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   OLG Stuttgart, 05.12.2018 - 9 U 76/18   

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https://dejure.org/2018,45302
OLG Stuttgart, 05.12.2018 - 9 U 76/18 (https://dejure.org/2018,45302)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.12.2018 - 9 U 76/18 (https://dejure.org/2018,45302)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 9 U 76/18 (https://dejure.org/2018,45302)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Klage auf Feststellung der Eintrittspflicht für künftige, noch nicht nach § 6 EntgFG auf den Arbeitgeber übergegangene Ansprüche bei unfallbedingten Personenschäden des Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Haftungsverteilung bei einem berührungslosen Unfall

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 7 StVG, § 17 StVG, § 18 StVG
    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem sogenannten berührungslosen Unfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Haftung bei einem sogenannten berührungslosen Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2018 - 9 U 76/18
    Dem steht nicht entgegen, dass es sich um einen sog. berührungslosen Unfall handelt, denn das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" umfasst alle durch den Kraftfahrzeugverkehr beeinflussten Schadensabläufe (vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2005 - VI ZR 168/04; BGH Urt. v. 21.09.2010 - VI ZR 263/09; BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15).
  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2018 - 9 U 76/18
    Weiter fällt ins Gewicht, dass die Betriebsgefahr des Motorrads in der Schräglage der Kurvenfahrt aufgrund der daraus resultierenden Instabilität und Sturzgefahr, die sich hier nachweislich als Unfallursache ausgewirkt hat, erhöht war (vgl. allg. BGH, Urt. v. 01.12.2009 - VI ZR 221/08).
  • BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09

    Fahrzeughalterhaftung: Unfall infolge einer objektiv nicht erforderlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2018 - 9 U 76/18
    Dem steht nicht entgegen, dass es sich um einen sog. berührungslosen Unfall handelt, denn das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" umfasst alle durch den Kraftfahrzeugverkehr beeinflussten Schadensabläufe (vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2005 - VI ZR 168/04; BGH Urt. v. 21.09.2010 - VI ZR 263/09; BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15).
  • OLG Bremen, 23.01.2013 - 1 U 37/12
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2018 - 9 U 76/18
    Der Arbeitgeber kann daher die Eintrittspflicht des Schädigers feststellen lassen, auch wenn die Forderung erst zu einem späteren Zeitpunkt mit der Entgeltfortzahlung auf ihn übergeht (OLG Bremen, Teilurt. v. 23.01.2013 - 1 U 37/12 juris Rn. 8).
  • BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2018 - 9 U 76/18
    Dem steht nicht entgegen, dass es sich um einen sog. berührungslosen Unfall handelt, denn das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" umfasst alle durch den Kraftfahrzeugverkehr beeinflussten Schadensabläufe (vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2005 - VI ZR 168/04; BGH Urt. v. 21.09.2010 - VI ZR 263/09; BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15).
  • LG Aachen, 11.02.2021 - 60 Qs 1/21

    Kraftfahrzeugrennen, Begriff des Rennens

    Ferner werden - auch sehr scharfe - Kurven mit extremer, also über das bei dem Befahren einer Kurve mit einem Motorrad stets notwendige Maß deutlich hinausgehender Schräglage befahren, was aufgrund der daraus resultierenden Instabilität und Sturzgefahr ebenfalls zu einer erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führt (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 05.12.2018 - 9 U 76/18, juris Rn. 18; OVG Münster, Beschl. v. 06.06.2019 - 8 B 821/18, NVwZ-RR 2020, 17, juris Rn. 37).
  • LG Hechingen, 11.12.2020 - 1 O 207/19

    Vorfahrt missachtet: Leichtkraftrad kollidiert mit Pkw

    Eine grundsätzlich mögliche Mithaftung des Beklagten Ziffer 2 aus einer gegebenenfalls wegen der (erlaubten) Mitbenutzung der linken Fahrbahn sogar erhöhten Betriebsgefahr (OLG Hamm, Urteil vom 16. August 2019 - 7 U 3/19; KG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 12 U 212/08) tritt gegenüber dem groben Verschulden des Klägers und der erhöhten Betriebsgefahr des von ihm in der Schräglage der Kurvenfahrt gesteuerten und in dieser Situation besonders instabilen Motorrads (OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 9 U 76/18) bei der nach § 17 Abs. 1 StVG gebotenen Abwägung jedoch gänzlich zurück (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Februar 2001 - 10 U 119/00; OLG Oldenburg, Urteil vom 28. März 1973 - 2 U 162/72; LG Ellwangen, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 O 500/86; LG Hamburg, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 306 S 10/18 = NZV 2018, 333; zu einer Haftungsverteilung von 25 % zu 75 % zu Lasten des unter eines Vorfahrtsverstoßes nach rechts abbiegenden Fahrzeugführers (hier also des Klägers): OLG Oldenburg, Urteil vom 4. November 1981 - 3 U 72/81 = BeckRS 2009, 17687, wobei sich die Abweichung von der vollen Haftung des Abbiegenden aus dem Umstand ergab, dass der andere Verkehrsteilnehmer keinen Grund für den "Verstoß" gegen das Rechtsfahrgebot hatte).
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