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   OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 1/11   

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https://dejure.org/2013,45229
OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 1/11 (https://dejure.org/2013,45229)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.11.2013 - 1 Sch 1/11 (https://dejure.org/2013,45229)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. November 2013 - 1 Sch 1/11 (https://dejure.org/2013,45229)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Aufhebung eines ausländischen Schiedsspruchs wegen Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Schuldners in der Schweiz

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    ZPO § 1059 Abs 2 Nr. 2 b, 1060 Abs 2
    Zulässigkeit eines Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines deutschen Schiedsspruchs bei Eröffnung eines schweizerischen Konkursverfahrens; Prozessführungsbefugnis des Antragsgegners; Zulässigkeit einer Nebenintervention

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 260 SchKG CHE, § 1060 ZPO
    Schiedsrichterliches Verfahren: Zulässigkeit eines Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines deutschen Schiedsspruchs bei Eröffnung eines schweizerischen Konkursverfahrens; Prozessführungsbefugnis des Antragsgegners; Zulässigkeit einer Nebenintervention

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 2b; SchKG Art. 260
    Aufhebung eines ausländischen Schiedsspruchs wegen Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Schuldners in der Schweiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 2/11

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 1/11
    Im Parallelverfahren 1 Sch 2/11 hatte "The Go..." die Aufhebung des Schiedsspruches beantragt (§ 1059 ZPO).

    Im Übrigen wird auf den Beschluss im Parallelverfahren 1 Sch 2/11 vom heutigen Tage und die in beiden Verfahren zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.

    Insoweit wird jeweils auf den Beschluss im Parallelverfahren 1 Sch 2/11 vom heutigen Tage Bezug genommen.

    Vorliegend geht es aber - wie oben bereits unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss im Parallelverfahren 1 Sch 2/11 erwähnt - gerade um solche.

    Ergänzend wird auch insoweit auf den Senatsbeschluss im Parallelverfahren 1 Sch 2/11 Bezug genommen.

    Zwar dürfte der vorliegende Antrag auf Vollstreckbarerklärung auch unbegründet sein, da jedenfalls nach summarischer Prüfung im übereinstimmend für erledigt erklärten Parallelverfahren 1 Sch 2/11 ein Aufhebungsgrund vorliegt, §§ 1060 Abs. 2, 1059 Abs. 2 Nr. 2 b ZPO.

    Auch insoweit wird auf den Beschluss im Parallelverfahren 1 Sch 2/11 Bezug genommen.

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 1/11
    Jedoch werden nach diesen Vorschriften nur Verfahren unterbrochen, die zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung anhängig waren, nicht hingegen solche, die - wie hier - erst später anhängig werden (BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08 - MDR 2009, 411, juris Rn. 8).

    Damit ist der vorliegende Antrag unzulässig, weil er sich ausdrücklich nur gegen die die Konkursmasse, vertreten durch den Konkursverwalter, richtet (vgl. etwa Schriftsatz vom 6.7.2011, S. 6), diese aber nicht mehr prozessführungsbefugt ist (vgl. BGH, Urteile vom 21.2.2013 - IX ZR 92/12 - NJW-RR 2013, 992, juris Rn. 21; vom 25.5.2005 - VIII ZR 301/03 - NZM 2006, 312, juris Rn. 7; Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08 - MDR 2009, 411, juris Rn. 8).

    Deshalb ist unerheblich, ob der Schuldner eines Konkursverfahrens im Falle unberechtigter persönlicher Inanspruchnahme nach Konkurseröffnung einen Prozessvertreter zur Wahrnehmung seiner verfahrensmäßigen Rechte bevollmächtigen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08 - ZIP 2009, 240, juris Rn. 14; OLG Nürnberg MDR 2011, 322, juris Rn. 13).

  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 1/11
    - Im Falle einer solchen Prozessführungsermächtigung, die - wie hier - ein ausländischer Konkursverwalter erteilt, und die sich auf eine in das ausländische Konkursverfahren einbezogene Forderung bezieht, ist nur das ausländische Konkursrecht als Konkursstatut berufen, darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen es dem Konkursverwalter die Befugnis zur Erteilung einer solchen Prozessführungsermächtigung einräumt (BGH, Urteil vom 24.2.1994 - VII ZR 34/93 - NJW 1994, 2549, juris Rn. 13; ebenso aus schweizerischer Sicht Kuhn/Jakob, Die ausländische Insolvenzverwaltung in der Schweiz - eine Standortbestimmung, in: jusletter 13. August 2012, Tz. 57).

    - Die Frage, ob eine gewillkürte passive Prozessstandschaft zulässig ist, stellt sich damit ebensowenig wie die vom Bundesgerichtshof bejahte Frage, ob eine Übertragung der aktiven Prozessführungsbefugnis durch einen ausländischen Konkursverwalter auf einen beliebigen Dritten voraussetzt, dass dieser ein eigenes, allein nach deutschem Prozessrecht zu beurteilendes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung hat (vgl. BGH, Urteil vom 24.2.1994 - VII ZR 34/93 - NJW 1994, 2549, juris Rn. 11).

  • OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 12 W 1990/10

    Kostenrecht: Zweckbindung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs im Hinblick

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 1/11
    Deshalb ist unerheblich, ob der Schuldner eines Konkursverfahrens im Falle unberechtigter persönlicher Inanspruchnahme nach Konkurseröffnung einen Prozessvertreter zur Wahrnehmung seiner verfahrensmäßigen Rechte bevollmächtigen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08 - ZIP 2009, 240, juris Rn. 14; OLG Nürnberg MDR 2011, 322, juris Rn. 13).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 1/11
    Zwar kann eine gewillkürte Prozessstandschaft dort ihre Grenze finden, wo sie den Prozessgegner unbillig benachteiligt (BGH, Urteil vom 29.9.2011 - VII ZR 162/09 - NJW-RR 2011, 1690, juris Rn. 18 ff.) und etwa nur dazu dient, die Verwirklichung etwaiger Kostenerstattungsansprüche des Prozessgegners zu beeinträchtigen (BGH, Urteil vom 24.10.1985 - VII ZR 337/84 - NJW 1986, 850, juris Rn. 9 ff.).
  • BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 301/03

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 1/11
    Damit ist der vorliegende Antrag unzulässig, weil er sich ausdrücklich nur gegen die die Konkursmasse, vertreten durch den Konkursverwalter, richtet (vgl. etwa Schriftsatz vom 6.7.2011, S. 6), diese aber nicht mehr prozessführungsbefugt ist (vgl. BGH, Urteile vom 21.2.2013 - IX ZR 92/12 - NJW-RR 2013, 992, juris Rn. 21; vom 25.5.2005 - VIII ZR 301/03 - NZM 2006, 312, juris Rn. 7; Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08 - MDR 2009, 411, juris Rn. 8).
  • OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 Sch 1/07

    Vollziehbarkeitserklärung einer vorläufigen Maßnahme im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 1/11
    Eine Nebenintervention ist in Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich möglich (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.2.2007 - 4 Sch 1/07 - BeckRS 2008, 01336 [insoweit nicht veröffentlicht in OLGR 2007, 426 und in juris]; Zöller/Geimer aaO, § 1063 Rn. 11).
  • BGH, 29.09.2011 - VII ZR 162/09

    Werklohnklage: Prozessfortführung durch eine vermögenslos gewordene Partei nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 1/11
    Zwar kann eine gewillkürte Prozessstandschaft dort ihre Grenze finden, wo sie den Prozessgegner unbillig benachteiligt (BGH, Urteil vom 29.9.2011 - VII ZR 162/09 - NJW-RR 2011, 1690, juris Rn. 18 ff.) und etwa nur dazu dient, die Verwirklichung etwaiger Kostenerstattungsansprüche des Prozessgegners zu beeinträchtigen (BGH, Urteil vom 24.10.1985 - VII ZR 337/84 - NJW 1986, 850, juris Rn. 9 ff.).
  • BGH, 21.02.2013 - IX ZR 92/12

    Verjährungshemmung: Wirkungslosigkeit der auf einer unsubstantiierten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 1/11
    Damit ist der vorliegende Antrag unzulässig, weil er sich ausdrücklich nur gegen die die Konkursmasse, vertreten durch den Konkursverwalter, richtet (vgl. etwa Schriftsatz vom 6.7.2011, S. 6), diese aber nicht mehr prozessführungsbefugt ist (vgl. BGH, Urteile vom 21.2.2013 - IX ZR 92/12 - NJW-RR 2013, 992, juris Rn. 21; vom 25.5.2005 - VIII ZR 301/03 - NZM 2006, 312, juris Rn. 7; Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08 - MDR 2009, 411, juris Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 5 U 29/06

    Zulassung der Nebenintervention: Begriff des rechtlichen Interesses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 1/11
    c) Dass - worauf die Ast. hinweist - außerhalb von Insolvenzverfahren im Rechtsstreit eines Gläubigers gegen den Schuldner einer Forderung nicht ein beliebiger anderer Gläubiger dem Schuldner beitreten kann, weil das Interesse des anderen Gläubigers in solchen Fällen ausschließlich ein wirtschaftliches und kein rechtliches sei (vgl. OLGR Frankfurt 2008, 997, 998; Zöller/Vollkommer aaO, § 66 Rn. 9), rechtfertigt kein anderes Ergebnis.
  • BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Von Amts wegen - Prozeßvoraussetzung -

  • OLG Frankfurt, 16.03.1999 - 5 U 191/98
  • BGH, 21.11.1966 - VII ZR 174/65

    Abschluss eines Gesellschaftsvertrages einer Kommanditgesellschaft (KG) -

  • OLG Karlsruhe, 27.11.2007 - 8 U 164/06

    Thermoselect S.A. gegen EnBW Energie Baden-Württemberg AG

  • OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 2/11

    Schiedsrichterliches Verfahren: Aufhebung eines deutschen Schiedsspruchs bei

    Im Parallelverfahren 1 Sch 1/11 hatte die Ag. den gegenläufigen Antrag gestellt, den Schiedsspruch nach § 1060 ZPO für vollstreckbar zu erklären.

    Im Übrigen wird auf den Beschluss im Parallelverfahren 1 Sch 1/11 vom heutigen Tage und die in beiden Verfahren zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.

    Insoweit wird auf den Senatsbeschluss im Parallelverfahren 1 Sch 1/11 Bezug genommen.

    Die Auffassung, durch den Verzicht sei der Schuldnerin wieder das alleinige Verfügungs- und Prozessführungsrecht zugewachsen - die beide Parteien dort vertreten, wo es ihnen günstig ist (die Ag. im vorliegenden Zusammenhang; die Ast. etwa dort, wo sie im Parallelverfahren 1 Sch 1/11 zu begründen sucht, dass der Verwaltungsrat der Schuldnerin wieder wirksam Prozessvollmachten erteilen könne, vgl. Schriftsätze vom 28.11.2012, S. 22; vom 6.3.2013, S. 9; vom 2.9.2013, S. 2 ff.) -, ist deshalb unzutreffend.

    Auf den Senatsbeschluss im Parallelverfahren 1 Sch 1/11 wird Bezug genommen.

  • BFH, 29.06.2016 - II R 14/12

    Rückerwerb des Eigentums wegen Nichtigkeit des dem Erwerbsvorgang zugrunde

    Bei der "Establishment" handelt es sich um eine Anstalt liechtensteinischen Rechts (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. November 2013  1 Sch 1/11, juris), deren Rechtsfähigkeit nach liechtensteinischem Recht zu beurteilen ist (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. Dezember 2014 IV ZB 9/14, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2015, 623, Rz 22).
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