Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ws 249/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5950
OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ws 249/02 (https://dejure.org/2002,5950)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.12.2002 - 1 Ws 249/02 (https://dejure.org/2002,5950)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 1 Ws 249/02 (https://dejure.org/2002,5950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag des Anzeigeerstatters auf gerichtliche Entscheidung; Unzulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags mangels Rechtsschutzbedürfnisses; Zweck des Rechtsschutzbedürfnisses; Sicherung und Durchsetzung des Legalitätsprinzips; Abwarten der Sachverhaltsaufklärung und ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Sonstige Gerichtsverfahren: - Rechtsschutzbedürfnis

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.06.1970 - X ZB 2/70

    Fungizid

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ws 249/02
    Die aus prozessualen Einzelvorschriften entwickelten Grundsätze über das Erfordernis des Rechtsschutzinteresses als Zulässigkeitsvoraussetzung eines Verfahrens beruht auf dem Gedanken, dass niemand die Gerichte (und Behörden) als Teil der Staatsgewalt unnütz bemühen darf (BGH, NJW 1970, 2023, 2024).

    Die Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses dient dazu, die personellen und sachlichen Mittel der Justiz nicht für mutwillig oder treuwidrig verfolgte Klageziele zu vergeuden (BGH, NJW 1970, 2023, 2024).

  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ws 249/02
    Denn durch das Erfordernis einer vorherigen Klärung der gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen, für die Beurteilung des Vorliegens eines hinreichenden Tatverdachts gegen die Beschuldigten wesentlichen Fragen in einem Schiedsgerichtsverfahren ist nicht aus sachfremden Erwägungen sein Anspruch auf Durchsetzung seines Strafverfolgungsinteresses erschwert (BVerfGE 84, 366, 369 f.; BVerfG, DVBl 2000, 407, 408).
  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 34/92

    Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes bei der Veranstaltung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ws 249/02
    Aber auch dann, wenn grundsätzlich ein berechtigtes Strafverfolgungsinteresse besteht, hat dieses hinter dem staatlichen Interesse eines "ökonomischen Mitteleinsatzes" (Meyer, JurBüro 1990, 1404; so auch BGH, Beschluss vom 07. Juli 1994 - I ZR 34/92-, zitiert nach JURIS) zurückzustehen, wenn die Staatsanwaltschaft gezwungen wäre, vor der Entscheidung über das Vorliegen eines für eine Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Tatverdachts über komplizierte Vorgänge mit zivilrechtlichem Bezug umfangreiche Beweiserhebungen durchzuführen, die andernfalls durch ein auf diesem Rechtsgebiet fachlich besonders kompetentes Gericht vorgenommen würden.
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ws 249/02
    Denn durch das Erfordernis einer vorherigen Klärung der gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen, für die Beurteilung des Vorliegens eines hinreichenden Tatverdachts gegen die Beschuldigten wesentlichen Fragen in einem Schiedsgerichtsverfahren ist nicht aus sachfremden Erwägungen sein Anspruch auf Durchsetzung seines Strafverfolgungsinteresses erschwert (BVerfGE 84, 366, 369 f.; BVerfG, DVBl 2000, 407, 408).
  • OLG Stuttgart, 04.01.2002 - 1 Ws 270/01

    Klageerzwingungsantrag: Rechtsschutzbedürfnis bei zivilprozessualem Vergleich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ws 249/02
    Eine Erzwingung der öffentlichen Klage gegen den Willen der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse daran hat, die - unmittelbare - Verletzung seiner Rechte, Rechtsgüter oder rechtlich geschützter Interessen im Wege der Strafverfolgung geahndet zu sehen (vgl. Beschluss des Senats vom 04. Januar 2002 - 1 Ws 270/01 - in NJW 2002, 2191).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1992 - 2 Ws 108/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ws 249/02
    Allerdings genügt eine schwierige Rechtslage allein für die Anwendung des § 154d StPO - wie auch des § 262 Abs. 2 StPO - nicht, es muss sich vielmehr um eine präjudizielle Vorfrage aus dem bürgerlichen Recht handeln, von deren Beantwortung die Erhebung der öffentlichen Klage abhängt; nicht ausreichend ist die Aufklärung von Tatsachen, die auch für ein Strafverfahren von Bedeutung wären (OLG Düsseldorf, MDR 1992, 989; Löwe/Rosenberg-Beulke, StPO, 25. Auflage, Rdn 6 zu § 154d; Krehl in HK-StPO, 3. Auflage, Rdn 2 zu § 154d).
  • BGH, 29.07.1999 - III ZR 272/98

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ws 249/02
    Zwar wäre der Streit über die Anfechtbarkeit des Vergleichs wegen arglistiger Täuschung und dessen sich im Falle der Anfechtung ergebende rückwirkende Unwirksamkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHZ 142, 253 ff. m.w.N.) in dem Prozess geltend zu machen, in welchem der Vergleich abgeschlossen wurde (vorliegend sonach im Verfahren OLG Stuttgart 20 U 8/98), weshalb in diesem Fall eine Prüfung der erhobenen Vorwürfe durch ein Schiedsgericht nicht erfolgen würde.
  • OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03

    Klageerzwingung: Unzulässiger Klageerzwingungsantrag gegen "Verantwortliche"

    Auch kann der Strafsenat über die Frage einer etwaigen Aussetzung des Klageerzwingungsverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Zivilprozesses oder Verwaltungsgerichtsverfahrens (analog §§ 154 d, 262 Abs. 2 StPO) nur dann entscheiden, wenn er im Antrag über dessen Stand bzw. vorläufiges Ergebnis informiert wird (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 145; Senatsbeschluss vom 06. Mai 2003 - 1 Ws 113/03).
  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 184/04

    Tateinheit (Teilidentität der Handlungen); Verfall von Wertersatz (Bruttoprinzip;

    Auch trifft die Rechtsauffassung des Generalbundesanwalts, der Verfall des Wertersatzes setze die Feststellung voraus, daß sich der Wert des Erlangten zum Zeitpunkt der Anordnung noch im Tätervermögen befinde, nicht zu (vgl. BGHSt 38, 23, 25; BGH NStZ-RR 2003, 145; StraFo 2003, 283; BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04).
  • OLG Jena, 14.10.2005 - 1 Ws 361/05
    Es begründet nicht die Annahme, der Tatrichter habe eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB erwogen und aus Rechtsgründen von ihr abgesehen (vgl. Beschluss des Senates vom 14.05.2002, 1 Ws 249/02).
  • OLG Hamm, 28.09.2006 - 2 Ws 211/06

    Klageerzwingungsverfahren; Begründung des Antrags; Anforderungen; Zulässigkeit

    vorläufigem Ergebnis informiert wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. September 2003 in 1 Ws 242/03 = Die Justiz 2004, 128 f und Beschluss vom 10. Dezember 2002 in 1 Ws 249/02 = NStZ-RR 2003, 145; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. § 172, Rdnr. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht