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   OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 13 U 237/05   

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https://dejure.org/2006,32381
OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 13 U 237/05 (https://dejure.org/2006,32381)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.08.2006 - 13 U 237/05 (https://dejure.org/2006,32381)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. August 2006 - 13 U 237/05 (https://dejure.org/2006,32381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anlagevermittlung: Verpflichtung des Vermittlers, im Hinblick auf in einer Liquiditätsberechnung enthaltene Vertriebskosten Angaben zur Gesamthöhe von Provisionen zu machen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Anlagenvermittlungsvertrages hinsichtlich der Finanzierung eines Hausbaus; Auskunftsanspruch gegenüber einem Anlagenvermittler hinsichtlich der Höhe seiner Provision zwecks Liquiditätsberechnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 355/02

    Offenlegung an einer für den Vertrieb gezahlten Innenprovision für den Beitritt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 13 U 237/05
    Für Pflichtverletzungen haftet der Anlagevermittler, da er nicht für den Prospekt verantwortlich ist, nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinn, also nur unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss bzw. wegen einer ihm zur Last fallenden Verletzung des Auskunftsvertrages (BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 355/02).

    Nur dann hätte eine Täuschung bzw. Irreführung wie im vom BGH entschiedenen Fall (III ZR 355/02) vorgelegen.

    Nach der Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 12.02.2004 - III ZR 355/02 und 359/02) ist über eine Innenprovision ab 15 % auch ohne Nachfrage des Interessenten zu informieren.

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 13 U 237/05
    Aufgrund der Widersprüchlichkeit des Vortrags des Beklagten insoweit hätte das Landgericht von einer Beweiserleichterung bzw. Beweislastumkehr zu Gunsten der Klägerseite ausgehen müssen (Urteil des BGH vom 23.11.2005 - VIII ZR 43/05).

    Dies ergibt sich aus der vom Kläger angeführten BGH-Entscheidung vom 23.11.2005 (VIII ZR 43/05) nicht.

  • OLG Stuttgart, 26.09.2005 - 6 U 92/05

    Finanzierter Beitritt zu einer Fondsgesellschaft: Rückforderungsdurchgriff gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 13 U 237/05
    Das OLG Stuttgart habe mit Urteil vom 26.09.2005 (6 U 92/05) in einem WGS-Fall entschieden, dass eine solche Aufklärungspflicht bestehe.

    Aus der vom Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Stuttgart vom 26.09.2005 (6 U 92/05) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 13 U 237/05
    Der BGH habe mit Urteil vom 12.02.2004 (III ZR 359/02) ausgesprochen, dass eine Pflicht zur Ausweisung von Innenprovisionen beim Vertrieb von Anlagemodellen, insbesondere auch von geschlossenen Immobilienfonds, zwar nicht in jedem Fall bestehe, wohl aber ab einer gewissen Größenordnung derartiger Provisionen.
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 13 U 237/05
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen Anlageinteressent und Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zu Stande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (vgl. etwa BGH Urteil vom 13.05.1993 - III ZR 25/92).
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