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   OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 16 AR 5/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3815
OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 16 AR 5/13 (https://dejure.org/2014,3815)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.01.2014 - 16 AR 5/13 (https://dejure.org/2014,3815)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Januar 2014 - 16 AR 5/13 (https://dejure.org/2014,3815)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei beiderseitiger Unzuständigerklärung; Bindungswirkung einer Verweisung; Fortsetzung des Rechtsstreits bei Zweifeln an der verfahrensbeendenden Wirkung eines Vergleichs

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 794 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 138 BGB
    Unterhaltsvergleich: Fortsetzung des Ausgangsverfahrens bei behaupteter Sittenwidrigkeit eines in einem Ehescheidungsverfahren geschlossenen Vergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei beiderseitiger Unzuständigerklärung

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergleich unwirksam: Ausgangsverfahren fortzusetzen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Offensichtlich unrichtige Verweisungsbeschlüsse sind im Bestimmungsverfahren nicht zu beachten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessuales: Vergleich unwirksam, Ausgangsverfahren fortzusetzen? (IBR 2014, 1387)

Verfahrensgang

  • AG Nürtingen - 21 F 948/13
  • OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 16 AR 5/13
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.2013 - VII ZR 48/12

    Fortsetzung des Rechtsstreits bei unwirksamem Prozessvergleich; Rechtzeitigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 16 AR 5/13
    Ein Verfahren, in dem ein Vergleich geschlossen wurde, ist grundsätzlich nur dann fortzusetzen ist, wenn die Wirksamkeit des Vergleichs angegriffen und damit seine das Verfahren beendigende Wirkung in Frage gestellt wird, so dass selbst einem neuen Verfahren, das den Gegenstand des ursprünglichen umfasst, die Zulässigkeit nicht abgesprochen werden kann, wenn die Beteiligten die Beendigung des vormaligen Verfahrens nicht in Frage stellen (zuletzt BGH Urteil vom 21.11.2013, VII ZR 48/12, veröffentlicht in , mit zahlreichen Nachweisen).
  • BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03

    Fehlende Bindungswirkung eines unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 16 AR 5/13
    Allerdings sind - wie hier - offensichtlich unrichtige Verweisungsbeschlüsse im Bestimmungsverfahren nicht zu beachten (BGHZ 102, 341; BayObLGZ 2003, 187).
  • OLG Frankfurt, 14.11.1989 - 5 WF 211/89

    Scheidungsverfahren; Vergleich der Parteien; Scheidungsfolgen; Wirksamkeit des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 16 AR 5/13
    Zudem scheiden verfahrensökonomische Aspekte, die dafür sprächen, die Nichtigkeit eines gerichtlichen Vergleichs nur im Ursprungsverfahren geltend machen zu können, aus, da ein Verfahrensstoff "nachehelicher Unterhalt", der eventuell verwertet werden könnte, nicht existiert (BGH NJW 1983, 2034; OLG Frankfurt FamRZ 1990, 178).
  • BGH, 04.05.1983 - VIII ZR 94/82

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Prozeßvergleichs; Erheblichkeit eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 16 AR 5/13
    Zudem scheiden verfahrensökonomische Aspekte, die dafür sprächen, die Nichtigkeit eines gerichtlichen Vergleichs nur im Ursprungsverfahren geltend machen zu können, aus, da ein Verfahrensstoff "nachehelicher Unterhalt", der eventuell verwertet werden könnte, nicht existiert (BGH NJW 1983, 2034; OLG Frankfurt FamRZ 1990, 178).
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