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   OLG Stuttgart, 05.09.2012 - 3 U 225/11   

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https://dejure.org/2012,80783
OLG Stuttgart, 05.09.2012 - 3 U 225/11 (https://dejure.org/2012,80783)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.09.2012 - 3 U 225/11 (https://dejure.org/2012,80783)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. September 2012 - 3 U 225/11 (https://dejure.org/2012,80783)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer behaupteten fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit der GmbH-Beteiligung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kapitalanlageberatung, Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung, grob fahrlässiges Handeln des Anlegers, Hinweispficht, negative Presseberichterstattung, Finanztest, Handelsblatt, kmi

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2012 - 3 U 225/11
    Soweit die Klägerin sich darauf beruft, dass bis zur Entscheidung des BGH im Urteil vom 08.07.2010 (NJW 2010, 3292)eine unsichere Rechtslage bestanden habe, die ihr die Erhebung einer Klage unzumutbar gemacht habe, da erst durch dieses Urteil der BGH entschieden habe, dass eine grobe Fahrlässigkeit nicht allein daraus folge, dass der Emissionsprospekt übergeben wurde, kann dem nicht gefolgt werden.

    Dies hat der BGH mehrfach betont und lediglich entschieden, dass das Unterlassen des Lesens des Prospekts für sich allein genommen nicht genügt, um grob fahrlässige Unkenntnis anzunehmen (BGH NJW 2010, 3292).

    Der Annahme des Verjährungseintritts stehen auch nicht die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2010, 3292; BGH NZG 2011, 68; BGH NJW-RR 2010, 1623) entgegen.

  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2012 - 3 U 225/11
    Vielmehr ist jede Pflichtverletzung verfahrensrechtlich selbständig zu behandeln (BGH NJW-RR 2010, 1623).

    Der Annahme des Verjährungseintritts stehen auch nicht die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2010, 3292; BGH NZG 2011, 68; BGH NJW-RR 2010, 1623) entgegen.

  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 99/09

    Haftung des Anlageberaters: Beginn der Verjährungsfrist bei unterlassener

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2012 - 3 U 225/11
    Der Annahme des Verjährungseintritts stehen auch nicht die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2010, 3292; BGH NZG 2011, 68; BGH NJW-RR 2010, 1623) entgegen.
  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 348/09

    Verbraucherkredit zur Finanzierung einer Fondseinlage: Verjährung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2012 - 3 U 225/11
    Zum einen hat der BGH in seiner Entscheidung vom 07.12.2010 (NJW 2011, 1278) darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen, unter denen im Einzelfall bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage der Verjährungsbeginn hinausgeschoben werden könne, nicht schon dann vorliegen, wenn lediglich eine Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt sei.
  • BGH, 16.11.1978 - II ZR 94/77

    "Prospekthaftung" in der Publikums-KG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2012 - 3 U 225/11
    Für den Prospektinhalt müssen nur diejenigen einstehen, die für die Geschicke des Unternehmens und damit für die Herausgabe des Prospektes verantwortlich sind, d.h. namentlich die Initiatoren, Gründer, Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management der Gesellschaft bilden oder sie beherrschen einschließlich der sog. Hintermänner (BGHZ 72, 382; 79, 337).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2012 - 3 U 225/11
    Für den Prospektinhalt müssen nur diejenigen einstehen, die für die Geschicke des Unternehmens und damit für die Herausgabe des Prospektes verantwortlich sind, d.h. namentlich die Initiatoren, Gründer, Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management der Gesellschaft bilden oder sie beherrschen einschließlich der sog. Hintermänner (BGHZ 72, 382; 79, 337).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2012 - 3 U 225/11
    Eine Haftung kommt aber nur insoweit in Betracht, als in dem Presseartikel überhaupt ein aufklärungspflichtiger Umstand mitgeteilt wird, auf den der Anleger hinzuweisen ist oder der dem Anlageberater die Empfehlung der Anlage verbietet (BGH NJW-RR 2009, 687).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2012 - 3 U 225/11
    Diese sogenannte "Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens" gilt für alle Aufklärungs- und Beratungsfehler eines Anlageberater, das Abstellen auf das Fehlen eines Entscheidungskonflikts ist mit dem Schutzzweck der Beweislastumkehr nicht zu vereinbaren (BGH WM 2012, 1337).
  • OLG München, 15.03.2012 - 17 U 1884/11

    Bankenhaftung: Aufklärungspflicht über erhaltene Rückvergütungen bei dem Vertrieb

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2012 - 3 U 225/11
    Ein Anlageberatungsvertrag kommt bereits dann zu Stande, wenn ein Anlageinteressent an die andere Partei herantritt, um sich über die Anlage seines Vermögens beraten zu lassen.Das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrags kommt stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs zustande (OLG München Urteil v. 15.03.2012, Az.: 17 U 1884/11).
  • OLG Celle, 31.08.2016 - 11 U 3/16

    Grob fahrlässige Unkenntnis eines Anlegers im Hinblick auf das Lesen der

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die grob fahrlässige Unkenntnis des Anlegers von Anlagerisiken in gleicher Weise wie der Senat aus den in einer "Gesprächsnotiz" enthaltenen Hinweisen abgeleitet (Urteil vom 5. September 2012 - 3 U 225/11, juris, Rn. 73 ff.), ebenso das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 21. Juni 2011 (20 U 11/11, juris, Rn. 18).
  • OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kapitalanlegers; Begriff

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die grob fahrlässige Unkenntnis des Anlegers von Anlagerisiken in gleicher Weise wie der Senat aus den in einer "Gesprächsnotiz" enthaltenen Hinweisen abgeleitet (Urteil vom 5. September 2012 - 3 U 225/11, juris, Rn. 73 ff.), ebenso das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 21. Juni 2011 (20 U 11/11, juris, Rn. 18) sowie jüngst in einem Hinweisschreiben vom 24. Februar 2016 (16 U 25/15), das Kammergericht in Hinweisbeschlüssen vom 12. August 2014 (7 U 185/13, n. v.) und vom 30. April 2015 (22 U 153/14, n. v.), das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in einem Hinweisschreiben vom 10. Februar 2016 (4 U 138/14) und das Oberlandesgericht Bremen in dem Urteil vom 12. November 2014 (1 U 38/13, dort Seite 12 ff. m. w. N., n. v.).
  • OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14

    Anlageberatung: Schadenersatzanspruch wegen pflichtwidriger Beratung

    Der Senat schließt sich insoweit nunmehr der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 18. April 2012, Gesch.Nr.: 20 U 4535/11), des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 5. September 2012, Gesch.Nr.: 3 U 225/11) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 23. November 2012, Gesch.Nr.: 17 U 52/11, zitiert nach juris) an, wonach der Emissionsprospekt ausreichend auf das bestehende Totalverlustrisiko hinweist, ohne diese Hinweise an anderer Stelle wieder zu entwerten.
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