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   OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 41/15   

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https://dejure.org/2015,50612
OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 41/15 (https://dejure.org/2015,50612)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.09.2015 - 2 W 41/15 (https://dejure.org/2015,50612)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. September 2015 - 2 W 41/15 (https://dejure.org/2015,50612)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Streitwertermäßigung

    § 12 Abs 4 UWG, § 39 Abs 1 GKG, § 51 Abs 1 GKG, § 51 Abs 2 GKG, § 51 Abs 3 S 2 GKG
    Streitwertermäßigung in wettbewerbsrechtlichen Verfahren: Voraussetzung der erheblichen Gefährdung der wirtschaftlichen Lage einer Partei; geringe Bedeutung der Sache für den Beklagten; Rechtslage bei objektiver Klagenhäufung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertermäßigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 06.04.2005 - 6 W 43/05

    Streitwert im Markenrechtsstreit: Rechtsmissbräuchlicher Antrag auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 41/15
    So kann es eine Rolle spielen, wenn die Partei bei eindeutiger Rechtslage auf eine Abmahnung nicht reagiert und damit den Prozess auslöst (Köhler, a.a.O., Rn. 5.22, u.H. auf OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 296; KG, GRUR 1983, 673).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 41/15
    Dies darzutun, hat sie ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse umfassend offenzulegen, sofern sie dem Gericht nicht schon bekannt sind (vgl. Köhler, a.a.O., u.H. auf BGH, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • BGH, 24.02.1953 - I ZR 106/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 41/15
    Erforderlich ist, dass der Partei die Insolvenz drohen würde (Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., Rn. 5.21 zu § 12, u.H. auf BGH, GRUR 1953, 284, zum PatG).
  • OLG Celle, 27.01.2015 - 2 W 20/15

    Notargebühren bei Veräußerung eines Erbbaurechts; Geschäftswert der Beurkundung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 41/15
    Ein Fall des § 12 Abs. 4 UWG liegt nicht vor (vgl. zu den Voraussetzungen schon OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 2 W 20/15).
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 276/91

    "Streitwertherabsetzung"; Voraussetzungen einer Herabsetzung des Streitwerts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 41/15
    Bei Streitwerten bis zu 10.000 EUR kommt eine Herabsetzung nach § 12 Abs. 4 ohnehin nur ganz ausnahmsweise in Betracht (vgl. Köhler, a.a.O., u.H. auf BGH, GRUR 1994, 385 - Streitwertherabsetzung I).
  • KG, 04.01.1983 - 5 W 5541/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 41/15
    So kann es eine Rolle spielen, wenn die Partei bei eindeutiger Rechtslage auf eine Abmahnung nicht reagiert und damit den Prozess auslöst (Köhler, a.a.O., Rn. 5.22, u.H. auf OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 296; KG, GRUR 1983, 673).
  • OLG Schleswig, 14.02.2019 - 2 U 4/18
    Erforderlich sei vielmehr, dass die Partei durch Offenlegung ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse und gegebenenfalls durch eine eidesstattliche Versicherung zu ihrer Vermögenslage glaubhaft mache, dass ihr ohne die Streitwertermäßigung die Insolvenz drohe (OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. September 2015 - 2 W 41/15, juris GRURPrax 2016, 249; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 12 Rn. 5.21; Büscher in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 207; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl. 2016, § 12 Rn. 236; Hess in Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl. 2016, § 12 Rn. 294.1; Ebersohl in Tepliztky/Pfeifer/Leistner, UWG, 2. Aufl., § 12 F Rn. 70).
  • OLG Hamburg, 16.09.2020 - 15 W 30/20

    Festsetzung eines Streitwerts in Wettbewerbsverfahren

    Vielmehr ist erforderlich, dass der Partei die Insolvenz drohen würde (OLG Stuttgart, GRUR-Prax 2016, 249; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Auflage 2020, § 12 Rn. 5.21).

    Die Beklagte hat zu ihren Vermögensverhältnissen nicht vorgetragen, so dass der Antrag schon deswegen unbegründet wäre (OLG Stuttgart, GRUR-Prax 2016, 249).

  • OLG Brandenburg, 25.05.2021 - 6 W 4/21

    Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens betreffend die Verletzung von

    Folglich kommt eine Begünstigung bei Streitwerten von bis zu 10.000 EUR regelmäßig nicht in Betracht kommt (vgl. OLG, Stuttgart, Beschluss vom 10.09.2015 - 2 W 41/15, juris Rn 12; Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl., § 12 Rn 4.22).

    An die Darlegung und Glaubhaftmachung dieser Voraussetzung sind strenge Voraussetzungen zu stellen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.09.2015 - 2 W 41/15 juris Rn 9 Schlinghoff, a.a.O. Rn 642).

  • OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 3/20

    Fehlende Spürbarkeit bei Auslegung einer Norm entgegen der Marktüblichkeit

    Vielmehr ist erforderlich, dass der Partei die Insolvenz drohen würde (vgl. OLG Stuttgart WRP 2016, 766).
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