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   OLG Stuttgart, 07.12.2016 - 3 U 108/16   

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https://dejure.org/2016,68343
OLG Stuttgart, 07.12.2016 - 3 U 108/16 (https://dejure.org/2016,68343)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.12.2016 - 3 U 108/16 (https://dejure.org/2016,68343)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 3 U 108/16 (https://dejure.org/2016,68343)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Absenders bei Annahme des verspätet angedienten Transportguts durch den Empfänger

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Straße

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 13 CMR, Art 20 Abs 1 CMR, Art 20 Abs 3 CMR
    Internationaler Straßengüterverkehr: Schadensersatzanspruch aufgrund der Verlustvermutung bei Annahme und Vernichtung von verspätet angedientem Transportgut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Absenders bei Annahme des verspätet angedienten Transportguts durch den Empfänger

  • rechtsportal.de

    Rechte des Absenders bei Annahme des verspätet angedienten Transportguts durch den Empfänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 152/09

    Internationaler Straßengüterverkehr: Einordnung eines Carnet TIR als "notwendige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2016 - 3 U 108/16
    Der Anspruchsberechtigte soll nach dem festgelegten Zeitpunkt disponieren können, ohne Gefahr zu laufen, das Gut später doch annehmen zu müssen (BGH, Urteil vom 25.10.2001 - I ZR 187/99, WM 2002, 932, 934; vom 09.09.2010 - I ZR 152/09, VersR 2012, 337 Rn. 14).

    Der Ersatzberechtigte kann sich auf die Verlustfiktion daher auch dann berufen, wenn das Gut nach Ablauf der in Art. 20 Abs. 1 CMR bezeichneten Fristen wieder aufgefunden wird (BGH, Urteil vom 09.09.2010, aaO Rn. 15 Demuth in Thume, CMR, 3. Aufl., Art. 20 Rn. 6 Boesche in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., Art. 20 CMR Rn. 2).

  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 187/99

    Nichteinhaltung der Lieferfrist - Schadensersatz - Transportgut -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2016 - 3 U 108/16
    Der Anspruchsberechtigte soll nach dem festgelegten Zeitpunkt disponieren können, ohne Gefahr zu laufen, das Gut später doch annehmen zu müssen (BGH, Urteil vom 25.10.2001 - I ZR 187/99, WM 2002, 932, 934; vom 09.09.2010 - I ZR 152/09, VersR 2012, 337 Rn. 14).

    Aus dem Rechtssatz, dass der Frachtführer das ausgeübte Wahlrecht des Absenders nicht dadurch unterlaufen darf, dass er die Ware gleichwohl andient (BGH, Urteil vom 25.10.2001 - I ZR 187/99, WM 2002, 932, 934), kann die Klägerin nichts für sich ableiten, weil es im Streitfall gerade an einer Ausübung des Wahlrechts vor der Auslieferung am 21.03.2014 fehlt.

  • BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93

    Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2016 - 3 U 108/16
    Nach deutschem Recht ist ein Verhalten, das sich für den Empfänger als Ausdruck eines bestimmten Rechtsfolgewillens darstellt, dem Erklärenden auch dann als Willenserklärung zuzurechnen, wenn er kein Erklärungsbewusstsein hatte, sofern der Handelnde bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden konnte, und der Empfänger das Verhalten auch tatsächlich so verstanden und auf den Erklärungsinhalt vertraut hat (BGH, Urteil vom 29.11.1994 - XI ZR 175/93, NJW 1995, 953).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 111/96

    Rechte des Empfängers nach Annahmeverweigerung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2016 - 3 U 108/16
    Diese Regelung gewährt dem Verfügungsberechtigten ein Wahlrecht, ob er sich auf die Verlustvermutung berufen und die an den Verlust geknüpften Schadensersatzansprüche geltend machen will oder ob er das Wiederauffinden abwartet und dann Herausgabe und Schadensersatz wegen Lieferfristüberschreitung verlangt (BGH, Urteil vom 15.10.1998 - I ZR 111/98, NJW 1999, 1110, 1111).
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