Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,70853
OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10 (https://dejure.org/2011,70853)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.05.2011 - 3 U 114/10 (https://dejure.org/2011,70853)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 3 U 114/10 (https://dejure.org/2011,70853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,70853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich der Ablieferung von Transportgut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Ablieferung von Transportgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 128/06

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen von Schadensersatzansprüchen wegen des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10
    Die dem Anspruchsteller obliegende Darlegungs- und Beweislast kann jedoch dadurch gemildert werden, dass der Frachtführer angesichts des unterschiedlichen Informationsstands der Vertragsparteien nach Treu und Glauben gehalten ist, soweit möglich und zumutbar, zu den näheren Umständen des Schadensfalls eingehend vorzutragen (BGH TranspR 2009, 134; BGH TranspR 2006, 348 ; BGH TranspR 2003, 467 ).

    Eine Einlassungsobliegenheit (sekundäre Darlegungslast) trifft den Frachtführer aber nur dann, wenn Anhaltspunkte für ein leichtfertiges Handeln existieren oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein qualifiziertes Verschulden spricht (BGH TranspR 2009, 134; BGH TranspR 2003, 467 ).

    Derartige Anhaltspunkte existieren, wenn vorprozessual trotz mehrfacher Nachfrage keinerlei Einzelheiten zur Schadensursache mitgeteilt worden sind oder wenn die Ursache des Verlustes vorprozessual völlig ungeklärt geblieben ist (BGH TranspR 2009, 134; BGH TranspR 2009, 262).

    Unabhängig davon muss er, soweit zumutbar, substantiiert unter Benennung der beteiligten Personen samt ihrer ladungsfähigen Anschrift den Organisationsablauf in seinem Betrieb offenlegen und dartun, welche auf der Hand liegenden, elementaren Schadensverhütungsmaßnahmen von ihm und seiner Hilfspersonen getroffen worden sind (BGH TranspR 2008, 113; BGH TranspR 2009, 134).

    Dieser Hinweis war deswegen geboten, weil die Beklagte vom Landgericht verfahrensfehlerhaft nicht darauf hingewiesen worden war, dass sie eine sekundäre Darlegungslast trifft, dass sie dieser Obliegenheit bezüglich der Kontrollmaßnahmen, der durchgeführten Ermittlungen und der sonstigen Sicherungs- und Überwachungsinstrumente etc. bislang nicht genügt hat und welche rechtlichen Konsequenzen sich hiermit u.U. verbinden können (§ 139 ZPO ; vgl. dazu BGH TranspR 2009, 134 Tz 18).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen, der der Entscheidung des BGH vom 18.12.2008 - I ZR 128/06, TranspR 2009, 134 - zugrunde lag.

  • BGH, 14.06.2006 - I ZR 136/03

    Anforderungen an die Schnittstellenkontrollen bei der Beförderung von Briefen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10
    Danach trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Frachtführer oder seine Leute vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (BGH TranspR 2008, 113; BGH TranspR 2006, 348 ).

    Die dem Anspruchsteller obliegende Darlegungs- und Beweislast kann jedoch dadurch gemildert werden, dass der Frachtführer angesichts des unterschiedlichen Informationsstands der Vertragsparteien nach Treu und Glauben gehalten ist, soweit möglich und zumutbar, zu den näheren Umständen des Schadensfalls eingehend vorzutragen (BGH TranspR 2009, 134; BGH TranspR 2006, 348 ; BGH TranspR 2003, 467 ).

    Zusätzliche Stichproben neben durchgehenden Schnittstellenkontrollen, die hier belegt sind, sind nach der höchstrichterlichen Judikatur nicht geboten (vgl. BGH TranspR 2006, 348 Tz. 20).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 43/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10
    Danach trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Frachtführer oder seine Leute vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (BGH TranspR 2008, 113; BGH TranspR 2006, 348 ).

    Unabhängig davon muss er, soweit zumutbar, substantiiert unter Benennung der beteiligten Personen samt ihrer ladungsfähigen Anschrift den Organisationsablauf in seinem Betrieb offenlegen und dartun, welche auf der Hand liegenden, elementaren Schadensverhütungsmaßnahmen von ihm und seiner Hilfspersonen getroffen worden sind (BGH TranspR 2008, 113; BGH TranspR 2009, 134).

    Kommt der Frachtführer seiner sekundären Darlegungslast nicht ausreichend nach, kann der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH TranspR 2010, 76; BGH TranspR 2009, 262; BGH TranspR 2008, 113).

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 122/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Spediteurs wegen Verlust von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10
    Von einem der Beklagten zuzurechnenden groben Organisationsmangel, der eine qualifizierte Haftung des Frachtführers begründen kann (BGH TranspR 1997, 377; BGH TranspR 1996, 303), ist ebenfalls nicht auszugehen.

    So sind die Entscheidungen des BGH vom 09.11.1995 - I ZR 122/93, TranspR 1996, 303 - und des OLG München vom 27.07.2001 - 23 U 3096/01, TranspR 2002, 161 - auch nicht zu interpretieren.

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 165/94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen abhandengekommener

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10
    Von einem der Beklagten zuzurechnenden groben Organisationsmangel, der eine qualifizierte Haftung des Frachtführers begründen kann (BGH TranspR 1997, 377; BGH TranspR 1996, 303), ist ebenfalls nicht auszugehen.

    Denn danach genügt zwar eine bloße buchmäßige Erfassung der Abgänge nicht, vielmehr kommt es besonders auf eine Kontrolle in Form eines körperlichen Abgleichs der papiermäßigen Erfassung mit der Ware an (BGH TranspR 1997, 377).

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10
    Die dem Anspruchsteller obliegende Darlegungs- und Beweislast kann jedoch dadurch gemildert werden, dass der Frachtführer angesichts des unterschiedlichen Informationsstands der Vertragsparteien nach Treu und Glauben gehalten ist, soweit möglich und zumutbar, zu den näheren Umständen des Schadensfalls eingehend vorzutragen (BGH TranspR 2009, 134; BGH TranspR 2006, 348 ; BGH TranspR 2003, 467 ).

    Eine Einlassungsobliegenheit (sekundäre Darlegungslast) trifft den Frachtführer aber nur dann, wenn Anhaltspunkte für ein leichtfertiges Handeln existieren oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein qualifiziertes Verschulden spricht (BGH TranspR 2009, 134; BGH TranspR 2003, 467 ).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10
    Derartige Anhaltspunkte existieren, wenn vorprozessual trotz mehrfacher Nachfrage keinerlei Einzelheiten zur Schadensursache mitgeteilt worden sind oder wenn die Ursache des Verlustes vorprozessual völlig ungeklärt geblieben ist (BGH TranspR 2009, 134; BGH TranspR 2009, 262).

    Kommt der Frachtführer seiner sekundären Darlegungslast nicht ausreichend nach, kann der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH TranspR 2010, 76; BGH TranspR 2009, 262; BGH TranspR 2008, 113).

  • BGH, 02.10.1979 - VI ZR 245/78

    Verkehrssicherungspflicht des Verantwortlichen einer Massenveranstaltung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10
    Auf den offensichtlichen Substantiierungsmangel hat die Beklagte bereits im Termin vom 17.11.2010 zutreffend hingewiesen, sodass ein zusätzlicher gerichtlicher Hinweis ausnahmsweise entbehrlich war (BGH NJW 1980, 223 ).
  • BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10
    Bei einer ausreichenden Kontrolle hält es auch der BGH für unbedenklich, dass Fahrer von Nahverkehrsfahrzeugen Güter auch von fremden Stellplätzen holen können (BGH TranspR 1996, 34 Tz. 24) Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass vom Personal in der Lagerhalle kontrolliert wird, dass jeder Fahrer nur an den für ihn bestimmten Platz gelangt (so die Zeugin E..., S. 11 des Protokolls vom 28.01.2011, Bl. 410 d.A.), und dass es aufgrund von Umdispositionen notwendig werden kann, dass ein Fahrer auch zu einem anderen Relationsplatz gelangt, wie die Zeugin B... anschaulich geschildert hat (S. 12 des Protokolls vom 17.11.2010), ebenso der Zeuge H... (S. 6 des Protokolls vom 28.01.2011, Bl. 405 d.A.).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10
    Darüber hinaus käme ein diesbezügliches Verschulden nach der Art des Schadens nicht ernsthaft als Schadensursache in Betracht (BGH TranspR 2005, 311 ; Koller, a.a.O., § 435 HGB Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 154/07

    Darlegungslast und Beweislast der Voraussetzungen für eine unbeschränkte Haftung

  • OLG München, 27.07.2001 - 23 U 3096/01

    Anspruch auf Schadensersatz eines Transportversicherers gegen ein

  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 156/98

    Schadensersatz bei Verlust von Frachtgut

  • BGH, 13.06.1996 - I ZR 45/94

    Nachweis haftungsbegründender und haftungsausfüllender Umstände im Rahmen eines

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 200/01

    Ansprüche aus abgetretenem und übergegangenem Recht wegen Verlustes von

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 120/02

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertangabe

  • BGH, 15.11.2006 - IV ZR 122/05

    Anforderungen an die Namensunterschrift

  • BGH, 06.06.2007 - I ZR 121/04

    Pflichten des Frachtführers bei der Beförderung von Transportgut ohne Kenntnis

  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 1/09

    Inanspruchnahme eines Paketdienstunternehmens auf Schadensersatz wegen Verlusts

  • OLG Stuttgart, 10.12.2008 - 3 U 173/08

    Schadensersatzanspruch eines Apothekers wegen eines angeblichen Verlustes von

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 120/07

    Gültigkeit einer den Transport bestimmter Güter ausschließenden

  • LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15

    Verstoß des Frachtführers gegen sekundäre Darlegungslast über

    Für die Schadensanzeige nach Ablieferung verlangt § 438 Abs. 4 S. 1 HGB Textform (OLG Stuttgart, Urteil vom 11.05.2011, 3 U 114/10).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 14 U 62/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Rahmen des Beitritts zu einem

    Diese Angaben hält auch der Senat (mit dem 6. Zivilsenat des OLG Düsseldorf - Beschl. v. 13.01.2011 - I-6 U 201/09 - Urt. v. 21.07.2011 - I-6 U 51/10 - Urt. v. 03.03.2011 - I-6 U 189/09 - vgl. ferner 15. Zivilsenat, Urt. v. 16.03.2011 - I-15 U 220/09 - OLG Bamberg, Urt. v. 22.06.2011 - 3 U 114/10) für ausreichend und nicht irreführend.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 14 U 69/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung der anlageberatenden Bank beim Erwerb von

    Diese Angaben hält auch der Senat (mit dem 6. Zivilsenat des OLG Düsseldorf - Beschl. v. 13.01.2011 - I-6 U 201/09 - Urt. v. 21.07.2011 - I-6 U 51/10 - Urt. v. 03.03.2011 - I-6 U 189/09 - vgl. ferner 15. Zivilsenat, Urt. v. 16.03.2011 - I-15 U 220/09 - OLG Bamberg, Urt. v. 22.06.2011 - 3 U 114/10 - [sämtliche Entscheidungen sind in den Rechtsstreit eingeführt worden]) für ausreichend und nicht irreführend.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - 14 U 70/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung der anlageberatenden Bank beim Erwerb von

    Diese Angaben hält auch der Senat (mit dem 6. Zivilsenat des OLG Düsseldorf - Beschl. v. 13.01.2011 - I-6 U 201/09 - Urt. v. 21.07.2011 - I-6 U 51/10 - Urt. v. 03.03.2011 - I-6 U 189/09 - vgl. ferner 15. Zivilsenat, Urt. v. 16.03.2011 - I-15 U 220/09 - OLG Bamberg, Urt. v. 22.06.2011 - 3 U 114/10 - [sämtliche Entscheidungen sind in den Rechtsstreit eingeführt worden]) für ausreichend und nicht irreführend.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 14 U 67/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung der anlageberatenden Bank beim Erwerb von

    Diese Angaben hält auch der Senat (mit dem 6. Zivilsenat des OLG Düsseldorf - Beschl. v. 13.01.2011 - I-6 U 201/09 - Urt. v. 21.07.2011 - I-6 U 51/10 - Urt. v. 03.03.2011 - I-6 U 189/09 - vgl. ferner 15. Zivilsenat, Urt. v. 16.03.2011 - I-15 U 220/09 - OLG Bamberg, Urt. v. 22.06.2011 - 3 U 114/10 - [sämtliche Entscheidungen sind in den Rechtsstreit eingeführt worden]) für ausreichend und nicht irreführend.
  • LG Köln, 10.02.2022 - 83 O 42/20
    Für die Schadensanzeige nach Ablieferung verlangt § 438 Abs. 4 S. 1 HGB Textform (OLG Stuttgart, Urteil vom 11.05.2011, 3 U 114/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht