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   OLG Stuttgart, 10.09.1973 - 3 Ss 320/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2559
OLG Stuttgart, 10.09.1973 - 3 Ss 320/73 (https://dejure.org/1973,2559)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.09.1973 - 3 Ss 320/73 (https://dejure.org/1973,2559)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. September 1973 - 3 Ss 320/73 (https://dejure.org/1973,2559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Umfang der Bindung eines Richters an ein Statusurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2305
  • MDR 1974, 56
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 07.12.1967 - BT-Drs V/2370
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.09.1973 - 3 Ss 320/73
    Weil zwischen den Eltern des nicht ehelichen Kindes rechtliche Bande, wie sie der Regelung des § 1591 BGB zugrunde liegen, fehlen, bedarf es hier einer besonderen Klärung (vgl. Reg. Entwurf, Bundestagsdrucksache V/2370, S. 25).
  • BGH, 10.12.1958 - 2 StR 394/58
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.09.1973 - 3 Ss 320/73
    Schon bisher ist anerkannt, daß auch die Unterhaltspflicht des ehelichen "Scheinvaters" (der die Anfechtungsfrist hat verstreichen lassen und deshalb der Regelung des § 1591 BGB unterfällt) "Unterhaltspflicht" im Sinne von § 170 b StGB ist, unabhängig von den wahren "Banden des Blutes" (BGHSt 12, 166, insoweit gegen BGHSt 5, 10 [BGH 16.06.1953 - 1 StR 508/52] ).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.09.1973 - 3 Ss 320/73
    Schon bisher ist anerkannt, daß auch die Unterhaltspflicht des ehelichen "Scheinvaters" (der die Anfechtungsfrist hat verstreichen lassen und deshalb der Regelung des § 1591 BGB unterfällt) "Unterhaltspflicht" im Sinne von § 170 b StGB ist, unabhängig von den wahren "Banden des Blutes" (BGHSt 12, 166, insoweit gegen BGHSt 5, 10 [BGH 16.06.1953 - 1 StR 508/52] ).
  • BGH, 04.11.1953 - 4 StR 91/53
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.09.1973 - 3 Ss 320/73
    Seit der Entscheidung des BGH vom 4. November 1953 (BGHSt 5, 106) war einheitliche Rechtsprechung, Unterhaltsurteile bänden den Strafrichter, der über die Verletzung von § 170 b StGB zu befinden habe, nicht.
  • OLG Hamm, 05.05.2004 - 4 Ss 65/04

    Statusurteil; bindende Rückwirkung; Strafverfahren; Abstammungsgutachten

    Dies folgt schon daraus, dass für sie gemäß § 640 h S. 1 ZPO eine Bindungswirkung "für und gegen alle" angeordnet ist (vgl. OLG Stuttgart NJW 1973, 2305; OLG Hamm NJW 1973, 2306; Tröndle/Fischer a.a.O.).
  • BayObLG, 16.05.1991 - 3 ObOWi 21/91
    Diese Regelung gilt auch für Verwaltungsbehörden und Strafgerichte (OLG Stuttgart MDR 1974, 56 mit Stellungnahme vom Eggert MDR 1974, 445; Dippel in LK StGB 10. Aufl. § 170 b Rn. 14 u. 15; Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 170 b Rn. 3 u.4; Hambüchen/Weisberg a.a.O.; Palandt BGB 49. Aufl. § 1600 a Anm. 1).
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