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   OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08   

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https://dejure.org/2008,15782
OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08 (https://dejure.org/2008,15782)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.03.2008 - 5 AR 2/08 (https://dejure.org/2008,15782)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. März 2008 - 5 AR 2/08 (https://dejure.org/2008,15782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abgrenzung zwischen Mietvertrag und und Leiheverhältnis: Bindende Verweisung einer Wohnungsherausgabeklage an das Landgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535; BGB § 598; ZPO § 281
    Abgrenzung von Leihe und Miete; Bindungswirkung einer Verweisung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietvertrag - Abgrenzung zwischen Mietvertrag und Leiheverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1700
  • NZM 2008, 838
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 29/91

    Gerichtszuständigkeit für eine Vollstreckungsabwehrklage, hilfsweise

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
    Eine zu Willkür führende Häufung grober Rechtsirrtümer (BGH NJW-RR 1992, 383) liegt nicht vor.
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
    Auch die die Zuständigkeit verneinende Entscheidung des Landgerichts genügt den Anforderungen an eine rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (BGH NJW 1988, 1794).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
    c) Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob die Voraussetzungen einer Verweisung durch das Amtsgericht deshalb nicht vorlagen, weil die Beklagte die Unzuständigkeit nicht nach § 282 Abs. 3 ZPO geltend gemacht hat, sie vielmehr sogar einer Verweisung entgegengetreten war und somit erwartet werden konnte, dass in der mündlichen Verhandlung die Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 39 ZPO begründet werden würde (wobei umstritten ist, ob § 282 Abs. 3 ZPO die Zuständigkeitsrüge im Termin ausschließt, vgl. zum Streit BGH NJW-RR 1997, 315).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
    Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses entfällt auch nicht deshalb, weil der Verweisung jegliche rechtliche Grundlage fehlen und der Beschluss deshalb objektiv willkürlich erscheinen würde (vgl. BGH NJW 1993, 1273).
  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
    Alleine eine unrichtige Rechtsanwendung würde die Bindungswirkung des amtsgerichtlichen Verweisungsbeschlusses nicht ausschließen (BGH NJW-RR 1994, 126).
  • OLG Dresden, 07.11.2002 - 4 W 1324/02

    Abgrenzung zwischen Miete und Leihe im Falle der alleinigen Übernahme von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
    (1) So wurde in der Rechtsprechung Leihe und nicht Miete angenommen, wenn der das Grundstück Nutzende lediglich die Kosten des Grundstücks zu tragen hat, die durch die Benutzung entstehen, also ohne grundstücksbezogene Aufwendungen wie Grundsteuer oder Gebäudeversicherung (OLG Dresden ZMR 2003, 250).
  • OLG Köln, 10.03.2004 - 5 W 8/04

    Verweisung wegen Unzuständigkeit des Gerichts nur aufgrund pflichtgemäßer Prüfung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
    Das Amtsgericht hat seine Entscheidung auch begründet, wobei die Begründung unabhängig von der Frage, ob ihr zu folgen ist, doch immerhin nachvollziehbar (vgl. OLG Köln OLGR 2004, 257) erscheint.
  • KG, 20.05.1998 - 28 AR 34/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
    Eine die Annahme von Willkür rechtfertigende evident falsche Erfassung des Sachverhalts (KG MDR 1999, 56) liegt nicht vor.
  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
    a) Aus Sicht des Senats gibt es durchaus Gründe für die Annahme einer unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung, also eines Leiheverhältnisses (vgl. BGH NJW 1982, 820).
  • BayObLG, 06.08.2002 - 1Z AR 91/02
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem vergleichbaren Fall eine Pflicht des verweisenden Gerichts angenommen, dem die Verweisung Beantragenden Gelegenheit zur Stellungnahme auf die rügelose Einlassung und zur Rücknahme seines Verweisungsantrags einzuräumen (Beschluss vom 06.08.2002, 1Z AR 91/02).
  • OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 52/14

    Wirksamkeit einer langfristigen, unkündbaren Gebrauchsüberlassung an einem

    Für den Fall, dass die Gebrauchsüberlassung gegen Übernahme der Nebenkosten erfolgt, kann zwar ein Mietvertrag vorliegen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 7.3.2008 - 5 AR 2/08 = NZM 2008, 838 m. w. N.).
  • BayObLG, 01.09.2023 - 102 AR 130/23

    Keine Gerichtsstandsbestimmung bei gemeinsamem besonderem Gerichtsstand

    Ihren beim Landgericht Ingolstadt bereits hilfsweise gestellten Antrag auf Verweisung an das Landgericht München I könnte die Antragstellerin mangels erfolgter Verweisung noch zurücknehmen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 6. August 2002, 1Z AR 91/02, juris Rn. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. März 2008, 5 AR 2/08, juris Rn. 16; Anders in Anders/Gehle, ZPO, § 281 Rn. 8) und durch einen Verweisungsantrag an das Landgericht Osnabrück ersetzen.
  • VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16

    Eigenschaft als Zweitwohnung im Zusammenhang mit Zweitwohnungssteuer

    Auch das Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Vertragsparteien spricht dafür, dass die Vereinbarung eines Mietverhältnisses mit der Folge der Geltung zahlreicher besonderer, z. T. sogar zwingender gesetzlicher Regelungen von den Beteiligten nicht beabsichtigt war (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.03.2008 - 5 AR 2/08 - juris).
  • VG Schleswig, 11.03.2016 - 2 A 194/14

    Zweitwohnungssteuer für zweite Wohnung im Haus

    Auch das Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Vertragsparteien spricht dafür, dass die Vereinbarung eines Mietverhältnisses mit der Folge der Geltung zahlreicher besonderer, z. T. sogar zwingender gesetzlicher Regelungen von den Parteien nicht beabsichtigt war (vgl. OLG Stuttgart, B.v. 7.3.2008 - 5 AR 2/08 - juris).
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