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   OLG Stuttgart, 05.03.2020 - 14 U 160/19   

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OLG Stuttgart, 05.03.2020 - 14 U 160/19 (https://dejure.org/2020,26409)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.03.2020 - 14 U 160/19 (https://dejure.org/2020,26409)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. März 2020 - 14 U 160/19 (https://dejure.org/2020,26409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 849 BGB, § 263 Abs 1 StGB
    Schadensersatzanspruch des Käufers eines Dieselskandal-Gebrauchtwagens bei Erwerb des Fahrzeugs im Jahr 2016

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 189 Unzulässige Abschalteinrichtung Begriff der Sittenwidrigkeit Berechnung von Nutzungsvorteilen Anspruch nur auf Prozesszinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • OLG Oldenburg, 16.01.2020 - 14 U 166/19

    VW ist auch bei Kenntnis des Klägers im Abgasskandal zu Schadensersatz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2020 - 14 U 160/19
    Dem Kläger, auf dessen konkrete und nicht etwa abstrakte Kenntnis und Entscheidungsfindung es im jeweiligen Einzelfall auch nach öffentlichem Bekanntwerden von Unregelmäßigkeiten bei Dieselmotoren in Fahrzeugen der Beklagten und ihrer Konzerntöchter ankommt (so im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg BeckRS 2020, 280 Rn. 37ff.; OLG Hamm NJW-RR 2019, 1428; OLG Köln BeckRS 2019, 30599 Rn. 30ff. OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Dezember 2019 - 5 U 38/19), war beim Kauf die Betroffenheit des Fahrzeugs vom sog. "Abgasskandal" nämlich unbekannt.

    Denn die Sittenwidrigkeit bemisst sich allein am Verhalten des Schädigers, also vorliegend an der Tatbestandshandlung des Inverkehrbringens der manipulierten Fahrzeuge, was - wie dargelegt - als sittenwidrig zu qualifizieren ist (vgl. OLG Stuttgart BeckRS 2019, 21326 Rn. 36 OLG Hamm NJW-RR 2019, 1428 Rn. 52; OLG Oldenburg BeckRS 2020, 280 Rn. 37).

    Dies rechtfertigt sich aus der haftungsrechtlichen Risikozuweisung, wie sie durch die sittenwidrige Handlung ausgelöst wird (vgl. OLG Oldenburg BeckRS 2020, 280 Rn. 27 zu strafrechtlichen Parallelwertungen).

    d) Wenngleich es sich vorliegend um einen Fahrzeugerwerb nach Beginn der öffentlichen Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten bei Dieselmotoren in Fahrzeugen der Beklagten und ihrer Konzerntöchter handelt, entfällt die Sittenwidrigkeit auch unter Schutzzweckgesichtspunkten nicht (im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg BeckRS 2020, 280 Rn. 39ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Dezember 2019 - 5 U 38/19; aA OLG Karlsruhe BeckRS 2020, 25 Rn. 57ff.; OLG Stuttgart BeckRS 2019, 21326 Rn. 37ff.).

    bb) Eine vorsätzliche Täuschung in diesem Sinne liegt schließlich auch dann vor, wenn - wie vorliegend - das mangelbehaftete Fahrzeug erst dann erworben wurde, als medial über Unregelmäßigkeiten an Motoren der Beklagten berichtet wurde (im Ergebnis ebenso OLG Köln BeckRS 2019, 30559 Rn. 25 zu einem Kauf Oktober 2016; OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Dezember 2019 - 5 U 38/19 zu einem Kauf August 2016; OLG Hamm NJW-RR 2019, 1428 Rn. 67 zu einem Kauf November 2016; OLG Oldenburg BeckRS 2020, 280 Rn. 39ff. zu einem Kauf Februar 2016; aA OLG Schleswig, Urteil vom 29. November 2019 - 1 U 32/19, juris).

    Denn der für § 826 BGB notwendige Vorsatz beurteilt sich am Zeitpunkt der Tathandlung, mithin am erstmaligen Inverkehrbringen des Fahrzeugs unter Verschweigen des manipulierten Abgasrückführungssystems (vgl. nur OLG Oldenburg BeckRS 2020, 280 Rn. 27), was auch und gerade bei einer zeitlich gestreckten Tatbestandsverwirklichung - entsprechend dem Merkmal der Sittenwidrigkeit - der Fall ist.

  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18

    Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2020 - 14 U 160/19
    a) Die Beklagte hat konkludent getäuscht, indem sie das streitgegenständliche Fahrzeug in Verkehr gebracht hat, obwohl diesem die Gefahr einer Betriebsuntersagung innewohnte (vgl. OLG Hamm BeckRS 2019, 20495; OLG Karlsruhe ZIP 2019, 863; OLG Koblenz NJW 2019, 2237; OLG Köln MDR 2019, 222; OLG Stuttgart BeckRS 2019, 23215; in der Tendenz OLG Celle BeckRS 2019, 14988; OLG Dresden BeckRS 2019, 19566; OLG Köln BeckRS 2019, 13405; aA OLG Braunschweig ZIP 2019, 815) und damit ein insoweit ganz erheblich mangelbehaftetes Fahrzeug auf den Markt gebracht hat.

    Dem Kläger, auf dessen konkrete und nicht etwa abstrakte Kenntnis und Entscheidungsfindung es im jeweiligen Einzelfall auch nach öffentlichem Bekanntwerden von Unregelmäßigkeiten bei Dieselmotoren in Fahrzeugen der Beklagten und ihrer Konzerntöchter ankommt (so im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg BeckRS 2020, 280 Rn. 37ff.; OLG Hamm NJW-RR 2019, 1428; OLG Köln BeckRS 2019, 30599 Rn. 30ff. OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Dezember 2019 - 5 U 38/19), war beim Kauf die Betroffenheit des Fahrzeugs vom sog. "Abgasskandal" nämlich unbekannt.

    cc) Die weiteren, im zeitlichen Nachgang eingetretenen Entwicklungen haben keinen Einfluss auf die dargelegte Beurteilung der Sittenwidrigkeit (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2019, 1428 Rn. 52; so aber OLG Stuttgart BeckRS 2019, 29977 im Anschluss an OLG Celle BeckRS 2019, 14988; OLG Köln BeckRS 2019, 13405).

    Denn die Sittenwidrigkeit bemisst sich allein am Verhalten des Schädigers, also vorliegend an der Tatbestandshandlung des Inverkehrbringens der manipulierten Fahrzeuge, was - wie dargelegt - als sittenwidrig zu qualifizieren ist (vgl. OLG Stuttgart BeckRS 2019, 21326 Rn. 36 OLG Hamm NJW-RR 2019, 1428 Rn. 52; OLG Oldenburg BeckRS 2020, 280 Rn. 37).

    bb) Eine vorsätzliche Täuschung in diesem Sinne liegt schließlich auch dann vor, wenn - wie vorliegend - das mangelbehaftete Fahrzeug erst dann erworben wurde, als medial über Unregelmäßigkeiten an Motoren der Beklagten berichtet wurde (im Ergebnis ebenso OLG Köln BeckRS 2019, 30559 Rn. 25 zu einem Kauf Oktober 2016; OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Dezember 2019 - 5 U 38/19 zu einem Kauf August 2016; OLG Hamm NJW-RR 2019, 1428 Rn. 67 zu einem Kauf November 2016; OLG Oldenburg BeckRS 2020, 280 Rn. 39ff. zu einem Kauf Februar 2016; aA OLG Schleswig, Urteil vom 29. November 2019 - 1 U 32/19, juris).

  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2020 - 14 U 160/19
    a) Die Beklagte hat konkludent getäuscht, indem sie das streitgegenständliche Fahrzeug in Verkehr gebracht hat, obwohl diesem die Gefahr einer Betriebsuntersagung innewohnte (vgl. OLG Hamm BeckRS 2019, 20495; OLG Karlsruhe ZIP 2019, 863; OLG Koblenz NJW 2019, 2237; OLG Köln MDR 2019, 222; OLG Stuttgart BeckRS 2019, 23215; in der Tendenz OLG Celle BeckRS 2019, 14988; OLG Dresden BeckRS 2019, 19566; OLG Köln BeckRS 2019, 13405; aA OLG Braunschweig ZIP 2019, 815) und damit ein insoweit ganz erheblich mangelbehaftetes Fahrzeug auf den Markt gebracht hat.

    Losgelöst von der Frage nach einem Marktwert besteht der Schaden für einen Käufer bereits im Abschluss des Kaufvertrages über das Fahrzeug, das nicht seinen berechtigten Erwartungen entsprach und überdies für seine Zwecke nicht voll brauchbar war (vgl. OLG Karlsruhe ZIP 2019, 863 Rn. 17; OLG Koblenz NJW 2019, 2237 Rn. 66ff.).

    Begründet wird er aber insbesondere aus den hierfür angewandten unlauteren und gesetzeswidrigen Mitteln, welche die Beklagte - gerichtsbekannt - flächendeckend in Fahrzeugen des gesamten Konzerns einsetzte (vgl. zum Ganzen OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 27013 Rn. 42f.; OLG Koblenz, NJW 2019, 2237 f., Rz. 39 f.; OLG Köln, Beschl. v. 29.04.2019, 16 U 30/19, Rz. 5).

    Insbesondere ist nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont davon auszugehen, dass der Kläger das Software-Update nicht aus Gründen der Schadensbeseitigung, sondern infolge der vom KBA angeordneten Rückrufaktion hat durchführen lassen, die bei Nichtbefolgung andernfalls eine Betriebsuntersagung zur Folge gehabt hätte (vgl. OLG Koblenz NJW 2019, 2237 Rn. 79).

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2020 - 14 U 160/19
    a) Die Beklagte hat konkludent getäuscht, indem sie das streitgegenständliche Fahrzeug in Verkehr gebracht hat, obwohl diesem die Gefahr einer Betriebsuntersagung innewohnte (vgl. OLG Hamm BeckRS 2019, 20495; OLG Karlsruhe ZIP 2019, 863; OLG Koblenz NJW 2019, 2237; OLG Köln MDR 2019, 222; OLG Stuttgart BeckRS 2019, 23215; in der Tendenz OLG Celle BeckRS 2019, 14988; OLG Dresden BeckRS 2019, 19566; OLG Köln BeckRS 2019, 13405; aA OLG Braunschweig ZIP 2019, 815) und damit ein insoweit ganz erheblich mangelbehaftetes Fahrzeug auf den Markt gebracht hat.

    Mit dem Inverkehrbringen eines Fahrzeugs erklärt ein Hersteller schlüssig, dass das Fahrzeug entsprechend seinem Verwendungszweck als Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr uneingeschränkt zulässig ist, also insbesondere über eine uneingeschränkte Betriebserlaubnis verfügt (vgl. nur OLG Karlsruhe ZIP 2019, 863 Rn. 10), was aber in Bezug auf das streitgegenständliche Fahrzeug gerade nicht der Fall war.

    Losgelöst von der Frage nach einem Marktwert besteht der Schaden für einen Käufer bereits im Abschluss des Kaufvertrages über das Fahrzeug, das nicht seinen berechtigten Erwartungen entsprach und überdies für seine Zwecke nicht voll brauchbar war (vgl. OLG Karlsruhe ZIP 2019, 863 Rn. 17; OLG Koblenz NJW 2019, 2237 Rn. 66ff.).

    Das im Februar 2017 mit Billigung des Kraftfahrtbundesamtes aufgespielte Software-Update lässt den Schaden, der vorliegend durch den Abschluss des Kaufvertrages bereits entstanden ist, auch nicht nachträglich entfallen (vgl. nur OLG Karlsruhe ZIP 2019, 863).

  • OLG Köln, 29.04.2019 - 16 U 30/19

    Anspruch auf Rücknahme eines manipulierten KFZ mit Dieselmotor des Typs EA

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2020 - 14 U 160/19
    Denn es entspricht der Lebenserfahrung, dass ein Käufer vom Kauf eines Fahrzeugs Abstand nehmen würde, wenn ihm offenbart würde, dass dem Fahrzeug die Entziehung der Zulassung und damit die Stilllegung droht (vgl. etwa OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 27013 Rn. 35; OLG Köln BeckRS 2019, 11997).

    Begründet wird er aber insbesondere aus den hierfür angewandten unlauteren und gesetzeswidrigen Mitteln, welche die Beklagte - gerichtsbekannt - flächendeckend in Fahrzeugen des gesamten Konzerns einsetzte (vgl. zum Ganzen OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 27013 Rn. 42f.; OLG Koblenz, NJW 2019, 2237 f., Rz. 39 f.; OLG Köln, Beschl. v. 29.04.2019, 16 U 30/19, Rz. 5).

    Damit trifft aber die insoweit mit überlegener Kenntnis ausgestattete Beklagte zumindest eine sekundäre Darlegungslast bezogen darauf, dass kein verfassungsmäßig berufener Vertreter Kenntnis von der Manipulationssoftware hatte (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.03.2019, ZVertriebsR 2019, 178, 184; OLG Köln BeckRS 2019, 11997 Rn. 10ff.).

  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 189/78

    Einlösung eines Wechsels - Schadensersatz wegen falscher Auskünfte einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2020 - 14 U 160/19
    Die Sittenwidrigkeit nach der Handlung zu beurteilen, entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 189/78, NJW 1979, 1599; Urteil vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17, NJW 2019, 2164), der auch zeitlich gestreckte Tatbestandsverwirklichungen des § 826 BGB nicht fremd sind.

    Sie finden sich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung etwa zur Haftung bei mittelbaren Schäden oder in den Fallgestaltungen der Experten-Haftung und hierzu ähnlicher Konstellationen (zu mittelbaren Schäden etwa BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 189, 78, NJW 1979, 1599; zur Experten-Haftung etwa bei BGH, Urteil vom 24. September 1991 - VI ZR 293/90, NJW 1991, 3282 und entsprechend etwa bei BGH, Urteil vom 19. November 2013 - VI ZR 336/12, NJW 2014, 383 betreffend Tatbestandshandlung im Jahr 2000 und letztem Schadenseintritt im Jahr 2004).

    Die schädigende Handlung darf sich nicht nur als bloßer Reflex zum Schaden des unmittelbar Verletzten darstellen (hierzu BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 189/78, NJW 1979, 1599 juris Rn. 18).

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 13 U 12/19

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage: Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2020 - 14 U 160/19
    Denn es entspricht der Lebenserfahrung, dass ein Käufer vom Kauf eines Fahrzeugs Abstand nehmen würde, wenn ihm offenbart würde, dass dem Fahrzeug die Entziehung der Zulassung und damit die Stilllegung droht (vgl. etwa OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 27013 Rn. 35; OLG Köln BeckRS 2019, 11997).

    Begründet wird er aber insbesondere aus den hierfür angewandten unlauteren und gesetzeswidrigen Mitteln, welche die Beklagte - gerichtsbekannt - flächendeckend in Fahrzeugen des gesamten Konzerns einsetzte (vgl. zum Ganzen OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 27013 Rn. 42f.; OLG Koblenz, NJW 2019, 2237 f., Rz. 39 f.; OLG Köln, Beschl. v. 29.04.2019, 16 U 30/19, Rz. 5).

    Zugleich hat sie mit hoher krimineller Energie die staatlichen Behörden systematisch getäuscht und zu Werkzeugen gemacht, indem sie diese zur Ausstellung scheinbar rechtsgültiger Zulassungsbescheinigungen veranlasste (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 28. November 2019 - 14 U 89/19, juris Rn. 53) und sodann das Vertrauen der Käufer in die öffentlichen Institutionen für das eigene Profitstreben ausgenutzt hat (vgl. OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 27013 Rn. 45).

  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2020 - 14 U 160/19
    Zwar ist anerkannt, dass auch Buchgeld als "Sache" unter § 849 BGB fällt (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2007 - II ZR 167/06, NJW 2008, 1084).

    Nach Sinn und Zweck soll damit aber pauschaliert der Verlust bzw. die Beeinträchtigung der Nutzungsbarkeit der Sache kompensiert werden (vgl. BeckOGK/Eichelberger, BGB, § 849 Rn. 4), welche im Nachhinein nicht mehr nachholbar ist (vgl. BGH, a.a.O., NJW 2008, 1084).

  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12

    Expertenhaftung eines Wirtschaftsprüfers: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2020 - 14 U 160/19
    Sie finden sich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung etwa zur Haftung bei mittelbaren Schäden oder in den Fallgestaltungen der Experten-Haftung und hierzu ähnlicher Konstellationen (zu mittelbaren Schäden etwa BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 189, 78, NJW 1979, 1599; zur Experten-Haftung etwa bei BGH, Urteil vom 24. September 1991 - VI ZR 293/90, NJW 1991, 3282 und entsprechend etwa bei BGH, Urteil vom 19. November 2013 - VI ZR 336/12, NJW 2014, 383 betreffend Tatbestandshandlung im Jahr 2000 und letztem Schadenseintritt im Jahr 2004).

    Gleichwohl wird dort ausdrücklich für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit als solcher allein an das tatbestandliche Verhalten als maßgeblich angeknüpft (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. November 2013 - VI ZR 336/12, NJW 2014, 383 Rn. 8ff.).

  • OLG Stuttgart, 28.11.2019 - 14 U 89/19

    Kauf eines vom "Dieselskandal" betroffenen Neuwagens: Schadenersatzanspruch gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2020 - 14 U 160/19
    Zugleich hat sie mit hoher krimineller Energie die staatlichen Behörden systematisch getäuscht und zu Werkzeugen gemacht, indem sie diese zur Ausstellung scheinbar rechtsgültiger Zulassungsbescheinigungen veranlasste (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 28. November 2019 - 14 U 89/19, juris Rn. 53) und sodann das Vertrauen der Käufer in die öffentlichen Institutionen für das eigene Profitstreben ausgenutzt hat (vgl. OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 27013 Rn. 45).

    Das Vorgehen der Beklagten zeichnet sich ganz im Gegenteil bis heute darin aus, dass sie auch weiterhin ihr Verhalten bagatellisiert und das zum damaligen Zeitpunkt bestehende Risiko um Einschränkungen bei der Nutzbarkeit in Abrede stellt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 28. November 2019 - 14 U 89/19, juris Rn. 53).

  • OLG Stuttgart, 07.08.2019 - 9 U 9/19

    Haftung des Herstellers bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs mit unzulässiger

  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

  • OLG Dresden, 24.07.2019 - 9 U 2067/18

    Schadensersatz vom Hersteller eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuges

  • OLG Köln, 06.06.2019 - 24 U 5/19
  • OLG Celle, 01.07.2019 - 7 U 33/19

    Erwerb eines manipulierten Diesel-PKW als Gebrauchtfahrzeug im Februar 2016 nach

  • OLG Stuttgart, 24.09.2019 - 10 U 11/19

    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen VW-Gebrauchtwagen

  • BGH, 10.11.2016 - III ZR 235/15

    Schadensersatzanspruch des Darlehensgebers wegen sittenwidriger Schädigung:

  • OLG Köln, 04.10.2019 - 19 U 98/19

    Haftung des Herstellers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs

  • OLG Karlsruhe, 09.01.2020 - 17 U 133/19

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung des Zweitkäufers eines vom Abgasskandal

  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 512/17

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Gesellschaftsgläubigern

  • BGH, 24.09.1991 - VI ZR 293/90

    Haftung eines Sachverständigen gegenüber Dritten für ein fehlerhaftes Gutachten

  • OLG Stuttgart, 26.11.2019 - 10 U 199/19

    Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung beim Kauf eines vom

  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 60/82

    Gewährung eines Darlehens zur Durchführung eines größeren Bauvorhabens - Verstoß

  • OLG Schleswig, 29.11.2019 - 1 U 32/19

    Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hersteller des Dieselmotors EA 189,

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

  • OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17

    Kein Schadensersatz von VW für Käufer von Diesel mit Abschaltautomatik

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

  • BGH, 06.11.2019 - 4 StR 392/19

    Strafantrag (Unterschrift des Antragstellers)

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