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   OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ws 202/01   

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https://dejure.org/2002,3924
OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ws 202/01 (https://dejure.org/2002,3924)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.01.2002 - 3 Ws 202/01 (https://dejure.org/2002,3924)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 3 Ws 202/01 (https://dejure.org/2002,3924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ÜberstÜbk Art. 3 ff.; ; IRG §§ 48 ff; ; IRG § 71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Strafurteils bei Vorliegen eines Überstellungsersuchens

  • rechtsportal.de

    ÜberstÜbk Art. 3 ff. ; IRG §§ 48 ff. § 71

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Strafurteils gegen einen Deutschen; Überstellungsersuchen; Zulassung der Vollstreckung durch das Gericht; Prinzip der richterlichen Präventivkontrolle; Mindestrestvollzugsdauer; Strafrestaussetzung zur ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 665
  • StV 2003, 86
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "gerade vollstreckt" in Art. 54 SDÜ;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ws 202/01
    Ähnlich wie bei Art. 54 SDÜ (hierzu BGHSt 46, 187 [189]) ist zu bedenken, dass in der Probezeit die Rückversetzung angeordnet bzw. bei laufender Bewährung die Strafaussetzung widerrufen werden kann; auch kann der bedingt bzw. zur Bewährung Entlassene Weisungen bzw. Auflagen unterliegen.
  • BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85

    Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ws 202/01
    Hätte der Verurteilte ca. 3 kg Heroin mit einem Wirkstoffgehalt von ca. 400 g in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt (was auch dann der Fall gewesen wäre, wenn das Betäubungsmittel im Zeitpunkt der Grenzüberschreitung bereits unter zollamtlicher Kontrolle gestanden hätte, BGH NStZ 1986, 274) und hätte er bei der Kontrolle einen gefälschten (...) Führerschein vorgezeigt, so hätte er sich gem. §§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, 267 Abs. 1 letzte Variante StGB strafbar gemacht.
  • BGH, 31.03.1965 - 4 ARs 2/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ws 202/01
    Das Urteil ist nach dem maßgeblichen schweizerischen Recht (BGHSt 20, 198 [200 f.]) rechtskräftig und vollstreckbar.
  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ws 202/01
    Andererseits führt eine Vollstreckbarkeitserklärung in Verbindung mit dem gem. Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch des Verurteilten auf Resozialisierung dazu, dass es nur bei Vorliegen besonderer Gründe ermessensfehlerfrei sein wird, auf ein Überstellungsersuchen zu verzichten (s. hierzu BVerfGE 96, 100 [114 ff.]).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 1 Ws 23/18

    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Strafurteils wegen eines groben

    Das Urteil des Geschworenengerichts des Kantons Tessin vom 20. Februar 2017 ist gemäß §§ 48, 49 Abs. 1 Nr. 1 IRG nach dem maßgeblichen schweizerischen Recht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8.1.2002, 3 Ws 202/01, juris Rn. 16) seit 21. März 2017 rechtskräftig (vgl. Schreiben des schweizerischen Generalstaatsanwalts des Kantons Tessin vom 18.10.2017 (Bl. 128 d. A.), beim dort genannten Rechtskraftdatum 20. Februar 2017 handelt es sich offensichtlich um einen Schreibfehler) und vollstreckbar.
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen an einen EU-Mitgliedstaat

    Schließlich ist zu erinnern, dass die Bundesrepublik Deutschland die Vollstreckung eines ausländischen Straferkenntnisses nur übernehmen darf, wenn die Voraussetzungen der §§ 48 ff. IRG, ggf. modifiziert durch das ÜberstÜbk (s. hierzu Senat, Beschl. v. 08. Januar 2002 - 3 Ws 202/01 = Die Justiz 2002, 375), erfüllt sind.
  • OLG Stuttgart, 11.07.2005 - 3 Ws 1/05

    Strafvollstreckung: Anrechnung erlittener Auslieferungshaft

    Gemäß § 1 Abs. 3 und Abs. 4 n.F. IRG hat das ÜberstÜbk Vorrang vor den Vorschriften des Vierten Teils des IRG über Vollstreckungshilfe (s. hierzu bereits Senat, NStZ 2002, 665 [667] = StV 2003, 86 [88] = Justiz 2002, 375 [377]).
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