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   OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 2 U 123/12   

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https://dejure.org/2013,54907
OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 2 U 123/12 (https://dejure.org/2013,54907)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.02.2013 - 2 U 123/12 (https://dejure.org/2013,54907)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - 2 U 123/12 (https://dejure.org/2013,54907)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche einer Verwertungsgesellschaft wegen irreführender Bewerbung von Schmuckstücken als nickelfrei

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 UWG, § 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 58 PatG
    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses; Anpreisung eines Schmuckartikels als nickelfrei bei einer geringen verbliebenen Nickelbelastung als irreführende Werbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche einer Verwertungsgesellschaft wegen irreführender Bewerbung von Schmuckstücken als nickelfrei

  • rechtsportal.de

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3 ; UWG § 5 Abs. 1
    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche einer Verwertungsgesellschaft wegen irreführender Bewerbung von Schmuckstücken als nickelfrei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 2 U 123/12
    a) aa) Eine Werbung ist irreführend, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen und die zu treffende Marktentscheidung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (BGH GRUR 2012, 942 [Tz. 11] - Neurologisch/Vaskuläres Zentrum ; 2012, 286 [Tz. 18] - Falsche Suchrubrik ).

    Denn die wettbewerbliche Erheblichkeit ist ein dem Irreführungstatbestand immanentes, spezifisches Relevanzerfordernis, das als eigenständige Bagatellschwelle eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG überflüssig macht (BGH GRUR 2012, 942 [Tz. 11] - Neurologisch/Vaskuläres Zentrum ; 2012, 286 [Tz. 18] - Falsche Suchrubrik ).

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 104/10

    Neurologisch/Vaskuläres Zentrum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 2 U 123/12
    a) aa) Eine Werbung ist irreführend, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen und die zu treffende Marktentscheidung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (BGH GRUR 2012, 942 [Tz. 11] - Neurologisch/Vaskuläres Zentrum ; 2012, 286 [Tz. 18] - Falsche Suchrubrik ).

    Denn die wettbewerbliche Erheblichkeit ist ein dem Irreführungstatbestand immanentes, spezifisches Relevanzerfordernis, das als eigenständige Bagatellschwelle eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG überflüssig macht (BGH GRUR 2012, 942 [Tz. 11] - Neurologisch/Vaskuläres Zentrum ; 2012, 286 [Tz. 18] - Falsche Suchrubrik ).

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 22/97

    Kontaktfederblock

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 2 U 123/12
    (3) Zwar ist der Einwand des freien Standes der Technik (sog. "Formsteineinwand") im Verletzungsprozess gegen einen auf ein Patentrecht gestützten Unterlassungsanspruch nicht grundsätzlich ausgeschlossen (BGH GRUR 1986, 803, 805/806 - Formstein [freie nicht erfinderische Weiterentwicklung des Standes der Technik]; GRUR 1999, 914, 916 - Kontaktfederblock ; Kanz in Büscher/Dittmer/Schiwy a.a.O. § 139 PatG, 29; ferner Köhler/Trimborn, ebenda, § 14 PatG, 45 f; Mes a.a.O. § 9, 96; Scharen GRUR 1995, 285, 287).

    Dieser Einwand erfordert aber zum einen schon eine besondere Darlegung (BGH GRUR 1999, 914, 916 - Kontaktfederblock ; vgl. auch Scharen a.a.O. 287).

  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 149/97

    Last-Minute-Reise

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 2 U 123/12
    dd) Dieses Verständnis kann auch der Richter aufgrund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung feststellen, wenn der Richter zum angesprochenen Verkehrskreis gehört, die Angabe sich auf Gegenstände des allgemeinen Bedarfs bezieht und es sich bei dem in der Werbung verwendeten Begriff um einen solchen handelt, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinne einfach und naheliegend ist, sowie, dass keine Gründe vorliegen, die Zweifel an dem vom Gericht angenommenen Verkehrsverständnis wecken können (BGH GRUR 2000, 239 [juris Tz. 16] - Last-Minute-Reise ; Köhler in Köhler/Bornkamm a.a.O. § 12, 2.71; Büscher in Fezer a.a.O. § 12, 321).
  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 71/97

    Werbebeilage - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 2 U 123/12
    Ungeachtet dessen handelt, wer sich lediglich auf eine Zusage des Lieferanten verlässt, auf eigenes Risiko (BGH GRUR 1999, 1011 [juris Tz. 44 und 46] - Werbebeilage ; Köhler in Köhler/Bornkamm a.a.O. § 9, 1.20).
  • BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61

    Ausnutzung fremden Vertragsbruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 2 U 123/12
    Denn der Unterlassungsanspruch ist verschuldensunabhängig (BGHZ 37, 30 [juris Tz. 22] - Selbstbedienungsgroßhandel ; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. [2011], Kap. 2, 6 und 5, 20; Lehmler in Büscher/Dittmer/Schiwy a.a.O. § 8 UWG, 10).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 97/04

    Regenwaldprojekt II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 2 U 123/12
    (1) Denn im Rahmen des § 5 UWG gilt, dass grundsätzlich die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast für ihre Behauptung irreführender Werbung der Gegnerin trifft (BGH GRUR 2007, 251 [Tz. 31] - Regenwaldprojekt II ; Bornkamm a.a.O. § 5, 3.23; Peifer in Fezer a.a.O. § 5, 478).
  • BGH, 12.11.2009 - III ZR 113/09

    Verjährung des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders (Geschäftsbesorgers);

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 2 U 123/12
    Der gesetzliche Befreiungsanspruch nach § 257 S. 1 BGB wird nach allgemeiner Meinung sofort mit der Eingehung der Verbindlichkeit fällig, von der freizustellen ist, selbst wenn diese Verbindlichkeit ihrerseits noch nicht fällig ist (BGH NZG 2010, 192 [Tz. 11]).
  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 5/09

    Lohnsteuerhilfeverein Preußen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 2 U 123/12
    cc) Dabei ist auf das Verständnis eines situationsadäquat aufmerksamen und durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen (BGH GRUR 2011, 633 [Tz. 25] - BIO-TABAK ; vgl. auch GRUR 2011, 535 [Tz. 17] - Lohnsteuerhilfeverein Preußen ).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 139/09

    BIO TABAK

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 2 U 123/12
    cc) Dabei ist auf das Verständnis eines situationsadäquat aufmerksamen und durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen (BGH GRUR 2011, 633 [Tz. 25] - BIO-TABAK ; vgl. auch GRUR 2011, 535 [Tz. 17] - Lohnsteuerhilfeverein Preußen ).
  • BGH, 27.03.2012 - EnVR 58/10

    Rücknahme der Beschwerde im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 127/95

    D-Netz-Handtelefon - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

  • BGH, 16.05.1961 - I ZR 175/58

    Torsana

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09

    Begriff der Patentstreitsache - Patentstreitsache

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 3 U 55/04

    Keine Klagebefugnis einer bloßen Komplementärin ohne aktive eigene

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