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   OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12   

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https://dejure.org/2013,65448
OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12 (https://dejure.org/2013,65448)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.12.2013 - 2 U 148/12 (https://dejure.org/2013,65448)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - 2 U 148/12 (https://dejure.org/2013,65448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kartellrechtliche Ansprüche eines Tuners von fabrikneuen Pkw der Marke Porsche auf Belieferung mit Neufahrzeugen und Ersatzteilen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 102 AEUV, Art 4 Buchst b EUV 330/2010, § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 2 Nr 1 GWB, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Kartellrechtsverstoß: Unbestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Belieferungsanspruch eines Kraftfahrzeugveredlers gegen einen Kraftfahrzeughersteller; Freistellung eines selektiven Vertriebssystems von der Belieferungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrechtliche Ansprüche eines Tuners von fabrikneuen Pkw der Marke Porsche auf Belieferung mit Neufahrzeugen und Ersatzteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Kartellstreit: Tuning-Firma Techart feiert Etappensieg gegen Porsche

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09

    MAN-Vertragswerkstatt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12
    Zivilrechtlich durchsetzbare Verhaltenspflichten des Fahrzeugherstellers lassen sich daraus nicht herleiten (BGHZ 189, 94 [Tz. 24] - MAN-Vertragswerkstatt ; GRUR Int 2006, 57 [juris Tz. 21] - Qualitative Selektion ).

    Zwar mag mit den jeweils am 30.03.2011 verkündeten Entscheidungen BGHZ 189, 94 - MAN-Vertragswerkstatt und GRUR-RR 2011, 391 - Nutzfahrzeug-Servicenetz eine Rechtsprechungsänderung hinsichtlich der Marktabgrenzung vorgenommen worden sein (vgl. hierzu etwa Bechtold/Bosch NJW 2011, 384, 386; ferner Bechtold BB 2011, 1610, 1611-1612; Ernsthaler NJW 2011, 1701; Walz/Berwin EWiR § 19 GWB 1/11,465; Emde MDR 2013, 1079, 1080/81).

    Auch insoweit vermag er nicht zu erkennen, dass durch die Entscheidungen BGHZ 189, 94 - MAN-Vertragswerkstatt und GRUR-RR 2011, 391 - Nutzfahrzeug-Servicenetz eine Veränderung hinsichtlich der Marktabgrenzung für die vorliegende Fallkonstellation eingetreten wäre.

  • BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06

    Autoruf-Genossenschaft II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12
    Dabei ist gerade hier wie auch sonst eine Auslegung im Interesse der Sicherung des freien Wettbewerbs geboten (BGH WRP 2007, 799 [Tz. 13] - Autoruf-Genossenschaft II ).

    Bei der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals ist aber ohnehin ein eher weiter Maßstab anzulegen, damit der Anwendungsbereich des (vormals) § 20 Abs. 1 nicht unangemessen verkürzt wird (BGH WRP 2007, 799 [Tz. 11] - Autoruf-Genossenschaft II ; Nothdurft in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Bd. 1, 11. Aufl. [2011], § 20, 102).

    Die Grenze der Handlungsfreiheit ergibt sich maßgeblich aus dem auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Schutzzweck des GWB (BGH WRP 2007, 799 [Tz. 13] - Autoruf-Genossenschaft II; a.a.O. [juris Tz. 24] - Lüsterbehangsteine ; Nothdurft a.a.O. § 20, 159).

  • BGH, 30.03.2011 - KZR 7/09

    Wettbewerbsbeschränkung: Anspruch auf Zulassung einer freien Werkstatt zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12
    Zwar mag mit den jeweils am 30.03.2011 verkündeten Entscheidungen BGHZ 189, 94 - MAN-Vertragswerkstatt und GRUR-RR 2011, 391 - Nutzfahrzeug-Servicenetz eine Rechtsprechungsänderung hinsichtlich der Marktabgrenzung vorgenommen worden sein (vgl. hierzu etwa Bechtold/Bosch NJW 2011, 384, 386; ferner Bechtold BB 2011, 1610, 1611-1612; Ernsthaler NJW 2011, 1701; Walz/Berwin EWiR § 19 GWB 1/11,465; Emde MDR 2013, 1079, 1080/81).

    Auch insoweit vermag er nicht zu erkennen, dass durch die Entscheidungen BGHZ 189, 94 - MAN-Vertragswerkstatt und GRUR-RR 2011, 391 - Nutzfahrzeug-Servicenetz eine Veränderung hinsichtlich der Marktabgrenzung für die vorliegende Fallkonstellation eingetreten wäre.

  • BGH, 19.03.1996 - KZR 1/95

    "Pay-TV-Durchleitung"; Pflicht des Inhabers eines Kabelnetzes zur Durchleitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12
    Die Beschränkung des der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung zugrundezulegenden sachlich relevanten Marktes auf den Vertrieb dieser Teile ist Folge des Bedarfsmarktprinzips, von dem der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeht, nach welchem einem bestimmten relevanten Markt alle Produkte oder Dienstleistungen zuzurechnen sind, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGH GRUR 1996, 808 [juris Tz. 24 - Pay-TV-Durchleitung ; 2000, 95 [juris Tz. 8] - Feuerwehrgeräte).

    Dabei sind im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung an den Normadressaten verschärfte Anforderungen zu stellen, wenn er als Anbieter von Waren den Vertragsschluss mit potenziellen Abnehmern im Sinne einer Liefersperre gänzlich verweigert und den betreffenden Unternehmen hierdurch den Zutritt zum Markt praktisch verwehrt (BGH GRUR 2005, 177 [juris Tz. 14] - Sparberaterin ; GRUR 1996, 808 [juris Tz. 31] - Pay-TV-Durchleitung; Bechtold a.a.O. § 19, 42, Nothdurft a.a.O. § 20, 122, 124 und 158).

  • OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12

    bodengebundener Rettungsdienst - Schadensersatz wegen fehlerhaften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12
    Dies gelte umso mehr, als den Beklagten durch den Diebstahl dieses angeblich einen Prototypen darstellenden und ein Betriebsgeheimnis verkörpernden Motors ein nachhaltiger Schaden entstanden sei (Neuaufbau, Beeinträchtigung in der Entwicklung und Verwertung), den die Beklagte Ziff. 1 in einem Parallelverfahren (LG Stuttgart zunächst 39 O 109/10 KfH, dann 41 O 16/11 KfH) geltend gemacht hat, welches ebenfalls in der Berufung vor dem Senat geführt wurde (2 U 151/12 ) und nach einer Entschuldigung durch den Geschäftsführer der Klägerin, Herrn B., einer der dortigen Beklagten, im Wege eines Vergleichs (Zahlung eines Entschädigungsbetrages) seine Erledigung gefunden hat.

    Dazu zählt die durch den Geschäftsführer der hiesigen Klägerin, Herrn B., im Schadensersatzprozess 2 U 151/12 vorgebrachte Entschuldigung für diesen kriminellen Vorgang, eine Geste, welcher auch der hiesige Beklagtenvertreter die Aufrichtigkeit nicht absprechen wollte.

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 1/98

    Kontrollnummernbeseitigung II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12
    Diese verdienen wettbewerbsrechtlichen Schutz allenfalls dann, wenn die Vertriebsbindungssysteme selbst rechtlich, insbesondere unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten, wirksam sind und nicht diskriminierend gehandhabt werden (BGH GRUR 2001, 448 [juris Tz. 25] - Kontrollnummernbeseitigung II ; v. Jagow a.a.O. 144).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12
    Unerheblich ist es, dass der Außenseiter die Vertriebsbindung kennt oder kennen muss (BGHZ 171, 73 = GRUR 2007, 800 [T z. 19] - Außendienstmitarbeiter; Köhler a.a.O. 10.63 ).
  • BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 247/89

    Formularmäßige Vereinbarung eines fristlosen Kündigungsrechts des Leasinggebers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12
    Nur in einem solchen Fall verdient das Vertrauen der Gegenseite auf den Bestandsschutz, der bei Dauerschuldverhältnissen zu den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung gehört (BGHZ 112, 279, 285 m.w.N.), keine Beachtung.
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12
    Eine Ausweitung der außerordentlichen Kündigung auf Gründe, die noch innerhalb der Zumutbarkeitsgrenze liegen, ist mit diesem Grundgedanken nicht vereinbar (vgl. BGH WM 2008, 308 [Tz. 40]).
  • BGH, 07.03.2013 - III ZR 231/12

    Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12
    Denn die Anforderungen an einen wichtigen Grund zur Kündigung des Rechtsverhältnisses im Sinne des § 626 Abs. 1 und des § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB sind, wie sich aus dem Wortlaut der beiden Vorschriften ergibt, inhaltlich im Wesentlichen gleich (BGHZ 196, 285 [Tz. 15]).
  • BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64

    Diskriminierungsverbot

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • BGH, 27.04.1999 - KZR 35/97

    Feuerwehrgeräte

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02

    Verleiten zum Vertragsbruch durch Lieferanfrage eines gewerblichen Abnehmers

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03

    Sparberaterin

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 37/01

    "Aluminiumräder"; Zulässigkeit der Werbung für eigene unter Abbildung von fremden

  • BGH, 29.11.1967 - Ib ZR 165/65

    Scheckbestätigung unter Kreditinstituten

  • BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87

    Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 220/09

    Wohnungseigentumssache: Streitigkeit über den Geltungsbereich eines

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08

    Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

  • BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 3/11

    Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses: Notwendiger Inhalt einer vorherigen

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12

    Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und

  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

  • BGH, 28.06.2005 - KZR 26/04

    Qualitative Selektion

  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

  • BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13

    Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches

  • OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17

    Porsche Tuning - Wettbewerbsbeschränkung: Vertriebs- und

    Darüber hinaus sieht der Senat die Begriffe auch als hinreichend klar umschrieben an (vgl. schon OLG Stuttgart, Urteil vom 09. Dezember 2013 - 2 U 148/12, bei juris Rz. 134).
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