Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechte des Käufers eines Hausgrundstücks bei nicht den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechendem Brandschutz und nachträglichen Anordnungen der Bauordnungsbehörde
- ra.de
- RA Kotz
Grundstückskaufvertrag Rückabwicklung - Abstandsunterschreitung Nachbarhaus
- Justiz Baden-Württemberg
§ 434 BGB, § 435 BGB
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages: Abgrenzung von Sachmangel und Rechtsmangel bei Verletzung der Brandschutzbestimmungen durch Abstandsunterschreitung zum Nachbarhaus - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechte des Käufers eines Hausgrundstücks bei nicht den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechendem Brandschutz und nachträglichen Anordnungen der Bauordnungsbehörde
- rechtsportal.de
BGB § 433 Abs. 1 ; BGB § 434 Abs. 1 ; BGB § 435
Rechte des Käufers eines Hausgrundstücks bei nicht den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechendem Brandschutz und nachträglichen Anordnungen der Bauordnungsbehörde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 12.11.2015 - 16 O 100/15
- OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
- BGH, 17.11.2016 - V ZR 139/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 28.10.1983 - V ZR 235/82
Freistellung von der Verpflichtung zu monatlichen Ausgleichszahlungen für die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
Ein Rechtsmangel kann sich allerdings nicht nur aus dem privaten Recht eines Dritten am Kaufgegenstand ergeben, sondern auch aus dessen Bindung kraft öffentlichen Rechts (BGH…, Urteil vom 27.04.1979 - V ZR 204/77, WM 1979, 949 [juris Rn. 25]; vom 04.06.1982 - V ZR 81/81, NJW 1983, 275; vom 28.10.1983 - V ZR 235/82, WM 1984, 214 [juris Rn. 9]).Ebenfalls als Rechtsmangel ist in ständiger Rechtsprechung angesehen worden, wenn die verkaufte Wohnung nach vorangegangener Förderung des Wohnungsbaus aus öffentlichen Mitteln der Sozialbindung nach dem Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WohnungsbindungsG) unterliegt und daher nur nach Maßgabe gesetzlicher und behördlicher Vorgaben benutzt werden darf (BGH…, Urteil vom 09.07.1976 - V ZR 256/75, BGHZ 67, 134 [juris Rn. 13 f.]; vom 28.10.1983, aaO; vom 21.01.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256).
Allen diesen Fällen des Rechtsmangels ist gemein, dass die Eingriffsbefugnisse allein mit der Vorgeschichte der Kaufsache zusammen hängen, nicht aber mit deren stofflichen Eigenschaften, so dass der Kaufinteressent auch bei genauer Prüfung der Kaufsache keine rechtlichen Beschränkungen erkennen kann (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1983, aaO).
- BGH, 27.04.1979 - V ZR 204/77
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Auflösung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
Ein Rechtsmangel kann sich allerdings nicht nur aus dem privaten Recht eines Dritten am Kaufgegenstand ergeben, sondern auch aus dessen Bindung kraft öffentlichen Rechts (BGH, Urteil vom 27.04.1979 - V ZR 204/77, WM 1979, 949 [juris Rn. 25]; vom 04.06.1982 - V ZR 81/81, NJW 1983, 275;… vom 28.10.1983 - V ZR 235/82, WM 1984, 214 [juris Rn. 9]).Der Bundesgerichtshof hat insoweit darauf abgestellt, die Beschränkung des Eigentums sich nicht allein aus der - dem Erwerber unbekannten - Vorgeschichte des Grundstücks ergebe, sondern auch aus deren Lage und der baulichen Besonderheiten des verkauften Gebäudes (BGH, Urteil vom 27.04.1979 - V ZR 204/77, WM 1979, 949 [juris Rn. 26]).
- BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85
Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
Öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen aufgrund bauordnungs- oder planungsrechtlicher Bestimmungen begründen daher regelmäßig einen Sachmangel (BGH, Urteil vom 06.06.1986 - V ZR 67/85, NJW 1986, 2824 f.; vom 13.10.2000 - V ZR 430/99, NJW 2001, 65).
- BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98
Nichterfüllung bei Rechtsmängeln
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
Ebenfalls als Rechtsmangel ist in ständiger Rechtsprechung angesehen worden, wenn die verkaufte Wohnung nach vorangegangener Förderung des Wohnungsbaus aus öffentlichen Mitteln der Sozialbindung nach dem Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WohnungsbindungsG) unterliegt und daher nur nach Maßgabe gesetzlicher und behördlicher Vorgaben benutzt werden darf (BGH…, Urteil vom 09.07.1976 - V ZR 256/75, BGHZ 67, 134 [juris Rn. 13 f.];… vom 28.10.1983, aaO; vom 21.01.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256). - BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90
Rechtsmangel wegen Heizöl in Dieselkraftstoff; Begriff des Versendungskaufs; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der Kaufgegenstand aus öffentlich-rechtlichen Gründen der Beschlagnahme unterliegt, namentlich wegen der steuerrechtswidrigen Vermischung von Dieselkraftstoff mit Heizöl (BGH, Urteil vom 05.12.1990 - VIII ZR 75/90, NJW 1991, 915, 916) sowie bei der rechtmäßigen Beschlagnahme des Kaufgegenstands durch die Staatsanwaltschaft nach § 111b StPO wegen des Verdachts, dass der Kaufgegenstand dem Verfall oder der Einziehung unterliege (BGH, Urteil vom 18.02.2004 - VIII ZR 78/03, NJW 2004, 1802). - BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11
Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
Ebenso liegt ein Sachmangel vor, wenn die erforderliche Baugenehmigung fehlt, so dass die Nutzung der Kaufsache untersagt werden kann (BGH, Urteil vom 12.04.2013 - V ZR 266/11, NJW 2013, 2182 Rn. 9). - BGH, 09.07.1976 - V ZR 256/75
Wohnungsbindung als Rechtsmangel
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
Ebenfalls als Rechtsmangel ist in ständiger Rechtsprechung angesehen worden, wenn die verkaufte Wohnung nach vorangegangener Förderung des Wohnungsbaus aus öffentlichen Mitteln der Sozialbindung nach dem Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WohnungsbindungsG) unterliegt und daher nur nach Maßgabe gesetzlicher und behördlicher Vorgaben benutzt werden darf (BGH, Urteil vom 09.07.1976 - V ZR 256/75, BGHZ 67, 134 [juris Rn. 13 f.];… vom 28.10.1983, aaO; vom 21.01.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256). - BGH, 18.02.2004 - VIII ZR 78/03
Rechte des Käufers bei Beschlagnahme der Kaufsache in einem strafrechtlichen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der Kaufgegenstand aus öffentlich-rechtlichen Gründen der Beschlagnahme unterliegt, namentlich wegen der steuerrechtswidrigen Vermischung von Dieselkraftstoff mit Heizöl (BGH, Urteil vom 05.12.1990 - VIII ZR 75/90, NJW 1991, 915, 916) sowie bei der rechtmäßigen Beschlagnahme des Kaufgegenstands durch die Staatsanwaltschaft nach § 111b StPO wegen des Verdachts, dass der Kaufgegenstand dem Verfall oder der Einziehung unterliege (BGH, Urteil vom 18.02.2004 - VIII ZR 78/03, NJW 2004, 1802). - BGH, 04.06.1982 - V ZR 81/81
Rechtsfolgen der Genehmigungspflicht von Baumaßnahmen
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
Ein Rechtsmangel kann sich allerdings nicht nur aus dem privaten Recht eines Dritten am Kaufgegenstand ergeben, sondern auch aus dessen Bindung kraft öffentlichen Rechts (BGH…, Urteil vom 27.04.1979 - V ZR 204/77, WM 1979, 949 [juris Rn. 25]; vom 04.06.1982 - V ZR 81/81, NJW 1983, 275;… vom 28.10.1983 - V ZR 235/82, WM 1984, 214 [juris Rn. 9]). - OLG Stuttgart, 07.08.2013 - 9 U 108/12
Berufung wegen Altlastensanierung in Reutlingen Unter den Linden 17 …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15
Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Kläger auch nicht aus dem Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 07.08.2013 (9 U 108/12, juris). - BGH, 13.10.2000 - V ZR 430/99
Personelle Beschränkung der Nutzung einer Eigentumswohnung
- LG Darmstadt, 10.04.2019 - 7 O 124/18
Außenteil einer Luft-Wasser-Wärmepumpe muss Abstandsfläche wahren
Die Aufstellung des Außenteils der Wärmepumpe mit einem Abstand von weniger als 3 m zur Nachbargrenze erweist sich unter den gegebenen Umständen als baurechtswidrig und stellt einen Sachmangel dar, denn - selbstverständlich - schuldet die Klägerin der Beklagten ein formell und materiell baurechtskonformes Werk (vgl. BGH…, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 266/11 -, juris Rn. 10; OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Mai 2016 - 3 U 218/15 -, juris Rn. 24).