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   OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 W 73/10   

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https://dejure.org/2011,10498
OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 W 73/10 (https://dejure.org/2011,10498)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.02.2011 - 3 W 73/10 (https://dejure.org/2011,10498)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 3 W 73/10 (https://dejure.org/2011,10498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verlöbnis, Zeugnisverweigerungsrecht, Ernsthaftigkeit, Eheversprechen

  • openjur.de

    Zeugenbeweis: Rechtsmittel gegen ein Zwischenurteil über eine Zeugnisverweigerung; Verweigerungsgrund bei einem seit 27 Jahren bestehenden Verlöbnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Zeugnisverweigerungsrecht bei einem 27 Jahre bestehenden Verlöbnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Verlöbnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zeugnisverweigerungsrecht: Auch bei 27jährigem Verlöbnis

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Drum prüfe, wer sich ewig bindet - aber 25 Jahre lang…?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 14.02.2002 - 2 Ws 61/02
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 W 73/10
    Die von einem Zeugen zur Glaubhaftmachung des Zeugnisverweigerungsgrundes eines Verlöbnisses vorgelegte eidesstattliche Versicherung unterliegt der freien Beweiswürdigung (OLG Köln StraFo 2002, 131).

    Bei dieser Sachlage spricht vieles dafür, dass es sich bei den im Termin vom 15.07.2010 gemachten Angaben über ein bestehendes Verlöbnis nicht lediglich um eine vorgeschobene Behauptung mit dem Ziel handelte, von einem Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen zu können (OLG Köln StraFo 2002, 131).

  • BGH, 25.03.1991 - II ZA 9/90

    Streitwertfestsetzung bei vermögensrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 W 73/10
    Bei der Festsetzung ist der Wert der Aussage des Zeugen für die Hauptsache zu schätzen (BGH, Beschl. vom 25.03.1991 - II ZA 9/90 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2004, 81).
  • OLG Celle, 10.02.1983 - 12 U 35/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 W 73/10
    Wird der Hochzeitstermin auf Dauer einverständlich aufgeschoben (z.B. um eine bestehende Witwenversorgung nicht zu verlieren), bedeutet dies die Beendigung des Verlöbnisses (OLG Celle NJW 1983, 1063; Roth in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2010, § 1279 Rn. 9).
  • BGH, 30.05.1972 - 4 StR 180/72

    Tatrichter - Angaben eines Zeugen - Verlöbnis - Eidliche Versicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 W 73/10
    Bestehen Zweifel daran, dass ein Zeuge zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist, ist es geboten, den Zeugen die Richtigkeit der Tatsachen, auf die das Zeugnisverweigerungsrecht gestützt werden, an Eides statt versichern zu lassen (BGH NJW 1972, 1334; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 386 Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2003 - 9 U 70/98

    Zu den Voraussetzungen des Zeugnisverweigerungsrechtes eines Notars

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 W 73/10
    Bei der Festsetzung ist der Wert der Aussage des Zeugen für die Hauptsache zu schätzen (BGH, Beschl. vom 25.03.1991 - II ZA 9/90 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2004, 81).
  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Ist die Aussage des Zeugen von zentraler Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits, so kann der Wert seiner Aussage den Wert der Hauptsache erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1991 - II ZA 9/90 -, juris, Rn. 1; KG, Beschluss vom 25. April 1968 - 1 W 373/68 -, NJW 1968, S. 1937 [1938]; Greger , in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 387 ZPO, Rn. 5); andernfalls ist sie mit einem Bruchteil der Hauptsache zu bewerten (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 3 W 73/10 -, juris, Rn. 21 [dort 1/4]; LAG Düsseldorf, Zwischenurteil vom 2. November 2015 - 14 Sa 800/15 -, juris, Rn. 83 [dort 1/5]; vgl. auch OLG Jena, Beschluss vom 22. November 2019 - 4 W 53/19 -, juris, Rn. 1 [Interesse des Zeugen an der Beschwerdeentscheidung, § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG ]).
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