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   OLG Stuttgart, 10.01.2018 - 10 U 144/17   

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OLG Stuttgart, 10.01.2018 - 10 U 144/17 (https://dejure.org/2018,8168)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.01.2018 - 10 U 144/17 (https://dejure.org/2018,8168)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 10 U 144/17 (https://dejure.org/2018,8168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachforderung der Umsatzsteuer durch den Bauunternehmer bei Änderung der Verwaltungspraxis hinsichtlich des Steuerschuldners der Umsatzsteuer

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 313 Abs 1 BGB, § 313 Abs 2 BGB, Art 7 Nr 9 KroatienAnpG
    Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen: Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Bauträger auf Vertragsanpassung wegen der nachträglichen Zahlung von Umsatzsteuer; Klageantrag und Anspruchsverjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 ; UStG § 13b
    Nachforderung der Umsatzsteuer durch den Bauunternehmer bei Änderung der Verwaltungspraxis hinsichtlich des Steuerschuldners der Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Reverse-Charge-Fall: Bauträger muss an Bauunternehmer (auch) die Umsatzsteuer zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bezahlung des Umsatzsteueranteils für den Werklohn aus Bauverträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2018, 1419
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.02.2017 - V R 16/16

    Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2018 - 10 U 144/17
    Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger in Übereinstimmung mit Abschnitt 182a der Umsatzsteuerrichtlinien 2005 und mit der Praxis der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses davon ausgegangen, dass der Bauträger als Leistungsempfänger Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist und dementsprechend der Bauträger die Umsatzsteuer auf den bezahlten Werklohn abzuführen hat, und hat der Bauunternehmer dem Bauträger deshalb den Werklohn ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, kann der Bauunternehmer im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2013, V R 37/10 (BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 128), gemäß § 313 BGB die Anpassung des Vertrags dahingehend verlangen, dass der Bauträger dem Bauunternehmer (auch) die Umsatzsteuer schuldet (im Anschluss an BFH, Urteil vom 23. Februar 2017, V R 16/16, 24/16 [BFHE 257, 177]).(Rn.9).

    Der Anspruch auf Bezahlung des Umsatzsteueranteils für den Werklohn aus den beiden Bauverträgen ergibt sich jedenfalls aus § 313 Abs. 1 u. 2 BGB nach den Regeln über die Anpassung des Vertrags bei einer Störung der Geschäftsgrundlage (vgl. auch BFH, Urteil vom 23. Februar 2017 - V R 16, 24/16, BFHE 257, 177, juris Rn. 49 ff.).

    Voraussetzung für die Ausschaltung des Vertrauensschutzes ist allerdings, dass dem leistenden Unternehmer ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht (BFH, Urteil vom 23. Februar 2017 - V R 16, 24/16, BFHE 257, 177, juris Rn. 24 ff.; Heuermann in Sölch/Ringleb, UStG, 80. EL Juni 2017, § 27 UStG Rn. 58).

    Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit von § 27 Abs. 19 UStG bestehen bei dieser Auslegung der Vorschrift nicht (vgl. BFH, Urteil vom 23. Februar 2017 - V R 16, 24/16, BFHE 257, 177; in dem zeitlich früher ergangenen Beschluss des BFH vom 17. Dezember 2015 war im Rahmen eines summarischen Verfahren hinsichtlich der Aussetzung der Vollziehung ausdrücklich nicht ausgeschlossen worden, dass das Vertrauensschutzkonzept des § 27 Abs. 19 S. 2 UStG im konkreten Fall verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben genügt [BFH, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - XI B 84/15, juris Rn. 32]; siehe auch Heuermann in Sölch/Ringleb, UStG, 81. EL Oktober 2017, § 27 UStG Rn. 59).

  • OLG Köln, 04.08.2016 - 7 U 177/15

    Anspruch des Unternehmers auf Zahlung der Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2018 - 10 U 144/17
    Es kann offenbleiben, ob die vom Landgericht - ebenso wie vom OLG Köln (Urteil vom 4. August 2016 - I-7 U 177/15) für einen vergleichbaren Sachverhalt - bejahten Voraussetzungen für eine ergänzende Vertragsauslegung der Vereinbarungen zwischen dem Zedenten und der Beklagten bezüglich der Umsatzsteuer vorliegen.

    Erst als das Finanzamt X. den Zedenten mit Schreiben vom 8. Mai 2015 auf die Umsatzsteuerbeträge in Anspruch nahm (Anlage K 9), erlangte dieser Kenntnis von seiner Steuerschuldnerschaft (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 4. August 2016 - I-7 U 177/15, juris Rn. 21; Heuermann in Sölch/Ringleb, UStG, 80. EL Juni 2017, § 27 UStG Rn. 60).

  • BFH, 22.08.2013 - V R 37/10

    Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2018 - 10 U 144/17
    Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger in Übereinstimmung mit Abschnitt 182a der Umsatzsteuerrichtlinien 2005 und mit der Praxis der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses davon ausgegangen, dass der Bauträger als Leistungsempfänger Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist und dementsprechend der Bauträger die Umsatzsteuer auf den bezahlten Werklohn abzuführen hat, und hat der Bauunternehmer dem Bauträger deshalb den Werklohn ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, kann der Bauunternehmer im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2013, V R 37/10 (BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 128), gemäß § 313 BGB die Anpassung des Vertrags dahingehend verlangen, dass der Bauträger dem Bauunternehmer (auch) die Umsatzsteuer schuldet (im Anschluss an BFH, Urteil vom 23. Februar 2017, V R 16/16, 24/16 [BFHE 257, 177]).(Rn.9).

    b) Nach Vertragsschluss und Inrechnungstellung der Nettobeträge legte der V. Senat des Bundesfinanzhofs mit Urteil vom 22. August 2013 § 13b Abs. 2 S. 2 UStG 2005 entgegen Abschn. 182a Abs. 11 UStR 2005 und der Praxis der Finanzverwaltung einschränkend dahingehend aus, dass es für die Entstehung der Steuerschuld darauf ankommt, ob der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte Werklieferung oder sonstige Leistung, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient, seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung verwendet (BFH, Urteil vom 22. August 2013 - V R 37/10, BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 128).

  • LG Ulm, 06.11.2017 - 3 O 200/17

    VOB-Bauvertrag - Fälligkeit des Umsatzsteueranteils des Werklohns

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2018 - 10 U 144/17
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 06.11.2017, Az. 3 O 200/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
  • BFH, 17.12.2015 - XI B 84/15

    AdV von nach § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2018 - 10 U 144/17
    Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit von § 27 Abs. 19 UStG bestehen bei dieser Auslegung der Vorschrift nicht (vgl. BFH, Urteil vom 23. Februar 2017 - V R 16, 24/16, BFHE 257, 177; in dem zeitlich früher ergangenen Beschluss des BFH vom 17. Dezember 2015 war im Rahmen eines summarischen Verfahren hinsichtlich der Aussetzung der Vollziehung ausdrücklich nicht ausgeschlossen worden, dass das Vertrauensschutzkonzept des § 27 Abs. 19 S. 2 UStG im konkreten Fall verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben genügt [BFH, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - XI B 84/15, juris Rn. 32]; siehe auch Heuermann in Sölch/Ringleb, UStG, 81. EL Oktober 2017, § 27 UStG Rn. 59).
  • BFH, 11.12.2013 - XI R 21/11

    Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2018 - 10 U 144/17
    Dieser Ansicht schloss sich der XI. Senat des Bundesfinanzhofs mit Urteil vom 11. Dezember 2013 für die Rechtslage im Jahr 2007 an (BFH, Urteil vom 11. Dezember 2013 - XI R 21/11, BFHE 244, 115, BStBl II 2014, 425).
  • BGH, 24.03.1994 - VII ZR 159/92

    Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung bei einem in der ehemaligen DDR

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2018 - 10 U 144/17
    Deshalb hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass § 29 UStG 1980 eine Spezialbestimmung ist, die den Grundsätzen über die Folgen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage vorgeht (BGH, Urteil vom 24. März 1994 - VII ZR 159/92, juris Rn. 22).
  • OLG Nürnberg, 27.06.1995 - 1 U 1318/95

    Anpassung eines Vertrages auf Grund eines beiderseitigen Kalkulationsirrtums

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2018 - 10 U 144/17
    Deshalb wird in der Rechtsprechung bei einem gemeinsamen Irrtum der Vertragsparteien über die Umsatzsteuerpflichtigkeit der Vergütung die Anwendbarkeit der Grundsätze über das Fehlen der Geschäftsgrundlage (OLG Nürnberg, Urteil vom 27. Juni 1995 - 1 U 1318/95, juris Rn. 5 m.w.N. für einen Verwaltervertrag) und ein Anspruch auf Nachzahlung der Umsatzsteuer bejaht (s.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. November 1994 - 22 U 71/94, NJW-RR 1995, 1520, für ein vermeintlich mehrwertsteuerfreies Ausfuhrgeschäft).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09

    Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2018 - 10 U 144/17
    Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig insoweit kein Raum, als es um Erwartungen und Umstände geht, die nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Risikobereich einer der Parteien fallen sollen (vgl. nur BGH, Urteil vom 9. März 2010 - VI ZR 52/09, Rn. 24 m.w.N. der älteren Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1994 - 22 U 71/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2018 - 10 U 144/17
    Deshalb wird in der Rechtsprechung bei einem gemeinsamen Irrtum der Vertragsparteien über die Umsatzsteuerpflichtigkeit der Vergütung die Anwendbarkeit der Grundsätze über das Fehlen der Geschäftsgrundlage (OLG Nürnberg, Urteil vom 27. Juni 1995 - 1 U 1318/95, juris Rn. 5 m.w.N. für einen Verwaltervertrag) und ein Anspruch auf Nachzahlung der Umsatzsteuer bejaht (s.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. November 1994 - 22 U 71/94, NJW-RR 1995, 1520, für ein vermeintlich mehrwertsteuerfreies Ausfuhrgeschäft).
  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 24 U 64/19

    Steuererstattung vor dem 14.02.2014 verlangt: Auftragnehmer hat Zahlungsanspruch!

    § 27 Abs. 19 UStG ist verfassungs- und unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass dem Bauleister keine Nachteile entstehen, mithin eine Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung nur dann zulässig ist, wenn dem Bauleister ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht und das Bestehen und die Abtretbarkeit einer Forderung nicht erst im Anschluss an die Änderung des Umsatzsteuerbescheids, sondern bereits im Festsetzungsverfahren geklärt werden (vgl. BFH, Urteil vom 22. August 2019 - V R 21/18 - MwStR 2019, 1004; BFH, Urteil vom 23. Februar 2017 - V R 16, 24/16 - UR 2017, 357; BFH, Urteil vom 27. September 2018 - V R 49/17 - MwStR 2019, 35; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 10 U 144/17 - zitiert nach juris; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04. September 2019 - 7 K 7194/18 - MwStR 2020, 93; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. März 2018 - 7 K 7243/16 - zitiert nach juris; FG Bremen, Urteil vom 14. November 2018 - 2 K 90/18 (3) - zitiert nach juris; FG Hamburg, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 K 209/17 - zitiert nach juris; FG Köln, Urteil vom 07. November 2018 - 9 K 1484/15 - zitiert nach juris; FG Münster, Urteil vom 15. Mai 2018 - 5 K 3278/15 U - zitiert nach juris; Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 21. Februar 2018 - 3 K 282/17 - zitiert nach juris; FG Hamburg, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 K 209/17 - zitiert nach juris; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07. Dezember 2017 - 1 K 1293/17 - zitiert nach juris; FG München, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 14 K 344/16 - zitiert nach juris; Baum, in: Baum, AO/FGO Handausgabe, § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden (Fassung 2020) Rn. 17).
  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 12 K 2945/19

    Verlagerung der Steuerschuldnerschaft in Bauträgerfällen - Zeitpunkt des

    Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erstattungsantrag gestellt wird und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt oder grob fahrlässig nicht erlangt hat (BGH-Urteil vom 17. Mai 2018 VII ZR 157/17, DB 2018, 1462; Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 10. Januar 2018 10 U 144/17, BeckRS 2018, 5358; Hundt-Eßwein in: Offerhaus/Söhn/Lange, Umsatzsteuer, § 13b Rn. 166).
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