Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.03.1989 - 10 W (Baul) 23/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,9046
OLG Stuttgart, 06.03.1989 - 10 W (Baul) 23/88 (https://dejure.org/1989,9046)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.03.1989 - 10 W (Baul) 23/88 (https://dejure.org/1989,9046)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. März 1989 - 10 W (Baul) 23/88 (https://dejure.org/1989,9046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,9046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Beschlusses über eine vorzeitige Besitzeinweisung; Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs; Besonderes Interesse der Allgemeinheit; Anwaltszwang für den Antrag nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2401 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 08.11.1985 - 1 W 599/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.1989 - 10 W (Baul) 23/88
    Da das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO dem Zwangsvollstreckungsverfahren nach der ZPO vergleichbar sei, sei gegen Entscheidungen nach § 80 Abs. 5 VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 567 Abs. 1, 793 ZPO gegeben (ebenso für den Fall des früheren § 164 BBauG OLG Koblenz NVwZ 1986, 336 [OLG Koblenz 08.11.1985 - 1 W 599/85] (LS); OLG Bremen OLGZ 1968, 251).

    Demgegenüber wird nunmehr zu § 224 BauGB die Auffassung vertreten, für den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bestehe kein Anwaltszwang, da es sich nicht um einen Antrag in der Hauptsache handele (Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB § 224 Rdn. 13; Battis-Krautzberger-Löhr, 2. Aufl., BauGB § 224 Rdn. 2; OLG Koblenz NVwZ 1986, 336 [OLG Koblenz 08.11.1985 - 1 W 599/85] ).

  • OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05

    Zur Ausnahme vom Anwaltszwang bei Verfahren vor dem Landgericht und dem

    Soweit in der Rechtsprechung bisher umstritten war, ob das statthafte Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kammer für Baulandsachen über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung die sofortige Beschwerde (so OLG Koblenz NVwZ 1986, 336 L; OLG Jena NVwZ 1998, 771; vgl. auch Kalb in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, Komm. z. BauGB, Loseblattsammlg., Stand Januar 2003, § 224 Rn. 18 f) oder die einfache Beschwerde (so OLG Stuttgart, NVwZ 1983, 633 und NVwZ 1989, 693) ist, dürfte sich dieser Streit auf Grund der ZPO-Reform zum 01.01.2002 erledigt haben, durch die die einfache Beschwerde entfallen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht