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   OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 18 UF 12/09   

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https://dejure.org/2009,13448
OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 18 UF 12/09 (https://dejure.org/2009,13448)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.02.2009 - 18 UF 12/09 (https://dejure.org/2009,13448)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 18 UF 12/09 (https://dejure.org/2009,13448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vollstreckung: Ermächtigungsgrundlage für eine Ausschreibung zur Festnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Ausschreibung zur Festnahme zur Vollstreckung einer Herausgabeverpflichtung

  • Judicialis

    StPO § 131; ; AufenthG § 50 Abs. 7; ; BGB § 1632; ; BPolG § 30 Abs. 2; ; BPolG § 30 Abs. 3; ; FGG § 33

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; StPO § 131; BGB § 1632
    Zulässigkeit der Ausschreibung zur Festnahme zur Vollstreckung einer Herausgabeverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 18 UF 12/09
    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor Eingriffen wie Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21, 26; 96, 10, 21).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 18 UF 12/09
    Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich dabei unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. BVerfGE 14, 174, 187; 75, 329, 342f.) Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG steht einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (vgl. BVerfGE 83, 24, 32).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 18 UF 12/09
    Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich dabei unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. BVerfGE 14, 174, 187; 75, 329, 342f.) Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG steht einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (vgl. BVerfGE 83, 24, 32).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 18 UF 12/09
    Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich dabei unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. BVerfGE 14, 174, 187; 75, 329, 342f.) Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG steht einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (vgl. BVerfGE 83, 24, 32).
  • BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 18 UF 12/09
    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor Eingriffen wie Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21, 26; 96, 10, 21).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 18 UF 12/09
    Dieses Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ist ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302, 322).
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