Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 9 U 166/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,62482
OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 9 U 166/12 (https://dejure.org/2013,62482)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.05.2013 - 9 U 166/12 (https://dejure.org/2013,62482)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 9 U 166/12 (https://dejure.org/2013,62482)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,62482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verjährung: Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs aufgrund unwirksamer Darlehensverträge; Unwirksamkeit von Geschäftsbesorgungsverträgen und Treuhändervollmachten wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Verjährung: Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungsbeginn - und die Frage der Kenntnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 9 U 146/11

    Verjährung eines Anspruchs der Bank auf Rückzahlung von Darlehensvaluten im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 9 U 166/12
    Die Anzahl der betroffenen Anleger erscheint darüber hinaus begrenzt zu sein, nachdem die Klägerin mit der Klage und in den Parallelverfahren vor dem Senat, Az. 9 U 88/11 und 9 U 146/11, auf welche die Klägerin bei ihrem Antrag auf Ruhen des Verfahrens Bezug genommen hatte, keine Bereicherungsansprüche aufgrund einer Vielzahl von abgeschlossenen Darlehensverträgen geltend macht, sondern nur aufgrund einzelner Darlehensverträge.

    Eine mögliche unsichere Rechtslage hinsichtlich der Inanspruchnahme der Gesellschafter persönlich führt nicht zu einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage hinsichtlich der Beklagten (Senat, Urteil vom 27. Juni 2012, Az. 9 U 146/11, unter II.2.c).

  • BGH, 17.06.2008 - XI ZR 112/07

    Zur Bereicherungsschuld bei unwirksamen Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 9 U 166/12
    c) Die Klageerhebung war der Klägerin nicht aufgrund der Rechtsprechung zu § 128 HGB unzumutbar, wonach der BGH mit Urteil vom 17. Juni 2008, Az. XI ZR 112/07, erstmalig festgestellt hat, dass die Streithelfer der Beklagten nicht nach § 128 HGB analog haften.

    Der Anspruch aus § 128 HGB analog wäre in gleicher Weise der Verjährung wie der Hauptanspruch gegen die Beklagte unterworfen gewesen, so dass er bis zum 31. Dezember 2007 hätte anhängig gemacht werden müssen, also vor der von der Klägerin genannten Entscheidung BGH, Urteil vom 17. Juni 2008, Az. XI ZR 112/07.

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 9 U 166/12
    Es kann dahingestellt bleiben, ob sich die Klägerin bereits allgemein auf Grund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit von Geschäftsbesorgungsverträgen und Treuhändervollmachten wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (BGH, Urteil vom 28. September 2000, Az. IX ZR 279/99, BGHZ 145, 265; Urteil vom 11. Oktober 2001, Az. III ZR 182/00, WM 2001, 2260) in einer grob fahrlässigen Unkenntnis von sämtlichen Anspruchsvoraussetzungen befand.

    Insbesondere wusste sie aufgrund der Rechtsprechung des BGH aus den Jahren 2000 und 2001 (Urteile vom 28. September 2000, Az. IX ZR 279/99; vom 18. September 2001, Az. XI ZR 321/00; und vom 11. Oktober 2001, Az. III ZR 182/00) unabhängig von der Frage, ob es sich dabei um eine Tatsache oder um die Rechtslage handelt, dass die Vollmachten der Treuhänderin und des Streithelfers der Klägerin gegen das Rechtsberatungsgesetz verstießen und damit nichtig (§ 134 BGB) waren.

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 9 U 166/12
    Darauf kommt es für die Frage der Zumutbarkeit der Klageerhebung und somit für den Fristbeginn nicht an (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008, Az. XI ZR 319/06).

    Vielmehr genügt aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit im Grundsatz die Kenntnis der den Ersatzanspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BGH, Urt. v. 03.06.2008, XI ZR 319/06, NJW 2008, 2576 Rn. 27, zitiert nach juris).

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 9 U 166/12
    Es kann dahingestellt bleiben, ob sich die Klägerin bereits allgemein auf Grund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit von Geschäftsbesorgungsverträgen und Treuhändervollmachten wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (BGH, Urteil vom 28. September 2000, Az. IX ZR 279/99, BGHZ 145, 265; Urteil vom 11. Oktober 2001, Az. III ZR 182/00, WM 2001, 2260) in einer grob fahrlässigen Unkenntnis von sämtlichen Anspruchsvoraussetzungen befand.

    Insbesondere wusste sie aufgrund der Rechtsprechung des BGH aus den Jahren 2000 und 2001 (Urteile vom 28. September 2000, Az. IX ZR 279/99; vom 18. September 2001, Az. XI ZR 321/00; und vom 11. Oktober 2001, Az. III ZR 182/00) unabhängig von der Frage, ob es sich dabei um eine Tatsache oder um die Rechtslage handelt, dass die Vollmachten der Treuhänderin und des Streithelfers der Klägerin gegen das Rechtsberatungsgesetz verstießen und damit nichtig (§ 134 BGB) waren.

  • OLG Stuttgart, 30.12.2011 - 9 U 88/11

    Bereicherunganspruch: Finanzierung des Fondsbeitritts eines Anlegers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 9 U 166/12
    Die Anzahl der betroffenen Anleger erscheint darüber hinaus begrenzt zu sein, nachdem die Klägerin mit der Klage und in den Parallelverfahren vor dem Senat, Az. 9 U 88/11 und 9 U 146/11, auf welche die Klägerin bei ihrem Antrag auf Ruhen des Verfahrens Bezug genommen hatte, keine Bereicherungsansprüche aufgrund einer Vielzahl von abgeschlossenen Darlehensverträgen geltend macht, sondern nur aufgrund einzelner Darlehensverträge.
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 9 U 166/12
    Anders als in der von der Klägerin zur Begründung hierfür herangezogenen Entscheidung (BGH, Urteil vom 6. Mai 1993, Az. II ZR 2/92, NJW 1993, 2303, Rz. 22 nach juris) führte die Klägerin zum damaligen Zeitpunkt keinen Prozess mit den Streithelfern der Beklagten, wodurch sie in beiden Verfahren unterschiedliche Standpunkte hätte einnehmen müssen.
  • OLG Bamberg, 05.02.2002 - 5 U 22/99

    Geltung des Widerrufsrechts für Immobilienfinanzierungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 9 U 166/12
    Vielmehr nennt die Klägerin bis zum Eintritt der Verjährung ausschließlich das Urteil des OLG Bamberg vom 5. Februar 2002, Az. 5 U 22/99, WM 2002, 537, welches eine andere Auffassung als die Gerichte in den Vorprozessen mit den Streithelfern der Beklagten vertrete.
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 9 U 166/12
    Maßgeblich für die Frage des Verjährungsbeginns ist, ob dem Gläubiger aufgrund der ihm bekannten - oder der grob fahrlässig unbekannt gebliebenen - Tatsachen zugemutet werden kann, zur Durchsetzung seines Anspruchs gegen eine bestimmte Person aussichtsreich, wenn auch nicht risikolos, Klage - und sei es nur in Form einer Feststellungsklage - zu erheben (BGH, Urteil vom 10. November 2009, Az. VI ZR 247/08, NJW-RR 2010, 681, Rz. 14 nach juris).
  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 348/09

    Verbraucherkredit zur Finanzierung einer Fondseinlage: Verjährung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 9 U 166/12
    Erforderlich ist vielmehr ein ernsthafter Meinungsstreit in Rechtsprechung und Schrifttum (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, Az. XI ZR 348/09, NJW 2011, 1278, Rz. 21 nach juris).
  • BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08

    Verjährung bei einem Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung einer im Rahmen

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 263/07

    Beginn der Verjährung bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11

    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der

  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 108/11

    Regress des Sozialversicherungsträgers: Beginn der Verjährungsfrist

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid; Darlegungs- und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht