Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.06.2007 - 5 U 18/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4612
OLG Stuttgart, 11.06.2007 - 5 U 18/07 (https://dejure.org/2007,4612)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.06.2007 - 5 U 18/07 (https://dejure.org/2007,4612)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - 5 U 18/07 (https://dejure.org/2007,4612)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gläubigeranfechtung: Anwendbares Recht im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein in Österreich gelegenes Grundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit eines im Ausland stattgefundenen Grundstückserwerbs nach dem Anfechtungsgesetz (AnfG); Anwendbarkeit des deutschen Anfechtungsrechts; Begriff der "Rechtshandlung" im Sinne des AnfG; Geltung österreichischen Rechts für den Grundstückserwerb; Voraussetzungen ...

  • zvi-online.de

    AnfG § 19
    Keine Anwendung des deutschen Anfechtungsrechts auf Schenkung eines im Ausland gelegenen Grundstücks trotz Gläubigerbenachteiligung im Inland

  • Judicialis

    AnfG § 19

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 19
    Keine Anwendung deutschen Anfechtungsrechts bei Verschenkung eines ausländischen Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtungsrecht anwendbar bei im Ausland gelegenen Grundstück?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1966
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2007 - 5 U 18/07
    Es war deshalb in Rechtsprechung und Schrifttum heftig umstritten, welches Recht bei Sachverhalten mit Auslandsberührung gelten und was der dabei maßgebliche Anknüpfungspunkt sein soll (dazu Hohloch, IPRax 1995, 306, 307; Kubis IPrax 2000, 501).

    Der BGH hat sich auf keine bestimmte Kollisionsregel festgelegt, sondern im Einzelfall darauf abgestellt, auf welche Rechtsordnung die wesentlichen Verhältnisse persönlicher und sachlicher Art hindeuten (BGH NJW 1999, 1395).

  • BGH, 06.12.2001 - IX ZR 158/00

    Auswirkungen eines Verwirkungstatbestandes zu Gunsten eines von mehreren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2007 - 5 U 18/07
    Zwar ist der Klägerin zuzugeben, dass die Weggabe eines wertvollen Vermögensgegenstands ohne Gegenleistung ein gewichtiges Indiz für die Absicht des Schuldners sein kann, seine Gläubiger zu benachteiligen (BGH NJW-RR 2002, 478).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2007 - 5 U 18/07
    Eine internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die trotz § 513 Abs. 2 ZPO auch in zweiter Instanz von Amts wegen zu prüfen ist (BGH NJW 2003, 426; Zöller-Gummer/Heßler ZPO, 26. Aufl. § 513 Rn.8), besteht gemäß Art. 2 Abs. 1 EuGVVO.
  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 33/11

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Anwendung deutschen Rechts auf die

    Im Falle der Übertragung des Rechts an einem Grundstück bestimmt sich die Anfechtbarkeit entsprechend der Vorschrift des Art. 43 EGBGB nach dem Recht des Orts, an welchem das Grundstück belegen ist (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 1966, 1967), im Streitfall folglich nach deutschem Recht.
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - U (Kart) 19/10

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung

    Diese unverzichtbare Prozessvoraussetzung, die vom Prüfungsausschluss des § 513 Abs. 2 ZPO nicht umfasst und auch im Berufungsverfahren von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. hierzu: BGH NJW 2003, 426; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.06.2007, 5 U 18/07, zitiert nach juris Tz. 32; Heßler in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 513 Rn. 8), hat das Landgericht im Ergebnis zu Recht bejaht.
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - 12 U 87/08

    Anfechtbarkeit des Erwerbs eines in Frankreich belegenen Grundstücks in

    Die - von dem Prüfungsausschluss des § 513 Abs. 2 ZPO nicht erfasste (vgl. Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 29. Aufl., § 513, Rdnr. 3) - internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist aus den zutreffenden Gründen des landgerichtlichen Urteils gegeben (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 11.06.2007, 5 U 18/07, Tz 32, zitiert nach juris).
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