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   OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 7 U 7/03   

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https://dejure.org/2003,7313
OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 7 U 7/03 (https://dejure.org/2003,7313)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.06.2003 - 7 U 7/03 (https://dejure.org/2003,7313)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 7 U 7/03 (https://dejure.org/2003,7313)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Abtretung ; Verstoß gegen Vertragsobliegenheiten; Mängelbeseitigung; Feuchtigkeit des Mauerwerks; Gesamtschuldnerische Haftung

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ZPO § 296; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 426 Abs. 1; ; BGB § 635; ; BGB § 633 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mängelhaftung aller Gesamtschuldner bei Nachbesserungen ähnlicher Versäumnisse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann haften die beteiligten Unternehmer als Gesamtschuldner?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann haften zwei für dasselbe Mängelsymptom verantwortliche Unternehmer als Gesamtschuldner? (IBR 2004, 11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 59 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1994 - 22 U 28/93

    Risseschäden: Verantwortung liegt oft bei mehreren!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 7 U 7/03
    Die im Verhältnis zwischen Architekt und Bauunternehmer bestehende Interessenlage ist nach Auffassung des Senats auch auf andere an einem Bauvorhaben beteiligte Unternehmen übertragbar, soweit die ihnen jeweils anzulastenden Versäumnisse bei der Errichtung des Bauvorhabens in einer Art und Weise zu Tage treten, die dieselben Nachbesserungsmaßnahmen erforderlich machen (So auch Kniffka, in BauR 1999, 1312; Soergel in Münchener Kommentar, 3. Aufl., § 635 Rdnr. 90, 91 und Weise, BauR 1992, 685, 689 sowie OLG Hamm, NJW-RR 1996, 273; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 339).
  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 7 U 7/03
    a) Seit der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 01.02.1965 (BGHZ 43, 227) entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Vgl. aus jüngster Zeit BGH, NJW-RR 2001, 380, 381), dass der an der Errichtung eines Bauwerks beteiligte Architekt und der Bauunternehmer, wenn sie jeweils ihre vertraglich geschuldeten Pflichten mangelhaft erfüllt haben, Kraft einer Zweckgemeinschaft auch dann Gesamtschuldner sind, wenn der Architekt vom Bauherrn gemäß § 635 BGB auf Schadensersatz in Geld in Anspruch genommen wird, während der Bauunternehmer nur zur Beseitigung des Mangels nach § 633 Abs. 2 BGB verpflichtet war.
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 192/98

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Arbeiten ohne Rechnungsstellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 7 U 7/03
    a) Seit der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 01.02.1965 (BGHZ 43, 227) entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Vgl. aus jüngster Zeit BGH, NJW-RR 2001, 380, 381), dass der an der Errichtung eines Bauwerks beteiligte Architekt und der Bauunternehmer, wenn sie jeweils ihre vertraglich geschuldeten Pflichten mangelhaft erfüllt haben, Kraft einer Zweckgemeinschaft auch dann Gesamtschuldner sind, wenn der Architekt vom Bauherrn gemäß § 635 BGB auf Schadensersatz in Geld in Anspruch genommen wird, während der Bauunternehmer nur zur Beseitigung des Mangels nach § 633 Abs. 2 BGB verpflichtet war.
  • BGH, 29.06.1989 - IX ZR 175/88

    Ausgleich zwischen mehreren auf gleicher Stufe stehenden Sicherungsgebern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 7 U 7/03
    Damit in Einklang steht auch das in späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Begründung einer Gesamtschuld herangezogene Kriterium der Gleichstufigkeit (Vgl. etwa BGHZ 108, 179, 183 zum Ausgleichsanspruch zwischen mehreren Sicherungsgebern).
  • OLG Hamm, 10.01.1992 - 26 U 82/91

    Mängelbeseitigung: Erstattungspflicht nachfolgenden Unternehmers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 7 U 7/03
    Die zur Begründung der gegenteiligen Ansicht (Vgl. dazu Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdnr. 1970; Ingenstau/Korbion, VOB/B, 13. Aufl., § 4 Rdnr. 244; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 9. Aufl., § 4 Rdnr. 63 und OLG Hamm, NJW-RR 1992, 849) herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.05.1974 (BauR 1995, 130) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 30.03.1995 - 17 U 205/93

    Gesamtschuldnerische Haftung des Vor- und Nachunternehmers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 7 U 7/03
    Die im Verhältnis zwischen Architekt und Bauunternehmer bestehende Interessenlage ist nach Auffassung des Senats auch auf andere an einem Bauvorhaben beteiligte Unternehmen übertragbar, soweit die ihnen jeweils anzulastenden Versäumnisse bei der Errichtung des Bauvorhabens in einer Art und Weise zu Tage treten, die dieselben Nachbesserungsmaßnahmen erforderlich machen (So auch Kniffka, in BauR 1999, 1312; Soergel in Münchener Kommentar, 3. Aufl., § 635 Rdnr. 90, 91 und Weise, BauR 1992, 685, 689 sowie OLG Hamm, NJW-RR 1996, 273; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 339).
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