Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.04.1998 - 2 W 11/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10247
OLG Stuttgart, 09.04.1998 - 2 W 11/98 (https://dejure.org/1998,10247)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.04.1998 - 2 W 11/98 (https://dejure.org/1998,10247)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. April 1998 - 2 W 11/98 (https://dejure.org/1998,10247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellungsempfänger einer erkennbar gegen einen anderen gerichteten Klage als Scheinbeklagter; Auseinanderfallen von Zustellungsadressat und Zustellungsempfänger eines Mahnbescheides; Rücknahme einer falsch zugestellten Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 216
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Zwar kann ein Scheinbeklagter eine Entscheidung verlangen, durch den er aus dem Rechtsstreit entlassen wird und gleichzeitig dem Kläger, soweit dieser die falsche Zustellung veranlasst hat, die Kosten auferlegt werden, die zur Geltendmachung der fehlenden Parteistellung notwendig waren (OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 216 m.w. Rechtsprechungsnachweisen; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 41 Rdn. 9; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., vor § 50 Rdn. 8).
  • OLG Stuttgart, 07.11.2008 - 5 W 69/08

    Versäumnisurteil: Berichtigunganspruch oder Einspruchsverfahren bei einem gegen

    Ein Urteil gegen einen Scheinbeklagten kann nicht durch eine Berichtigung, sondern nur durch eine Einspruchsentscheidung (oder eine sonstige Form der Erledigung im Einspruchsverfahren) beseitigt werden (OLG Stuttgart v. 09.04.1998, Az. 2 W 11/98, NJW-RR 1999, 216).
  • OLG Köln, 01.06.2001 - 19 U 158/00

    Nachweis des Mitverschuldens wegen Nichtanschnallens auf dem Rücksitz

    Nach diesem Zeitpunkt war die vom Landgericht im Urteil vorgenommene Parteiberichtigung zulässig (siehe hierzu Jauernig, ZZP 86, 460 f.; OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 216; Münchener-Kommentar/Lindacher aaO, Rn. 22).
  • OLG München, 18.11.2009 - 11 W 2492/09

    Kostengrundentscheidung und Kostenerstattung nach Entlassung eines

    Für eine Klageabweisung war dagegen auf Grund der fehlenden Parteistellung kein Raum, nachdem der Kläger nach dem Hinweis auf die fehlende Identität zwischen Zustellungsempfänger und wahrer Beklagter umgehend die Rubrumsberichtigung beantragt hatte (BGH NJW-RR 1995, 764 und NJW-RR 2008, 582 = MDR 2008, 524; OLG Stuttgart OLGR 1998, 302 = NJW-RR 1999, 216; Zöller/Herget, a.a.O. , § 91 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 03.05.2010 - 6 U 142/09

    Haftung einer Gemeinde wegen Nicht- oder Schlechterfüllung der

    Es handelte sich um eine zunächst unrichtige äußere Bezeichnung der Partei, von der aber derjenige angesprochen ist, der erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll, im Zweifel der hinter der Falschbezeichnung stehende wahre Rechtsträger (vgl. BGH NJW-RR 1995, 764, OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 216; Zöller-Vollkommer ZPO 28. Aufl. Vor § 50 Rdn. 7).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2000 - 9 WF 160/00

    Keine Klagerücknahme bei Rücknahme des Prozesskostenhilfegesuchs vor

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  • OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21

    Notwendige Kosten eines Scheinbeklagten sind vom Kläger zu tragen!

    a) Es ist anerkannt, dass eine Person, der die Klage zugestellt wurde, ohne dass sie Partei werden sollte, jedenfalls dann, wenn sie nicht von vorneherein mit Sicherheit davon ausgehen konnte, dass sie die ihr zugegangene Klage nicht betreffen würde, insoweit zum Verfahren zuzulassen ist, als sie die Feststellung verfolgt, tatsächlich keine Partei geworden zu sein; die ihr zur Rechtsverteidigung gegen die ihr zugegangene Klage entstandenen notwendigen Kosten sind dann vom Kläger, wenn er die falsche Zustellung veranlasst hat, zu erstatten (OLG München, Beschluss vom 13. Juli 1984 - 23 W 1927/84OLGZ 1985, 72; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. April 1998 - 2 W 11-98, NJW-RR 1999, 216).
  • KG, 22.03.2007 - 1 W 63/07

    Verfahrensrecht - Klage gegen Gesellschaft: Geschäftsführer nicht Partei

    Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine irrtümlich in die Parteirolle gedrängte Person (sogenannte Scheinpartei) durch klarstellenden Beschluss des Gerichts aus dem Rechtsstreit entlassen werden kann, indem zugleich ausgesprochen werden kann, dass die dieser Person bislang entstandenen notwendigen Kosten durch den Kläger zu erstatten sind, wenn dieser die Einbeziehung der Scheinpartei veranlasst hat (OLGR Naumburg 1997, 131 m. w. N., OLGR Stuttgart 1998, 302 ff).
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