger Rechtsprechung angesehen worden, wenn die verkaufte Wohnung nach vorangegangener Förderung des Wohnungsbaus aus öffentlichen Mitteln der Sozialbindung nach dem Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WohnungsbindungsG) unterliegt und daher nur nach Maßgabe gesetzlicher und behördlicher Vorgaben benutzt werden darf (BGH, Urteil vom 09.07.1976 - V ZR 256/75, BGHZ 67, 134 [juris Rn. 13 f.]; vom 28.10.1983, aaO; vom 21.01.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256).
  • BGH, 18.02.2004 - VIII ZR 78/03

    Rechte des Käufers bei Beschlagnahme der Kaufsache in einem strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
    Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der Kaufgegenstand aus öffentlich-rechtlichen Gründen der Beschlagnahme unterliegt, namentlich wegen der steuerrechtswidrigen Vermischung von Dieselkraftstoff mit Heizöl (BGH, Urteil vom 05.12.1990 - VIII ZR 75/90, NJW 1991, 915, 916) sowie bei der rechtmäßigen Beschlagnahme des Kaufgegenstands durch die Staatsanwaltschaft nach § 111b StPO wegen des Verdachts, dass der Kaufgegenstand dem Verfall oder der Einziehung unterliege (BGH, Urteil vom 18.02.2004 - VIII ZR 78/03, NJW 2004, 1802).
  • BGH, 04.06.1982 - V ZR 81/81

    Rechtsfolgen der Genehmigungspflicht von Baumaßnahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
    Ein Rechtsmangel kann sich allerdings nicht nur aus dem privaten Recht eines Dritten am Kaufgegenstand ergeben, sondern auch aus dessen Bindung kraft öffentlichen Rechts (BGH, Urteil vom 27.04.1979 - V ZR 204/77, WM 1979, 949 [juris Rn. 25]; vom 04.06.1982 - V ZR 81/81, NJW 1983, 275; vom 28.10.1983 - V ZR 235/82, WM 1984, 214 [juris Rn. 9]).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2013 - 9 U 108/12

    Berufung wegen Altlastensanierung in Reutlingen Unter den Linden 17

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Kläger auch nicht aus dem Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 07.08.2013 (9 U 108/12, juris).
  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 430/99

    Personelle Beschränkung der Nutzung einer Eigentumswohnung

  • LG Darmstadt, 10.04.2019 - 7 O 124/18

    Außenteil einer Luft-Wasser-Wärmepumpe muss Abstandsfläche wahren

    Die Aufstellung des Außenteils der Wärmepumpe mit einem Abstand von weniger als 3 m zur Nachbargrenze erweist sich unter den gegebenen Umständen als baurechtswidrig und stellt einen Sachmangel dar, denn - selbstverständlich - schuldet die Klägerin der Beklagten ein formell und materiell baurechtskonformes Werk (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 266/11 -, juris Rn. 10; OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Mai 2016 - 3 U 218/15 -, juris Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht