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   OLG Stuttgart, 10.07.1998 - 2 U 70/98   

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OLG Stuttgart, 10.07.1998 - 2 U 70/98 (https://dejure.org/1998,8474)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.07.1998 - 2 U 70/98 (https://dejure.org/1998,8474)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 (https://dejure.org/1998,8474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfassung von Postdienstleistungen vom Ausnahmetatbestand zur Exklusivlizenz des § 51 PostG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.1998 - 2 U 70/98
    Denn ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und in der Zwangsvollstreckung, wenn dem gestellten Antrag im Erkenntnisverfahren Rechnung getragen würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH WRP 98, 42, 45 [BGH 05.06.1997 - I ZR 69/95] - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; 98, 164, 168 - Modenschau im Salvator-Keller).

    d) Zwar kann der Antrag die gebotene Bestimmtheit durch Auslegung erlangen, wofür die Klagebegründung herangezogen werden kann (BGH MDR 98, 556 [BGH 01.12.1997 - II ZR 312/96] ; vgl. auch BGH WRP 98, 164, 168 [BGH 18.09.1997 - I ZR 71/95] - Modenschau im Salvator-Keller).

  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 283/88

    Finnischer Schmuck - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.1998 - 2 U 70/98
    Sie ist unmittelbar Verletzte und als solche ist sie ohnehin klagebefugt (vgl. BGH GRUR 91, 223, 224 [BGH 18.10.1990 - I ZR 283/88] - Finnischer Schmuck; Köhler in Köhler/Piper, UWG, § 13, 10 ).
  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 312/96

    Auslegung eines Klageantrags auf Auskunft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.1998 - 2 U 70/98
    d) Zwar kann der Antrag die gebotene Bestimmtheit durch Auslegung erlangen, wofür die Klagebegründung herangezogen werden kann (BGH MDR 98, 556 [BGH 01.12.1997 - II ZR 312/96] ; vgl. auch BGH WRP 98, 164, 168 [BGH 18.09.1997 - I ZR 71/95] - Modenschau im Salvator-Keller).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.1998 - 2 U 70/98
    Denn ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und in der Zwangsvollstreckung, wenn dem gestellten Antrag im Erkenntnisverfahren Rechnung getragen würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH WRP 98, 42, 45 [BGH 05.06.1997 - I ZR 69/95] - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; 98, 164, 168 - Modenschau im Salvator-Keller).
  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96

    Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.1998 - 2 U 70/98
    Eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ( § 156 ZPO ) ist nur geboten, wenn sich aus dem neuen Vorbringen ergibt, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft war und in der letzten mündlichen Verhandlung bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte oder eine vollständige und sachgerechte Erklärung der Parteien durch Versäumnisse oder Ungeschicklichkeiten des Gerichtes oder durch andere Umstände im Verfahren bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung unterblieben ist (BGH NJW 97, 2381, 2383 [BGH 07.05.1997 - IV ZR 35/96] ).
  • OLG Hamm, 12.12.1988 - 5 U 212/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.1998 - 2 U 70/98
    Dabei schließt sich der Senat der für zutreffend erachteten Ansicht an, welche diese Vorschrift auch im Rahmen des § 926 Abs. 1 ZPO anwendet (Hamm OLGZ 89, 322, 323; OLG Koblenz NJW-RR 95, 443, 444; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 926, 12; BLAH, ZPO, 56. Aufl., § 926, 11; Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., § 926, 8; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, § 926, 17; vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., § 926, 32).
  • BGH, 13.03.1998 - V ZR 190/97

    Rechte des Beklagten im Berufungsverfahren im Hinblick auf eine Widerklage;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.1998 - 2 U 70/98
    Beruht der neue Vortrag nicht auf einer Verletzung richterlicher Aufklärungspflicht oder einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, sondern auf einer prozessualen Sorgfaltspflichtverletzung der Partei, hat sie keinen Anspruch darauf, deren Folgen durch Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung und Nachholung ihres Vortrages auszugleichen (BGH NJW 98, 2058, 2060 [BGH 13.03.1998 - V ZR 190/97] ).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Damit ist eine in Rechtsprechung und Literatur höchst umstrittene Frage angesprochen (bejahend: OLG Jena, Urteil vom 3. März 1999 - 2 U 920/89 - NJW 1999, 3053 ; LG Gera, Urteil vom 15. Mai 1998 - 1 HO 413/97 - ArchivPT 1998, 278 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 - ArchivPT 1998, 386 ; von Danwitz, Alternative Zustelldienste und Liberalisierung des Postwesens, 1999, S. 66 ff.; derselbe, ArchivPT1998, 281 ; verneinend: OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 - 20 U 110/99 - GRUR 2001, 539 ; OLG Naumburg, Urteil vom 16. November 2000 - 7 U (Hs) 102/99 - GRUR 2001 534 ; VG Köln, Urteil vom 6. Juli 1999 - 22 K 6821/98 - WRP 2000, 232 ; Offermann/Stark, ArchivPT 1998, 389 ; vermittelnd: Herdegen in: Badura/ von Danwitz/Herdegen/Sedemund/Stern, Beck'scher PostG-Kommentar, 2. Aufl., § 51 Rn. 133).
  • VG Köln, 11.12.2001 - 22 K 11500/99
    So hatte es etwa in Schweden trotz völliger Aufhebung des Postmonopols der etablierte Anbieter geschafft, aufkommende Wettbewerber bereits im Keim zu ersticken, vgl. BT-Drucksache, a.a.O., S. 17; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

    Diese bewusste, weitgehende, aber nicht vollständige Anlehnung an die vom europäischen Gerichtshof entwickelten Merkmale spricht für einen gesetzgeberischen Willensakt und erlaubt nicht, ihn mit der Behauptung eines Redaktionsversehens und der Beifügung eines ungeschriebenen Gesetzesmerkmales des wirtschaftlichen Gleichgewichtes umzuschreiben, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

    Deshalb muss der Abstand im Leistungsprogramm selbst gesucht werden und kann nicht gekoppelt werden an die Durchsetzbarkeit höherer Preise, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 9.06

    Lizenz; Beförderungslizenz; Exklusivlizenz; Briefsendung; Briefbeförderung;

    Bei zweckentsprechender Gesetzesanwendung wird darum nicht eine völlig andere, sondern eine an sich gleiche, aber durch merkliche Hebung des Standards verbesserte Postdienstleistung von dem ausschließlichen Recht freigestellt (so bereits OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 - Archiv PT 1998, 386 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 - 20 U 110/99 - NJW 2001, 686 ).
  • VG Köln, 01.02.2000 - 22 K 9332/98
    So hatten es etwa in Schweden trotz völliger Aufhebung des Postmonopols die etablierten Anbieter geschafft, aufkommende Wettbewerber bereits im Keim zu ersticken, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

    Diese bewusste, weitgehende, aber nicht vollständige Anlehnung an die vom europäischen Gerichtshof entwickelten Merkmale spricht für einen gesetzgeberischen Willensakt und erlaubt nicht, ihn mit der Behauptung eines Redaktionsversehens und der Beifügung eines ungeschriebenen Gesetzesmerkmales des wirtschaftlichen Gleichgewichtes umzuschreiben, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

    Deshalb muss der Abstand im Leistungsprogramm selbst gesucht werden und kann nicht gekoppelt werden an die Durchsetzbarkeit höherer Preise, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

  • VG Köln, 06.11.2001 - 22 K 11357/99
    So hatte es etwa in Schweden trotz völliger Aufhebung des Postmonopols der etablierte Anbieter geschafft, aufkommende Wettbewerber bereits im Keim zu ersticken, vgl. BT-Drucksache, a.a.O., S. 17; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

    Diese bewusste, weitgehende, aber nicht vollständige Anlehnung an die vom europäischen Gerichtshof entwickelten Merkmale spricht für einen gesetzgeberischen Willensakt und erlaubt nicht, ihn mit der Behauptung eines Redaktionsversehens und der Beifügung eines ungeschriebenen Gesetzesmerkmales des wirtschaftlichen Gleichgewichtes umzuschreiben, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

    Deshalb muss der Abstand im Leistungsprogramm selbst gesucht werden und kann nicht gekoppelt werden an die Durchsetzbarkeit höherer Preise, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

  • VG Köln, 06.11.2001 - 22 K 4630/00

    Lizenzen für Briefzustellung am selben Tag rechtens

    So hatte es etwa in Schweden trotz völliger Aufhebung des Postmonopols der etablierte Anbieter geschafft, aufkommende Wettbewerber bereits im Keim zu ersticken, vgl. BT-Drucksache, a.a.O., S. 17; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

    Diese bewusste, weitgehende, aber nicht vollständige Anlehnung an die vom europäischen Gerichtshof entwickelten Merkmale spricht für einen gesetzgeberischen Willensakt und erlaubt nicht, ihn mit der Behauptung eines Redaktionsversehens und der Beifügung eines ungeschriebenen Gesetzesmerkmales des wirtschaftlichen Gleichgewichtes umzuschreiben, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

    Deshalb muss der Abstand im Leistungsprogramm selbst gesucht werden und kann nicht gekoppelt werden an die Durchsetzbarkeit höherer Preise, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

  • VG Köln, 06.07.1999 - 22 K 5502/98
    So hatten es etwa in Schweden trotz völliger Aufhebung des Postmonopols die etablierten Anbieter geschafft, aufkommende Wettbewerber bereits im Keim zu ersticken (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -).

    Diese bewußte, weitgehende, aber nicht vollständige Anlehnung an die vom europäischen Gerichtshof entwickelten Merkmale spricht für einen gesetzgeberischen Willensakt und erlaubt nicht, ihn mit der Behauptung eines Redaktionsversehens und der Beifügung eines ungeschriebenen Gesetzesmerkmales des wirtschaftlichen Gleichgewichtes umzuschreiben (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -).

    Deshalb muß der Abstand im Leistungsprogramm selbst gesucht werden und kann nicht gekoppelt werden an die Durchsetzbarkeit höherer Preise (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -).

  • VG Köln, 29.06.1999 - 22 K 6821/98
    So hatten es etwa in Schweden trotz völliger Aufhebung des Postmonopols die etablierten Anbieter geschafft, aufkommende Wettbewerber bereits im Keim zu ersticken, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

    Diese bewußte, weitgehende, aber nicht vollständige Anlehnung an die vom europäischen Gerichtshof entwickelten Merkmale spricht für einen gesetzgeberischen Willensakt und erlaubt nicht, ihn mit der Behauptung eines Redaktionsversehens und der Beifügung eines ungeschriebenen Gesetzesmerkmales des wirtschaftlichen Gleichgewichtes umzuschreiben, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

    Deshalb muß der Abstand im Leistungsprogramm selbst gesucht werden und kann nicht gekoppelt werden an die Durchsetzbarkeit höherer Preise, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

  • VG Köln, 29.06.1999 - 22 K 5502/98
    So hatten es etwa in Schweden trotz völliger Aufhebung des Postmonopols die etablierten Anbieter geschafft, aufkommende Wettbewerber bereits im Keim zu ersticken, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

    Diese bewußte, weitgehende, aber nicht vollständige Anlehnung an die vom europäischen Gerichtshof entwickelten Merkmale spricht für einen gesetzgeberischen Willensakt und erlaubt nicht, ihn mit der Behauptung eines Redaktionsversehens und der Beifügung eines ungeschriebenen Gesetzesmerkmales des wirtschaftlichen Gleichgewichtes umzuschreiben, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

    Deshalb muß der Abstand im Leistungsprogramm selbst gesucht werden und kann nicht gekoppelt werden an die Durchsetzbarkeit höherer Preise, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 -.

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 8.06

    Wettbewerb im Postdienst durch Â"Übernacht-ZustellungÂ"

    Bei zweckentsprechender Gesetzesanwendung wird darum nicht eine völlig andere, sondern eine an sich gleiche, aber durch merkliche Hebung des Standards verbesserte Postdienstleistung von dem ausschließlichen Recht freigestellt (so bereits OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 2 U 70/98 Archiv PT 1998, 386 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 20 U 110/99 NJW 2001, 686 ).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 14.06

    Wettbewerb im Postdienst durch Â"Übernacht-ZustellungÂ"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2003 - 13 A 711/02

    Wettbewerb im Postsektor; Postrechtliche Lizenz; Abgenzung von

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 13.06

    Wettbewerb im Postdienst durch Â"Übernacht-ZustellungÂ"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2005 - 13 A 710/02

    Klage eines Postdienstleisters gegen die Erteilung einer Lizenz zur

  • BVerwG, 27.07.2007 - 6 C 8.06

    Aufhebung eines Lizenzbescheides hinsichtlich einer Übernacht-Zustellung bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2006 - 13 A 712/02
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen; Prüfung der

  • LG Mönchengladbach, 05.11.1998 - 8 O 102/98

    Zum Verständnis des § 51 Postgesetz (PostG); Ausnahmen von geschützter

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