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   OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/2001, 4 U 227/01   

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https://dejure.org/2002,8415
OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/2001, 4 U 227/01 (https://dejure.org/2002,8415)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.09.2002 - 4 U 227/2001, 4 U 227/01 (https://dejure.org/2002,8415)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. September 2002 - 4 U 227/2001, 4 U 227/01 (https://dejure.org/2002,8415)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchbrechung des Akzessorietätsprinzips; Sicherungszweck einer Bürgschaft; Untergang einer gesicherten Forderung infolge Vermögensverfalls eines Hauptschuldners ; Einrede der kurzen Verjährung eines erloschenen Anspruchs; Rügeverlust eines Bürgen

  • Judicialis

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 196 Abs. 2; ; BGB § 198; ; BGB § 201; ; BGB § 767 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 768 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 768 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durch den Untergang der gesicherten Forderung infolge Vermögensverfalls des Hauptschuldners verliert der Bürge nicht die Einrede der kurzen Verjährung des erloschenen Anspruchs.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79

    Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
    So kommt die Rechtsprechung folgerichtig zu dem Ergebnis, dass sich der Bürge auf die Verjährung der Hauptforderung ebenfalls berufen kann, wenn aufgrund eines gegen den Hauptschuldner ergehenden rechtskräftigen Urteils gegen diese eine neue 30-jährige Verjährungsfrist in Lauf gesetzt (BGHZ 76, 222-231) oder wenn die Frist durch ein Anerkenntnis des Schuldners unterbrochen wird, da solche Umstände nicht zu Lasten des Bürgen gehen dürfen (OLG Düsseldorf, MDR 1975, 1019).

    Aus dieser Rechtsprechung, insbesondere aus BGHZ 76, 222 ff. muss gefolgert werden, dass eine Verlängerung der Verjährungsfrist in Bezug auf den Hauptschuldner sich gerade nicht zum Nachteil des Bürgen auswirken soll (Gedanke des § 768 Abs. 2 BGB).

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
    In seiner Entscheidung vom 19. September 1985 hat der 9. Zivilsenat (BGHZ 95, 375-392) lediglich folgendes ausgeführt:.

    Daran ändert auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Hauptschuldners nichts (vgl. BGHZ 95, 375, 384 f.)".

  • KG, 13.07.1998 - 22 U 2238/97

    Beendigung eines Leasingverhältnisses durch Kündigung; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
    Eine andere Auffassung vertritt das Kammergericht in einem Urteil vom 13. Juli 1998 (KG NJW-RR 1999, 1206-1208 mit Stellungnahme von Karsten Schmidt in JuS 2000, 295).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.1975 - 22 U 51/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
    So kommt die Rechtsprechung folgerichtig zu dem Ergebnis, dass sich der Bürge auf die Verjährung der Hauptforderung ebenfalls berufen kann, wenn aufgrund eines gegen den Hauptschuldner ergehenden rechtskräftigen Urteils gegen diese eine neue 30-jährige Verjährungsfrist in Lauf gesetzt (BGHZ 76, 222-231) oder wenn die Frist durch ein Anerkenntnis des Schuldners unterbrochen wird, da solche Umstände nicht zu Lasten des Bürgen gehen dürfen (OLG Düsseldorf, MDR 1975, 1019).
  • BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80

    Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
    Dass die Akztessorietät des verbürgten Anspruchs hinter dem Sicherungszweck der Bürgschaft zurücktritt, ist anerkannt im Falle des Erlöschens von Personenhandelsgesellschaften und juristischen Personen als Hauptschuldnern (Staudinger, § 767, Rn. 48 ff; BGHZ 82, 323, 326).
  • BGH, 27.05.1993 - IX ZR 254/92

    Restschuldbeschränkenden Wirkung ausländischer Konkursverfahren -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
    Nachdem die Insolvenz der Fa. E in Luxemburg abgewickelt wurde, kommt nach internationalem Konkursrecht im Hinblick auf das herrschende Universalitätsprinzip (vgl. Hilger, InsolvenzG, 17. Aufl., § 237 KO 2d) die Rechtsordnung desjenigen Landes zur Anwendung, in dem das Insolvenzverfahren angeordnet wurde (vgl. auch BGHZ 122, 373).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
    In einer neueren Entscheidung vom 09. Juli 1998 führt der 9. Zivilsenat (BGH NJW 1998, 2972-2975) jedoch aus:.
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99

    Verjährung des Aufwendungsersatzanspruchs wegen Übernahme einer Bürgschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
    Die neueste diesbezügliche Entscheidung des 9. Zivilsenats vom 06. Juni 2000 (BGH NJW-RR 2000, 1717-1718) enthält folgende Passage:.
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