Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 2 U 131/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Löschungsklage; Unterlassungsklage; Gegnerische Domain-Bezeichnung; Markenrecht; Wettbewerbsverstoß
- online-und-recht.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Internet-Adresse - Zulässigkeit allgemeiner Begriffe wie Gattungs- und Branchenbezeichnungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Dtp.de
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 30.05.2000 - 17 O 30/00
- OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 2 U 131/00
Papierfundstellen
- MMR 2002, 64 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Hamburg, 13.07.1999 - 3 U 58/98
Verwendung nicht unterscheidungskräftiger Internet-Domain-Bezeichnungen
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 2 U 131/00
Im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Hamburg "mitwohnzentrale.de" CR 1999, 779 f. - sei die Beklagte somit zur Unterlassung verpflichtet.Dies hat das OLG Hamburg deswegen bejaht, weil der Internet-Nutzer und insbesondere der an einer Mitwohngelegenheit Interessierte keine weiteren Unternehmen mit anderer Bezeichnung als eben der von den dort Beklagten gewählten "Mitwohnzentrale" kenne und deshalb auf der Home-Page der (dortigen) Beklagten Ziffer 2 verharren werde, ohne den beschwerlichen Weg über Suchmaschinen zu gehen (OLG Hamburg, CR 1999, 779, 781).
- OLG Braunschweig, 20.07.2000 - 2 U 26/00
Umfang des markenrechtlichen Schutzes von Internet-Domains
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 2 U 131/00
Markenrechtliche Unterlassungsansprüche (richtiger: Löschungsansprüche analog §§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 i. V. m. § 50 Abs. 1 MarkenG) gegen aus allgemeinen Begriffen (Gattungs-/Branchenbezeichnungen) bestehende Domgin-Namen hat die Rechtssprechung bisher mit Recht abgelehnt (OLG Frankfurt, WRP 1997, 341 = GRUR 1997, 481 - wirtschaft online; OLG Braunschweig, CR 2000, 614, 615 Stahlguss).Denn der Umstand, daß die Beklagte den streitigen Domainnamen für sich hat registrieren lassen, um gewisse Suchgewohnheiten von Internet-Nutzern aufzugreifen, nämlich vor der Inanspruchnahme von Suchmaschinen zunächst einmal den Suchbegriff adressenmäßig einzugeben, um schon dadurch Informationen zu erhalten, die eine langwierige Suche mittels Suchmaschinen entbehrlich machen, ist für sich allein wettbewerbsrechtlich nicht anstößig (OLG Frankfurt, WRP 1997, 342; OLG Braunschweig, CR 2000, 614, 615).
- OLG Frankfurt, 09.10.1997 - 6 U 147/96
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Marke durch eine Privatperson
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 2 U 131/00
Auch der generelle Benutzungswille der Beklagten wird allein durch deren Werbeabstinenz nicht widerlegt; dazu bedarf es vielmehr des Vorliegens besonderer Umstände (zur vergleichbaren Situation im Markenrecht vergl. Fezer, § 3 Rn. 77-80 und OLG Frankfurt WRP 1997, 1208 - Classe E).
- LG Hamburg, 30.06.2000 - 416 O 91/00
"lastminute.com"
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 2 U 131/00
Sie trifft deshalb nicht den Regelfall, der dadurch gekennzeichnet ist, daß der potentielle Kunde und Internet-Nutzer weiß, daß es weitere Anbieter auf einem bestimmten Marktsegment gibt (so zu Recht: LG Hamburg, CR 2000, 617, 619 - "last minute.com" - Kopie: Bl. 79-89). - BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95
Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 2 U 131/00
Schon eine solche Förderung fremden Wettbewerbs genügt, um die Prozeßführungsbefugnis der Klägerin nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG zu begründen (BGH GRUR 1990, 611, 612 - Werbung im Programm; GRUR 1997, 907 - Emil-Grünbär-Klub - dort zur Beschränkung der Klagebefugnis auf Fälle eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses zwischen Klägerin und gefördertem Dritten). - OLG Frankfurt, 13.02.1997 - 6 W 5/97
Wirtschaft-online.de
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 2 U 131/00
Markenrechtliche Unterlassungsansprüche (richtiger: Löschungsansprüche analog §§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 i. V. m. § 50 Abs. 1 MarkenG) gegen aus allgemeinen Begriffen (Gattungs-/Branchenbezeichnungen) bestehende Domgin-Namen hat die Rechtssprechung bisher mit Recht abgelehnt (OLG Frankfurt, WRP 1997, 341 = GRUR 1997, 481 - wirtschaft online; OLG Braunschweig, CR 2000, 614, 615 Stahlguss). - BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88
Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 2 U 131/00
Schon eine solche Förderung fremden Wettbewerbs genügt, um die Prozeßführungsbefugnis der Klägerin nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG zu begründen (BGH GRUR 1990, 611, 612 - Werbung im Programm; GRUR 1997, 907 - Emil-Grünbär-Klub - dort zur Beschränkung der Klagebefugnis auf Fälle eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses zwischen Klägerin und gefördertem Dritten).
- OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01
Namensschutz: Unterlassungsanspruch einer natürlichen Person gegen die Verwendung …
Dies ist aber grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH MDR 2002, 45, 47 - Mitwohnzentrale.de - danach ist die Auswahl eines beschreibenden Begriffs als Domain-Namen per se nicht wettbewerbswidrig nach § 1 UWG; vielmehr sind die Wettbewerber hinsichtlich der Registrierung von Gattungsbegriffen "allein dem Gerechtigkeitsprinzip der Priorität unterworfen, wenn sich eine Unlauterkeit nicht aus anderen Gesichtspunkten herleiten lässt"; vgl. in diesem Zusammenhang auch die Senatsentscheidung WRP 2001, 971 - "dtp.de" sowie OLG München, CR 2001, 463 - "autovermietung.com"). - OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 150/01
Marken-, namens- und wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Verwendung des …
Der naheliegende Umstand, dass der Beklagte den streitigen Domain-Namen für sich hat registrieren lassen, um gewisse Suchgewohnheiten von Internet-Nutzern aufzugreifen, nämlich vor der Inanspruchnahme von Suchmaschinen zunächst einmal den Suchbegriff einzugeben, ist für sich allein wettbewerbsrechtlich nicht anstößig (BGH MDR 2002, 45 - mitwohnzentrale.de; OLG Stuttgart WRP 2001, 971, 972 "dtp.de"). - LG Mannheim, 24.08.2001 - 7 O 189/01
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Die Vorschriften des MarkenG passen deshalb nicht auf Fälle, wie den vorliegenden, in denen die Klägerin nur beanstandet, dass die Beklagte als Domain eine Berufs-/Branchenbezeichnung gewählt hat, nicht aber eine Verletzung eigener Marken- und Kennzeichenrechte anführen kann (ebenso OLG Stuttgart WRP 2001, 971, 972 - dtp.de; ebenso Wendlandt, WRP 2001, 629 ff. (634)).