Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 10.04.1991 - 11 U 130/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und selbständigem Dienstvertrag; Umfang der persönlichen Abhängigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses; Umfang der persönlichen Abhängigkeit im Rahmen eines Dienstvertrages; Freier Mitarbeiter; Arbeitnehmerähnliche Person; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Beschäftigung eines Steuerfachgehilfen als freier Mitarbeiter durch Steuerberater: Kein Verstoß gegen § 5 StBerG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ulm, 26.10.1990 - 3 O 401/90
- OLG Stuttgart, 10.04.1991 - 11 U 130/90
Papierfundstellen
- DB 1991, 1669
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84
"Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.04.1991 - 11 U 130/90
Sinn und Zweck der §§ 2 - 4 StBerG ist es, im Interesse des Steueraufkommens, der Steuermoral sowie zum Schutz gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger, die durch Falschberatung Schaden erleiden können, sicherzustellen, daß nur solche Personen geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, die die dazu erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen (vgl. BVerfG NJW 1981, 33; auch BGH NJW 1987, 1323, 1326). - BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77
Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.04.1991 - 11 U 130/90
Sinn und Zweck der §§ 2 - 4 StBerG ist es, im Interesse des Steueraufkommens, der Steuermoral sowie zum Schutz gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger, die durch Falschberatung Schaden erleiden können, sicherzustellen, daß nur solche Personen geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, die die dazu erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen (vgl. BVerfG NJW 1981, 33; auch BGH NJW 1987, 1323, 1326). - BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89
Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.04.1991 - 11 U 130/90
In der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW 1990, 2542 - Schwarzarbeit) wird herausgestellt, daß bei der Anwendung des Rückforderungsverbots des § 817 S. 2 BGB nicht außer Betracht bleiben kann, welchen Zweck das in Frage stehende Verbotsgesetz verfolgt. - BGH, 29.04.1968 - VII ZR 9/66
Bereicherungsanspruch bei unerlaubter Rechtsberatung
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.04.1991 - 11 U 130/90
Die Anwendung von § 817 S. 2 ZPO setzt indes voraus, daß neben den objektiven Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot tritt, daß sich die Beteiliqten dieses Verstoßes bewußt gewesen sein und ihn trotzdem gewollt haben müssen (vgl. BGH NJW 1968, 1329).
- BFH, 04.10.1995 - VII R 38/95
Tätigkeit eines Rechtsreferendars als freier Mitarbeiter bei einem Steuerberater …
In seinem Urteil vom 10. April 1991 11 U 130/90 (Deutsches Steuerrecht 1991, 1064) hat das OLG Stuttgart mit ähnlicher Begründung - keine Gefährdung des Schutzzwecks des § 5 StBerG - entschieden, daß das Beschäftigungsverhältnis eines Steuerfachgehilfen als freier Mitarbeiter einer Steuerberaterin nicht wegen Verstoßes gegen § 5 StBerG gemäß § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nichtig sei. - FG Köln, 18.04.1996 - 13 K 6383/93
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