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   OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 8 W 22/09   

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https://dejure.org/2009,8916
OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 8 W 22/09 (https://dejure.org/2009,8916)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.02.2009 - 8 W 22/09 (https://dejure.org/2009,8916)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 8 W 22/09 (https://dejure.org/2009,8916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    FGG-Verfahren: (Un-)Statthaftigkeit einer nicht zugelassenen sofortigen weiteren Beschwerde unter Berücksichtigung einer Rechtsmittelbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gem. § 56g Abs. 5 S. 2 Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG); Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung

  • Judicialis

    FGG § 56g Abs. 5 S. 2; ; FGG § 69e Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 319; ; ZPO § 321

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde; Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde, fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 114
  • FamRZ 2009, 1082
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 203/00

    Wirkung einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 8 W 22/09
    Eine Rechtsmittelbelehrung ersetzt nicht die Zulassung (Bassenge/Roth, a. a. O.; Kahl, a. a. O.; OLG Schleswig NJW-RR 2008, 675; BayObLGZ 2000, 318; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; je m. w. N.).

    Unerheblich ist dabei, ob die Rechtsmittelbelehrung als Bestandteil des Beschlusses durch die Unterschriften der erkennenden Richter gedeckt ist (BayObLGZ 2000, 318) oder ob die Rechtsmittelbelehrung dem Beschluss lediglich beigefügt ist (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302).

    Hierin liegt weder ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) noch ein solcher gegen die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) oder den Anspruch auf ein faires Verfahren (BayObLGZ 2000, 318).

    Der Senat kommt zum selben Ergebnis der Auslegung des § 56g Abs. 5 Satz 2 FGG wie die übrigen mit der Problematik einer falschen Rechtsmittelbelehrung befasst gewesenen Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLGZ 2000, 318; OLG Schleswig NJW-RR 2008, 675).

  • OLG Karlsruhe, 22.07.1999 - 19 Wx 20/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 8 W 22/09
    Eine Rechtsmittelbelehrung ersetzt nicht die Zulassung (Bassenge/Roth, a. a. O.; Kahl, a. a. O.; OLG Schleswig NJW-RR 2008, 675; BayObLGZ 2000, 318; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; je m. w. N.).

    Unerheblich ist dabei, ob die Rechtsmittelbelehrung als Bestandteil des Beschlusses durch die Unterschriften der erkennenden Richter gedeckt ist (BayObLGZ 2000, 318) oder ob die Rechtsmittelbelehrung dem Beschluss lediglich beigefügt ist (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302).

    Der Senat kommt zum selben Ergebnis der Auslegung des § 56g Abs. 5 Satz 2 FGG wie die übrigen mit der Problematik einer falschen Rechtsmittelbelehrung befasst gewesenen Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLGZ 2000, 318; OLG Schleswig NJW-RR 2008, 675).

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 8 W 22/09
    Die Abweichungen zu den Entscheidungen des OLG Karlsruhe und des BayObLG beruhen nicht auf einer anderen Auslegung der Vorschrift in den tragenden Gründen, sondern lediglich auf abweichenden, unterstützend herangezogenen Begründungen des selben Auslegungsergebnisses (Bassenge/Roth, a. a. O., § 28 FGG Rdnr. 4; BGH NJW 2006, 1277; je m. w. N.).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 8 W 22/09
    Sofern der Beschluss des Landgerichts in der Beschwerdeinstanz keinen Ausspruch über die Zulassung enthält, ist damit ausgesprochen, dass die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen wird, und zwar auch dann nicht, wenn das Beschwerdegericht sich über die Zulassung "keine Gedanken gemacht" haben sollte (Bassenge/Roth, a. a. O.; Kahl, a. a. O.; BGH NJW 2004, 779; BayObLG NJW 2002, 3262; BayObLG NJW-RR 2000, 148; je m. w. N.).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 8 W 22/09
    Sofern der Beschluss des Landgerichts in der Beschwerdeinstanz keinen Ausspruch über die Zulassung enthält, ist damit ausgesprochen, dass die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen wird, und zwar auch dann nicht, wenn das Beschwerdegericht sich über die Zulassung "keine Gedanken gemacht" haben sollte (Bassenge/Roth, a. a. O.; Kahl, a. a. O.; BGH NJW 2004, 779; BayObLG NJW 2002, 3262; BayObLG NJW-RR 2000, 148; je m. w. N.).
  • BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04

    Zulassung der weiteren Beschwerde wegen der grundsätzliche Bedeutung der zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 8 W 22/09
    Die Zulassung muss in der Beschlussformel oder in den Gründen ausgesprochen sein (Bassenge/Roth, FGG/RpflG, 11. Aufl. 2007, § 19 FGG Rdnr. 22; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl. 2003/2005, Vorbem. §§ 19-30 Rdnr. 30; BayObLG FGPrax 2004, 117; je m. w. N.).
  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 8 W 22/09
    Sofern der Beschluss des Landgerichts in der Beschwerdeinstanz keinen Ausspruch über die Zulassung enthält, ist damit ausgesprochen, dass die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen wird, und zwar auch dann nicht, wenn das Beschwerdegericht sich über die Zulassung "keine Gedanken gemacht" haben sollte (Bassenge/Roth, a. a. O.; Kahl, a. a. O.; BGH NJW 2004, 779; BayObLG NJW 2002, 3262; BayObLG NJW-RR 2000, 148; je m. w. N.).
  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Stuttgart FGPrax 2009, 114, 115; OLG Koblenz FamRZ 2010, 908 f.; OLG Schleswig FamRZ 2008, 75, 76; OLG Köln FGPrax 2005, 205, 206; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLG BayObLGZ 2000, 318 - juris Rn. 9 ff. und WuM 1995, 70 f.) sowie im Schrifttum (Keidel/Meyer-Holz aaO § 70 Rn. 39; MünchKomm-ZPO/Ulrici aaO § 39 FamFG Rn. 10; Horndasch/Viefhues/Reinken FamFG § 39 Rn. 5; Gutjahr in BeckOK FamFG § 39 Rn. 26) wird das, soweit ersichtlich, nicht anders beurteilt.

    Dabei gilt diese Bewertung auch dann, wenn die Rechtsmittelbelehrung als Bestandteil des Beschlusses durch die Unterschriften der erkennenden Richter gedeckt ist (OLG Stuttgart FGPrax 2009, 114, 115; BayObLG BayObLGZ 2000, 318 - juris Rn. 10).

  • OLG München, 27.04.2011 - 34 Wx 192/11

    Richterablehnung: Rechtsmittel gegen die im Betreuungsverfahren erfolgte

    Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung, wie sie der landgerichtliche Beschluss enthält, ersetzt weder die für die Statthaftigkeit notwendige Zulassung (st. Rspr.; z. B. OLG Stuttgart FGPrax 2009, 114) noch eröffnet sie ein nicht gegebenes Rechtsmittel wie etwa die zulassungsfreie sofortige Beschwerde.
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