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OLG Stuttgart, 08.02.2005 - 8 W 5/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen Beschädigungen am Gemeinschaftseigentum durch einen von einem Eigentümer beauftragten Handwerker
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 Nr. 1; WEG § 14 Nr. 2; BGB § 278 S. 1
Schadensersatzansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen Beschädigungen am Gemeinschaftseigentum durch einen von einem Eigentümer beauftragten Handwerker - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 17.12.2004 - 1 T 273/04
- OLG Stuttgart, 08.02.2005 - 8 W 5/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99
Anderweitige Rechtshängigkeit
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2005 - 8 W 5/05
Durch die Akteneinsicht wurde zwar ein Zustellungsmangel nach § 16 Abs. 2 FGG i.V.m. § 189 ZPO nicht geheilt, weil eine Zustellung vom Gericht nicht angeordnet worden war (BGH NJW 2001, 3713, 3714). - BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 73/87
Zulässigkeit; Streitverkündung; Nebenintervention; Mieter; Eigentumswohnung; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2005 - 8 W 5/05
Dies gilt insbesondere auch für die §§ 66 ff. ZPO über die Streitverkündung und die Nebenintervention (BayObLG NJW-RR 1987, 1423; NJW 1970, 1551). - KG, 19.04.2000 - 24 W 1808/00
Haftung des Eigentümers für durch den Käufer verursachte Schäden vor Umschreibung
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2005 - 8 W 5/05
Der Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Schadensersatz ergibt sich aus der positiven Vertragsverletzung der Pflichten des Antragsgegners als Eigentümer aus § 14 Nr. 1 und 2 WEG i.V.m. § 278 BGB (KG NJW-RR 2000, 1684; BGH NJW 1999, 2108, 109). - BGH, 22.04.1999 - V ZB 28/98
Pflichten der Wohnungseigentümer zum Zusammenwirken zur ordnungsmäßigen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2005 - 8 W 5/05
Der Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Schadensersatz ergibt sich aus der positiven Vertragsverletzung der Pflichten des Antragsgegners als Eigentümer aus § 14 Nr. 1 und 2 WEG i.V.m. § 278 BGB (KG NJW-RR 2000, 1684; BGH NJW 1999, 2108, 109).