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   OLG Stuttgart, 06.11.2018 - 10 U 5/18   

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https://dejure.org/2018,58979
OLG Stuttgart, 06.11.2018 - 10 U 5/18 (https://dejure.org/2018,58979)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.11.2018 - 10 U 5/18 (https://dejure.org/2018,58979)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. November 2018 - 10 U 5/18 (https://dejure.org/2018,58979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 611 Abs 1 BGB, § 612 Abs 2 BGB, § 632 BGB, § 1 HOAI 2013, § 2 Abs 1 HOAI 2013
    Honorarklage eines freiberuflichen Projektleiters: Qualifizierung eines "freien Mitarbeitervertrags" als Dienstvertrag; Anspruch auf die übliche Vergütung; Anwendungsbereich der HOAI bei Leistungen in Bezug auf ein Telekommunikationsnetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1
    Honoraranspruch für eine Projektleitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Freiberuflicher Projektleiter erhält (nur) die vereinbarte Vergütung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Freiberuflicher Projektleiter erhält (nur) die vereinbarte Vergütung! (IBR 2019, 682)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.11.2018 - 10 U 5/18
    Der Einwand der Beklagten, die Rechnungslegung des Klägers sei nicht prüfbar, greift schon deshalb nicht durch, weil eine fehlende Prüfbarkeit der - von der Beklagten bezahlten - (Teilschluss-) Rechnungen des Klägers zu den Rechnungsnummern 32/2013, 33/2013, 34/2013, 36/2013, 37/2013, 38/2013, 39/2013, 40/2013, 42/2014 und 43/2014 nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten eingewendet wurde (vgl. zur Honorarschlussrechnung des Architekten BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 288/02).

    Mit der Erteilung der Schlussrechnung werden auch Forderungen fällig, die in die Schlussrechnung nicht aufgenommen worden sind (vgl. zur Honorarschlussrechnung des Architekten BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 288/02).

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.11.2018 - 10 U 5/18
    Enthält bereits der Vertrag nach seinem ggf. durch ergänzende Auslegung zu ermittelnden Inhalt Regeln für die Änderung oder das Fehlen bestimmter Umstände, scheidet eine Anpassung gemäß § 313 BGB aus (BGH, Urteil vom 20.07.2011 - XII ZR 149/09).
  • BGH, 23.01.1996 - X ZR 63/94

    Beweislastverteilung bei behaupteter Höchstpreisgarantie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.11.2018 - 10 U 5/18
    An diese Beweisführung des Unternehmers sind keine zu strengen Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 23.01.1996 - X ZR 63/94).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 28/00

    Abgrenzung von Zusatzleistungen und selbständigem Auftrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.11.2018 - 10 U 5/18
    Wenn es sich bei der zusätzlich beauftragten Leistung um eine solche handelt, die in keinem Zusammenhang mit dem Leistungsziel des ursprünglichen Vertrages steht, liegt ein selbständiger Vertrag vor (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2001 - VII ZR 28/00).
  • OLG München, 22.11.1994 - 9 U 3395/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.11.2018 - 10 U 5/18
    Ein Telekommunikationsnetz bzw. Teile desselben fallen auch nicht unter den Begriff des "sonstigen Einzelbauwerks" im Sinne des § 40 Nr. 7 HOAI 2009 bzw. des § 41 Nr. 7 HOAI 2013 (vgl. OLG München, Urteil vom 22.11.1994 - 9 U 3395/94, betreffend Planungsleistungen für die Vorprüfung aller Standorte und die Planung der Betriebsräume der Funkkleinzellentechnik für ein Mobilfunknetz).
  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 52/91

    Treuwidriges Verhalten bei Nachforderung zur Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.11.2018 - 10 U 5/18
    Zu den tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen eine Nachforderung des Klägers gemäß § 242 BGB als unzulässige Rechtsausübung im Sinne des § 242 BGB anzusehen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.1992 - VII ZR 52/91), hat die hierfür darlegungsbelastete Beklagte nicht schlüssig vorgetragen.
  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.11.2018 - 10 U 5/18
    Das Anwaltsschreiben vom 05.02.2015 hatte keine verzugsbegründende Wirkung, weil der geltend gemachte Anspruch aus der Rechnung zur Rechnungsnummer 48/2014 nicht besteht und im Übrigen eine weit übersetzte Forderung geltend gemacht wurde, was die Herleitung von Rechten aus einer Mahnung regelmäßig hindert (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.1990 - XI ZR 217/89).
  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 198/97

    Einwendungen gegen Abrechnung auf Stundenbasis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.11.2018 - 10 U 5/18
    Für die Einordnung des freien Mitarbeitervertrags vom 27.02.2013 als Dienstvertrag spricht, dass der Leistungsgegenstand - die Beschäftigung des Klägers als "Projektleiter/Bauleiter" - in der Vertragsurkunde nicht fest umrissen und der Vertrag ausweislich § 5 fMV auf eine laufende Tätigkeit angelegt war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 01.02.2000 - X ZR 198/97).
  • BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07

    Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.11.2018 - 10 U 5/18
    Dabei ist es unerheblich, ob die Vertragspartner bewusst auf eine ins Einzelne gehende Regelung verzichtet haben; ebenso unerheblich ist, ob die Lücke von Anfang an bestanden oder sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (BGH, Urteil vom 24.01.2008 - III ZR 79/07 -).
  • BGH, 13.08.2015 - III ZR 333/14

    Bemessung der (materiellen) Beschwer einer beklagten Partei; Abweisung eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.11.2018 - 10 U 5/18
    Insoweit, als die Klage nicht als unbegründet, sondern nur als derzeit unbegründet abzuweisen ist, hat das Rechtsmittel Erfolg; dieser Erfolg ist mit einem Bruchteil des Werts des betroffenen Forderungsteils zu bewerten, den der Senat mit 20% annimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 13.08.2015 - III ZR 333/14).
  • BGH, 18.10.2001 - III ZR 265/00

    Übernahme des Risikos eines Leistungshindernisses durch den Arbeitgeber;

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