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   OLG Stuttgart, 08.08.1997 - 2 U 48/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4994
OLG Stuttgart, 08.08.1997 - 2 U 48/97 (https://dejure.org/1997,4994)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.08.1997 - 2 U 48/97 (https://dejure.org/1997,4994)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. August 1997 - 2 U 48/97 (https://dejure.org/1997,4994)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von unaufgeforderten Anrufen im geschäftlichen Bereich; Akquisition von Eintragungen Gewerbetreibender in ein elektronisches Branchenbuch im Rahmen des T-Online-Dienstes der Deutschen Telekom AG; Verbot eines zum Zwecke der Datenaktualisierung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 184
  • afp 1998, 432
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14

    Schadensersatz bei Vertragsschluss nach ColdCall

    Hierbei spielt auch eine Rolle, ob die Angelegenheit so eilig ist, dass sie eines Telefonanrufs bedarf (OLG Hamburg GRUR 1987, 60, 61; OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 184).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2003 - 6 U 36/03

    Wettbewerbswidrigkeit unaufgeforderter Telefonwerbung durch einen gewerblichen

    Daher rechtfertigt der Eintrag in den "Gelben Seiten" nicht einmal eine telefonische Kontaktaufnahme wegen der Eintragung im Elektronischen Branchenbuch (OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 184; Köhler/Piper, UWG, 3. Auflage, § 1 Rn. 156) Andere Umstände, weshalb die Tischlerei N. oder ein anderes Unternehmen, welches von der Beklagten angerufen wurde, aus der ex-Ante-Sicht der Beklagten vermutlich mit dem Anruf einverstanden war, hat die Beklagte nicht vorgetragen.
  • OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09

    Wettbewerbsverstoß durch Zusendung unbestellter Ware: Störerhaftung des werbenden

    So hat schon der Senat noch zum altem UWG erkannt: Die Zusendung einer Auftragsbestätigung und einer Rechnung ohne Erteilung eines Auftrags ist auch dann wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG [a.F.], wenn dem Adressaten ein Widerrufsrecht eingeräumt wird (Senat NJW-RR 1998, 184, 185 [1 a]; vgl. auch BGH WRP 1998, 383, 385 - Wirtschaftsregister [dort bei systematisch auf Täuschung angelegtem Verhalten]; Köhler a.a.O. § 7, 95; Koch a.a.O. § 7, 125).
  • LG Düsseldorf, 30.03.2004 - 4b O 230/03

    Antennenträger

    Über die Bestimmung zur patentverletzenden Benutzung entscheidet demnach der Angebotsempfänger oder Abnehmer; sein Handlungswille, d.h. seine Vorstellung von der konkreten Verwendung des angebotenen oder gelieferten Mittels ist entscheidend (vgl. BGH, GRUR 2001, 228, 231 - Luftheizgerät; OLG Düsseldorf, Urt. vom 25. März 1999, 2 U 48/97 - Klemmhalter; Benkard/Bruchhausen, a.a.0., § 10 PatG Rdnr. 17; König, Mitt. 2000, 10, 20).

    § 10 PatG enthält insoweit - wie der Bundesgerichtshof (BGHZ 115, 205, 208 = GRUR 1992, 40, 42 -beheizbarer Atemluftschlauch) festgestellt hat - einen Gefährdungstatbestand , der den Patentinhaber in die Lage versetzt, das Anbieten und Liefern solcher Mittel zu unterbinden, die dem Belieferten, die Möglichkeit verschaffen, die geschützte Erfindung unberechtigt zu benutzen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. vom 25. März 1999, 2 U 48/97 - Klemmhalter; Benkard/Bruchhausen a.a.0., § 10 PatG Rdnr. 2, 3; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 10 PatG Rdnr. 13).

  • LG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 O 764/00

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer mittelbaren Patentverletzung gem. § 10

    Über die Bestimmung zur patentverletzenden Benutzung entscheidet demnach der Angebotsempfänger oder Abnehmer; sein Handlungswille, d.h. seine Vorstellung von der konkreten Verwendung des angebotenen oder gelieferten Mittels ist entscheidend (vgl. BGH, Urt. vom 10.10.2000 - X ZR 176/98, Umdr. S. 16 f. - Luftheizgerät; OLG Düsseldorf, Urt. vom 25. März 1999, 2 U 48/97 - Klemmhalter; Benkard/Bruchhausen, a.a.0., § 10 PatG Rdn. 17; König, Mitt. 2000, 10, 20; Mes, PatG, 1997, § 10 PatG Rdn. 12; GRUR 1998, 281, 283).

    § 10 PatG enthält insoweit wie der Bundesgerichtshof (BGHZ 115, 205, 208 = GRUR 1992, 40, 42 beheizbarer Atemluftschlauch) festgestellt hat einen Gefährdungstatbestand , der den Patentinhaber in die Lage versetzt, das Anbieten und Liefern solcher Mittel zu unterbinden, die dem Belieferten, die Möglichkeit verschaffen, die geschützte Erfindung unberechtigt zu benutzen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. vom 25. März 1999, 2 U 48/97 - Klemmhalter; Benkard/Bruchhausen a.a.0., § 10 PatG Rdn. 2, 3; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 10 PatG Rdn. 13; Mes, GRUR 1998, 281).

  • AG Remscheid, 26.11.2015 - 7 C 73/15

    Vergütungsanspruch eines gewerblichen Betreibers des elektronischen

    Des Weiteren ist nicht ersichtlich, dass und warum gerade die Art und Weise der Werbung mittels Telefonanruf ausnahmsweise vom Interesse der Beklagten gedeckt gewesen sein soll, insbesondere, dass die Angelegenheit so eilig gewesen wäre, dass sie eines Telefonanrufes bedurfte und nicht schriftlich zu erledigen gewesen wäre ( so auch OLG Hamburg, Urteil vom 03.07.1986, Az.. 3 U 55/86; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.08.1997, Az. 2 U 48/97, zitiert nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2006 - L 9 U 63/06
    Die Berufung vor dem Landessozialgericht Bremen (Az.: L 2 U 48/97) hat der Berufungskläger zurückgenommen.
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