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   OLG Stuttgart, 04.09.2014 - 13 U 30/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25682
OLG Stuttgart, 04.09.2014 - 13 U 30/14 (https://dejure.org/2014,25682)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.09.2014 - 13 U 30/14 (https://dejure.org/2014,25682)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. September 2014 - 13 U 30/14 (https://dejure.org/2014,25682)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Zustimmung eines nicht verheirateten Mannes zur heterologen Insemination hinsichtlich des Unterhalts des daraus hervorgehenden Kindes

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 328 Abs 1 BGB, § 1600 Abs 5 BGB, § 1612a BGB
    Kindesunterhalt: Übernahme der Unterhaltspflicht durch einen nicht verheirateten Mann bei Einverständnis mit heterologer Insemination

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Zustimmung eines nicht verheirateten Mannes zur heterologen Insemination hinsichtlich des Unterhalts des daraus hervorgehenden Kindes

  • rechtsportal.de

    BGB § 328 Abs. 1
    Auslegung der Zustimmung eines nicht verheirateten Mannes zur heterologen Insemination hinsichtlich des Unterhalts des daraus hervorgehenden Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Geschichten, die das Leben schreibt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindesunterhalt trotz fremder Samenspende

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertraglicher Unterhaltsanspruch eines durch heterologe Insemination gezeugten Kindes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertraglicher Unterhaltsanspruch eines durch heterologe Insemination gezeugten Kindes

  • unterhalt24.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Einverständnis zur einer heterologen Insemination kann Unterhaltspflichten auslösen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Samenspende bei Unverheirateten: Wer kommt für den Kindesunterhalt auf?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Samenspende bei Unverheirateten: Wer kommt für den Kindesunterhalt auf?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Samenspende bei Unverheirateten: Wer kommt für den Kindesunterhalt auf?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unterhaltspflicht nach Zustimmung zur Befruchtung mit Spendersamen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vertraglicher Unterhaltsanspruch eines durch heterologe Insemination gezeugten Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 514
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.2013 - XII ZB 412/11

    Unterhaltsleistung des Ehemanns für das scheineheliche Kind: Schadenersatzpflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.09.2014 - 13 U 30/14
    Damit kommt es nicht darauf an, dass die Klägerin mit ihrem Begehren auf Schadensersatz wegen entgangenen Unterhalts gegen den Beklagten wegen Nichtbenennung des Samenspenders, auch wenn ihr ein entsprechender Auskunftsanspruch zustehen würde (BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - XII ZB 201/13 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 2013, 637), keinen Erfolg haben kann, weil sie hätte, um den Schadensersatzanspruch schlüssig zu begründen, darlegen müssen, in welcher Höhe sie bei ihrem tatsächlichen Vater hätte Unterhalt erlangen können (BGHZ 196, 207).
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.09.2014 - 13 U 30/14
    Daher enthält eine Vereinbarung zwischen Eheleuten, mit welcher der Ehemann sein Einverständnis zu einer heterologen Insemination erteilt, regelmäßig zugleich einen von familienrechtlichen Besonderheiten geprägten berechtigenden Vertrag zu Gunsten des aus der heterologen Insemination hervorgehenden Kindes, aus dem sich für den Ehemann dem Kind gegenüber die Pflicht ergibt, für dessen Unterhalt wie ein ehelicher Vater zu sorgen (BGHZ 129, 297 ff. und BGH FamRZ 1995, 865).
  • OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12

    Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.09.2014 - 13 U 30/14
    Damit kommt es nicht darauf an, dass die Klägerin mit ihrem Begehren auf Schadensersatz wegen entgangenen Unterhalts gegen den Beklagten wegen Nichtbenennung des Samenspenders, auch wenn ihr ein entsprechender Auskunftsanspruch zustehen würde (BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - XII ZB 201/13 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 2013, 637), keinen Erfolg haben kann, weil sie hätte, um den Schadensersatzanspruch schlüssig zu begründen, darlegen müssen, in welcher Höhe sie bei ihrem tatsächlichen Vater hätte Unterhalt erlangen können (BGHZ 196, 207).
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 89/94

    Unterhaltsanspruch eines während der Ehe geborenen, aus einer heterologen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.09.2014 - 13 U 30/14
    Daher enthält eine Vereinbarung zwischen Eheleuten, mit welcher der Ehemann sein Einverständnis zu einer heterologen Insemination erteilt, regelmäßig zugleich einen von familienrechtlichen Besonderheiten geprägten berechtigenden Vertrag zu Gunsten des aus der heterologen Insemination hervorgehenden Kindes, aus dem sich für den Ehemann dem Kind gegenüber die Pflicht ergibt, für dessen Unterhalt wie ein ehelicher Vater zu sorgen (BGHZ 129, 297 ff. und BGH FamRZ 1995, 865).
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 201/13

    Unterhaltsregressanspruch des Scheinvaters: Auskunftsanspruch gegen die Mutter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.09.2014 - 13 U 30/14
    Damit kommt es nicht darauf an, dass die Klägerin mit ihrem Begehren auf Schadensersatz wegen entgangenen Unterhalts gegen den Beklagten wegen Nichtbenennung des Samenspenders, auch wenn ihr ein entsprechender Auskunftsanspruch zustehen würde (BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - XII ZB 201/13 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 2013, 637), keinen Erfolg haben kann, weil sie hätte, um den Schadensersatzanspruch schlüssig zu begründen, darlegen müssen, in welcher Höhe sie bei ihrem tatsächlichen Vater hätte Unterhalt erlangen können (BGHZ 196, 207).
  • OLG Karlsruhe, 16.04.2013 - 18 UF 245/12
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.09.2014 - 13 U 30/14
    Vielmehr bedarf es der Abgabe einer Einverständniserklärung (OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 313, 314), die hier vorliegt, zumal der mit der Mutter der Klägerin liierte, wenn auch nicht in häuslicher Gemeinschaft lebende Beklagte nicht nur mit den Inseminationsversuchen einverstanden war, sondern auch die Samenspenden und gerade auch die zum Erfolg führende dritte Samenspende besorgte und zur Verfügung stellte und am 23.07.2007 außerdem schriftlich erklärte, "für alle Folgen einer eventuell eintretenden Schwangerschaft aufkommen" zu wollen.
  • BGH, 23.09.2015 - XII ZR 99/14

    In die künstliche Befruchtung seiner Lebensgefährtin durch Samenspende eines

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil in FamRZ 2015, 514 veröffentlicht ist, steht der Klägerin ein Anspruch aufgrund eines berechtigenden Vertrags zu Gunsten Dritter zu.
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