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OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 18 UF 12/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vollstreckung: Ermächtigungsgrundlage für eine Ausschreibung zur Festnahme
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Ausschreibung zur Festnahme zur Vollstreckung einer Herausgabeverpflichtung
- Judicialis
StPO § 131; ; AufenthG § 50 Abs. 7; ; BGB § 1632; ; BPolG § 30 Abs. 2; ; BPolG § 30 Abs. 3; ; FGG § 33
Verfahrensgang
- AG Albstadt, 16.12.2008 - 2 F 351/08
- OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 18 UF 12/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 18 UF 12/09
Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor Eingriffen wie Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21, 26; 96, 10, 21). - BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85
Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 18 UF 12/09
Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich dabei unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. BVerfGE 14, 174, 187; 75, 329, 342f.) Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG steht einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (vgl. BVerfGE 83, 24, 32). - BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 18 UF 12/09
Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich dabei unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. BVerfGE 14, 174, 187; 75, 329, 342f.) Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG steht einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (vgl. BVerfGE 83, 24, 32).
- BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62
Gesetzesgebundenheit im Strafrecht
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 18 UF 12/09
Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich dabei unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. BVerfGE 14, 174, 187; 75, 329, 342f.) Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG steht einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (vgl. BVerfGE 83, 24, 32). - BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62
Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 18 UF 12/09
Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor Eingriffen wie Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21, 26; 96, 10, 21). - BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 18 UF 12/09
Dieses Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ist ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302, 322).