Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02, 3 U 31/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2456
OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02, 3 U 31/2002 (https://dejure.org/2002,2456)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.07.2002 - 3 U 31/02, 3 U 31/2002 (https://dejure.org/2002,2456)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 3 U 31/02, 3 U 31/2002 (https://dejure.org/2002,2456)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftsgeschäft zwischen Käufer- und Verkäufermakler; Erbringung der Nachweistätigkeit und Provisionshinweis durch Verkäufermakler; Notwendigkeit des Hinweises auf Vorliegen eines Gemeinschaftsgeschäfts Mitursächlichkeit der Durchführung der Erstbesichtigung für ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Entstehen des Provisionsanspruches bei mehreren Maklern

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 284 Abs. 3; ; BGB § 288; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 1 a.F.; ; BGB § 421; ; BGB § 427; ; BGB § 652; ; BGB § 652 Abs. 1; ; BGB § 653 Abs. 2; ; BGB § 654; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 S. 2; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 S. 3; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 n.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maklervertrag: Identität der nachgewiesenen und wahrgenommenen Gelegenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maklerrecht - Maklergemeinschaftsgeschäft: Hinweispflicht auf Provisionspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Maklergemeinschaftsgeschäft

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Provisionsanspruch des einen Maklers bei Nachweistätigkeit durch den anderen Makler

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gemeinschaftsgeschäft, Makler, Nachweistätigkeit, Provisionshinweis, Provisionsverlangen, Provisionspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1482
  • NZM 2002, 828
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94

    Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Vielmehr hat der Makler gerade in den Fällen, in denen aus der Sicht des Kunden die Möglichkeit besteht, dass der Makler (auch) für die Gegenseite tätig ist, unmissverständlich klarzustellen, dass er aufgrund eines eigenständigen Vertrages im Erfolgsfalle Provision beanspruchen will (vgl. BGHZ 95, 393 = NJW 1986, 177; BGH NJW-RR 1986, 1496, 1497; BGH NJW-RR 1996, 114).

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass trotz gegebener Vorkenntnis in Einzelfällen die Nachweistätigkeit des Maklers mitursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages geworden sein kann (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1269; NJW-RR 1996, 114).

    Ob und wann das Verschaffen zusätzlicher Kenntnisse über das zu erwerbende Objekt noch adäquat-kausal mitgewirkt hat, ist eine Frage des Einzelfalles; jedoch ist immer eine für den Erwerb wesentliche Maklerleistung zu fordern, durch die der Maklerkunde den Anstoß bekommen hat, sich konkret um das in Rede stehende Objekt zu bemühen (vgl. BGH NJW 1983, 1849; NJW-RR 1996, 114).

  • OLG Karlsruhe, 19.11.1993 - 15 U 50/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Ein anderer Teil der veröffentlichten OLG-Rechtsprechung lehnt dies ab und will aus der Nichtoffenbarung der Vorkenntnis allenfalls einen Schadensersatzanspruch des Maklers herleiten (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 509, 510; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 248, 259; aus der Literatur Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rn. 267 ff; Palandt/ Sprau, 61. Aufl., § 652 Rn. 49).

    Jedenfalls stellt auch nach Auffassung des OLG Köln (OLGR 1991, 35, 36) eine vom Makler initiierte Innenbesichtigung ein wesentliches Indiz dafür dar, dass eine Maklerleistung trotz Vorkenntnis mitursächlich gewesen sein kann (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 509, 510 zum Fall einer Erstbesichtigung).

  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 60/82

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer Maklerprovision - Nachweis für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Für kausalitätsnegierende Vorkenntnis in diesem Sinne ist erforderlich, dass die Interessenten nicht nur Objekt und Verkäuferin, sondern die konkrete Vertragsgelegenheit im Sinne der Verkaufsbereitschaft des anderen Teils kennen (vgl. hierzu BGH WM 1984, 62; OLG München OLGR 93, 34; soweit das OLG München darüber hinaus die Kenntnis der Vertragsbereitschaft zu den vom Auftraggeber gewollten Bedingungen verlangt, folgt dem der Senat nicht, ausgehend von der zitierten BGH-Entscheidung muss die Kenntnis der grundsätzlichen Verkaufsbereitschaft genügen).

    Auch der BGH hat der Berufung auf Vorkenntnis nicht den Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegengehalten (BGH WM 1984, 62, 63, allerdings in einem Fall, bei dem die Vorkenntnis im Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrages möglicherweise noch nicht vorhanden war).

  • OLG München, 26.06.1992 - 23 U 2229/92

    Anscheinsbeweis; Zugang per Telefax; Beweis der Absendung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Für kausalitätsnegierende Vorkenntnis in diesem Sinne ist erforderlich, dass die Interessenten nicht nur Objekt und Verkäuferin, sondern die konkrete Vertragsgelegenheit im Sinne der Verkaufsbereitschaft des anderen Teils kennen (vgl. hierzu BGH WM 1984, 62; OLG München OLGR 93, 34; soweit das OLG München darüber hinaus die Kenntnis der Vertragsbereitschaft zu den vom Auftraggeber gewollten Bedingungen verlangt, folgt dem der Senat nicht, ausgehend von der zitierten BGH-Entscheidung muss die Kenntnis der grundsätzlichen Verkaufsbereitschaft genügen).

    Allerdings hält ein Teil der Instanzgerichte die Berufung auf die Vorkenntnis für treuwidrig, wenn sich der Kunde/Auftraggeber zum Abschluss eines Maklervertrages entschließt und Maklerleistungen entgegennimmt, ohne diese Vorkenntnis dem Makler gegenüber zu offenbaren (vgl. OLG München OLGR 93, 34, 35; OLG Köln OLGR 1991, 36; OLG Hamburg NJW-RR 1987, 175; OLG Celle NJW-RR 1995, 501).

  • BGH, 26.02.1987 - IX ZR 98/86

    Bürgschaft eines Ehegatten für Schulden des anderen bei Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Die Namhaftmachung des Verkäufers ist jedoch dann entbehrlich, wenn bei Mitteilungen der Angaben über das Objekt keine weiteren Nachforschungen zur Feststellung des Verkäufers erforderlich sind, etwa weil die Anschrift des Verkäufers mit der örtlichen Bezeichnung des Grundstücks übereinstimmt (vgl. etwa BGH NJW 1987, 1629; OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1986, 352; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 350).

    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, ist die Namhaftmachung des Verkäufers dann nicht erforderlich und für den Provisionsanspruch unschädlich, wenn es dem - noch unentschlossenen - Kunden zunächst auf die Person des Verkäufers gar nicht ankommt und er später den Hauptvertrag - am Makler vorbei - abschließt (vgl. BGH NJW 1987, 1629; vgl. auch BGH WM 1984, 560).

  • OLG Koblenz, 14.10.1993 - 5 U 473/92

    Zulässigkeit eines Provisionsversprechen sowohl für Nachweis als auch Vermittlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Das OLG Koblenz (NJW-RR 1994, 824) hat Identität in einem Fall bejaht, in dem der Maklervertrag nur mit einem Ehegatten geschlossen, das Grundstück aber dann von beiden Ehegatten gemeinsam erworben worden ist.
  • OLG München, 29.03.1994 - 18 U 4719/93

    Zu einem Anspruch auf Maklercourtage; Vorkenntnis des Mieters vom Mietobjekt;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Diese inhaltliche Identität wird von der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls dann noch bejaht, wenn die Preisdifferenz zwischen nachgewiesener Gelegenheit und abgeschlossenem Vertrag nicht mehr als 10 % beträgt (vgl. OLG Hamm NZM 1998, 271 = NJW-RR 1998, 271; OLG München NJW-RR 1995, 1524 hat Identität selbst für den Fall angenommen, dass ein Mietvertrag über monatlich 50.000,00 statt 60.000,00 DM abgeschlossen wurde; vgl. zum Ganzen Palandt/Sprau, 61. Aufl., § 652 Rn. 43 m.w.N.).
  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 64/89

    Beweiskraft des Tatbestandes; Vorkenntnis des Erwerbers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass trotz gegebener Vorkenntnis in Einzelfällen die Nachweistätigkeit des Maklers mitursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages geworden sein kann (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1269; NJW-RR 1996, 114).
  • BGH, 13.07.1993 - VI ZB 8/93

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Auswirkungen einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Das ist in der Tat mit der pflichtenbegrenzenden Funktion des § 242 BGB nicht vereinbar und berücksichtigt zudem nicht ausreichend, dass bei treuwidrigem Verhalten des Maklers die dafür vorgesehene Sanktion vom Gesetz in § 654 BGB enthalten ist (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 510).
  • BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 232/81

    Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Erwerb eines Forstreviers - Vorherige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Ob und wann das Verschaffen zusätzlicher Kenntnisse über das zu erwerbende Objekt noch adäquat-kausal mitgewirkt hat, ist eine Frage des Einzelfalles; jedoch ist immer eine für den Erwerb wesentliche Maklerleistung zu fordern, durch die der Maklerkunde den Anstoß bekommen hat, sich konkret um das in Rede stehende Objekt zu bemühen (vgl. BGH NJW 1983, 1849; NJW-RR 1996, 114).
  • BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 103/86

    Einordnung von Finanzierungsverträgen als Maklerwerkvertrag; Entstehung des

  • OLG Hamm, 16.06.1997 - 18 U 235/96

    Anspruch auf Zahlung einer Provision; Zustandekommen eines Maklervertrages;

  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 280/89

    Wirtschaftliche Identität des abgeschlossenen Vertrages bei Abschluß mit einem

  • BGH, 26.04.1978 - IV ZR 66/77

    Voraussetzungen für den Abschluss eines Maklervertrages - Stillschweigende

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

  • OLG Hamburg, 15.10.1986 - 4 U 191/85

    Zur Ursächlichkeit der Maklerleistung

  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

  • BGH, 11.04.2002 - III ZR 37/01

    Zustandekommen eines Maklervertrages zwischen dem Verkäufermakler und dem Käufer

  • BGH, 06.12.2001 - III ZR 296/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision

  • BGH, 06.02.1991 - IV ZR 265/89

    Wirkungen eines neuen Tatsachenvortrags in der Revisionsinstanz - Voraussetzungen

  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 246/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages

  • OLG Frankfurt, 23.10.1985 - 19 U 90/85

    Berufungsverfahren; Anspruch auf Maklerprovision ; Ordnungsgemäßer

  • OLG Celle, 17.11.1994 - 11 U 4/94

    Formvoraussetzungen eines Maklervertrag; Konkludente Annahme eines

  • OLG Koblenz, 06.07.1989 - 5 U 278/89

    Maklerlohn trotz Vorkenntnis des Erwerbers?

  • BGH, 15.02.1984 - IVa ZR 150/82

    Anspruch auf Maklerprovision - Zustandekommen eines Maklervertrages hinsichtlich

  • OLG Hamm, 29.08.1995 - 15 W 243/94

    Kein Gebührenprivileg für die Grundbuchberichtigung bei gesellschaftsrechtlicher

  • OLG Hamm, 19.05.1994 - 18 U 167/93

    Zeitungsanzeige ohne Nennung des Provisionspflichtigen lässt Provisionsanspruch

  • OLG Dresden, 18.09.2008 - 8 U 1167/08

    Kein Provisionsanspruch, wenn tatsächlich zu zahlender Grundstückspreis den von

    Die obergerichtliche Rechtsprechung sieht Preisdifferenzen von bis zu 10 % regelmäßig als provisionsunschädlich an (OLG Stuttgart OLGR 2002, 387 unter 4 m.w.N.), verneint aber umgekehrt die Gleichwertigkeit in der Regel jedenfalls bei einer Differenz von mindestens 20 %, und zwar überwiegend sogar dann, wenn es sich um eine dem Maklerkunden günstige Abweichung in dieser Größenordnung handelt (OLG Hamburg OLGR 2004, 53 unter II 1 b m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07

    Prospekthaftung: Werbung eines prominenten Politikers für eine Kapitalanlage

    Als Emissionsprospekt kann daher nur eine Darstellung angesehen werden, die sämtliche wesentlichen Informationen über die Kapitalanlage enthält, die für eine fundierte Anlagenentscheidung erforderlich sind (vgl. OLG München, NJW-RR 2002, 1482).
  • OLG Koblenz, 13.03.2009 - 2 U 1348/08

    Anforderungen an die Nachweistätigkeit eines Maklers; Ursächlichkeit der

    Es liegt eine Nachweistätigkeit des Maklers vor, die ursächlich für den späteren Hausverkauf wurde (vgl. BGH, Urteil vom 25.2.1999 - III ZR 191/08 [richtig: III ZR 191/98 - d. Red.] - NJW 1999, 1255 = BGHZ 141, 40; OLG Stuttgart - Urteil vom 10.07.2002 - 3 U 31/02 - NJW-RR 2002, 1482).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der angesprochene Interessent vor der Inanspruchnahme der Maklerdienste ausdrücklich erklärt, eine solche Willenserklärung nicht abgeben zu wollen (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.2002 - 3 U 31/02 - NJW-RR 2002, 1482).

  • LG Berlin, 09.12.2011 - 19 O 284/11

    Vorkenntnis des Käufers vom Objekt: Anspruch auf Maklerlohn?

    Auch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung stellt die erstmalige Innenbesichtigung einer zum Zwecke der Eigennutzung zu erwerbenden Immobilie einen wesentlichen Umstand für die Entscheidungsfindung beim Kauf dar (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 10.7.2002 - 3 U 31/02 - juris Rn. 59, NJW-RR 2002, 1482; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.2.1999 - 7 U 133/98 - juris Rn. 12 = OLGR Düsseldorf 1999, 301; OLG Frankfurt, Urt. v. 27.2.1998 - 25 U 139/97 - juris Rn. 23 = OLGR Frankfurt 1998, 139; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urt. v. 12.3.1998 - 2 U 6/97 - juris Rn. 9; OLG Köln, Urt. v. 17.10.1991 - 10 U 9 /901 - juris Rn. 8 = OLGR Köln 1991, 35).
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