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   OLG Stuttgart, 04.06.2013 - 10 U 157/12   

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https://dejure.org/2013,48586
OLG Stuttgart, 04.06.2013 - 10 U 157/12 (https://dejure.org/2013,48586)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.06.2013 - 10 U 157/12 (https://dejure.org/2013,48586)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 10 U 157/12 (https://dejure.org/2013,48586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Hofübergabevertrages

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2346 Abs 2 BGB, § 598 BGB, § 313 BGB, § 157 BGB, § 133 BGB
    Landwirtschaftliches Höferecht: Umdeutung eines nicht vollzogenen Hofübergabevertrags in eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung eines Hofübergabevertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2013 - 10 U 157/12
    Der Verleiher ist durch die erleichterte Kündigungsmöglichkeit gemäß § 605 BGB ausreichend geschützt (vgl. BGH NJW 1982, 820 f.).
  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2013 - 10 U 157/12
    Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist zunächst, dass der Übergabevertrag eine Regelungslücke - eine planwidrige Unvollständigkeit - aufweist (BGH NJW 1994, 3287).
  • BGH, 18.02.2000 - V ZR 334/98

    Ergänzende Auslegung eines Grundstückkaufvertrages hinsichtlich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2013 - 10 U 157/12
    Handelt es sich wie hier um einen Austauschvertrag, so besteht die Vermutung, dass nach dem Geschäftswillen der Parteien Leistung und Gegenleistung in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen sollen (BGH NJW-RR 2000, 894).
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2013 - 10 U 157/12
    Eine solche Regelungslücke liegt dann vor, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder wenn sie ihn bewusst offen gelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht für regelungsbedürftig gehalten haben, und wenn sich diese Annahme nachträglich als unzutreffend herausstellt (BGH NJW 2002, 2310).
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04

    Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2013 - 10 U 157/12
    Die Aufhebung der Veräußerungspflicht in einem Grundstücksvertrag ist formfrei möglich (BGH Urteil vom 15.10.2004 - V ZR 100/04, NJW-RR 2005, 241, juris Rn 15; Palandt-Grüneberg, § 311b BGB, Rn 39 und Soergel-Wolf, § 313 BGB, Rn 81/82), solange der Erwerber kein Anwartschaftsrecht durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung erlangt hat.
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