Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43063
OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14 (https://dejure.org/2014,43063)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.09.2014 - 2 U 46/14 (https://dejure.org/2014,43063)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. September 2014 - 2 U 46/14 (https://dejure.org/2014,43063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,43063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Zum Argument der Rechtsmissbräuchlichkeit bei ergebnisorientierter Auswahl eines Gerichts / Der Designschutz bei Ersatzteilen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters an Felgendesigns; Rechtsmissbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung bei verschiedenen Gerichten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Autofelgen

    Art 19 Abs 1 EGV 6/2002, Art 110 Abs 1 EGV 6/2002
    Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung: Kraftfahrzeugfelgen als Ersatzteile i.S.d. Reparaturklausel; Rechtsmissbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung bei verschiedenen Gerichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters an Felgendesigns; Rechtsmissbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung bei verschiedenen Gerichten

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters an Felgendesigns

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum tatsächlichen Ende der verlängerten Frist für eine Berufungsbegründung, wenn diese auf einen Sonntag fällt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ende der verlängerten Frist für eine Berufungsbegründung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Designschutz und Ersatzteilmärkte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsverfolgung bei verschiedenen Gerichten nicht notwendigerweise rechtsmissbräuchlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsverfolgung bei verschiedenen Gerichten nicht notwendigerweise rechtsmissbräuchlich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 380
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 05.10.1988 - 53/87

    CICRA u.a. / Renault

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14
    Es hieße, dieses Recht selbst infrage zu stellen, wenn man unter diesen Umständen die Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften ausschließen wollte (EuGH GRUR Int. 1990, 140 [Tz. 11] - CICRA/Régie Renault; vgl. ferner EuGH GRUR 2004, 524 [Tz. 49 und 34] - IMS/Health; OLG Düsseldorf GRURPrax 2013, 382 [juris Tz. 60]).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14
    Denn nach einem die Vermutung der Wiederholungsgefahr begründenden Verletzungsverhalten lässt die bloße Aufgabe der bisherigen verletzenden Geschäftstätigkeit die Wiederholungsgefahr nicht entfallen (BGH GRUR 2013, 638 [Tz. 58] - Völkl ; 2008, 996 [Tz. 33] - Clone-CD ).
  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14
    Diese Erwägungen liegen auch der Entscheidung des Kartellsenats des BGH zu Grunde (BGHZ 180, 312 [Tz. 26 f.] - Orange-Book-Standard ).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 89/08

    Verlängerte Limousinen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14
    Die nach dem Sach- und Streitstand zugrunde zulegende Verletzung des Schutzrechts wegen Nichtbeschränkung auf den reinen Reparaturfall begründet die Vermutung der Wiederholungsgefahr (BGHZ 185, 224 [Tz. 56] - Verlängerte Limousinen ), welche in der Regel nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann (BGH GRUR 2013, 1235 [Tz. 23] - Restwertbörse II ).
  • BGH, 18.12.2012 - X ZR 3/12

    Routenplanung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14
    Insoweit erschöpfen sich die Berufungsbegründung und die Einspruchsbegründung (Bl. 429) weitgehend im bloßen Verweis auf erstinstanzliches Vorbringen (hierzu ausführlich noch in I. Instanz [dort Bl. 72 ff., insbes. Bl. 74: " klageweise Geltendmachung von nicht durchsetzbaren Schutzrechten" als Missbrauch ihrer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Ersatzteile für ihre Fahrzeuge "mit dem Ziel ..., den freien Wettbewerb auf diesem Ersatzteilmarkt innerhalb der Mitgliedstaaten zu verhindern". ], das aber auch ohne ausdrückliche Bezugnahme darauf als Streitstoff im Rechtsmittelzug anfällt [BGH B. v. 31.07.2013 - IV ZR 158/12 [Tz. 16]; GRUR 2013, 275 [Ls. und Tz. 39] - Routenplanung ).
  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14
    Die nach dem Sach- und Streitstand zugrunde zulegende Verletzung des Schutzrechts wegen Nichtbeschränkung auf den reinen Reparaturfall begründet die Vermutung der Wiederholungsgefahr (BGHZ 185, 224 [Tz. 56] - Verlängerte Limousinen ), welche in der Regel nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann (BGH GRUR 2013, 1235 [Tz. 23] - Restwertbörse II ).
  • BGH, 31.07.2013 - IV ZR 158/12

    Aufrechnung und Verjährung als Einrede gegenüber einem Anspruch auf Rückzahlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14
    Insoweit erschöpfen sich die Berufungsbegründung und die Einspruchsbegründung (Bl. 429) weitgehend im bloßen Verweis auf erstinstanzliches Vorbringen (hierzu ausführlich noch in I. Instanz [dort Bl. 72 ff., insbes. Bl. 74: " klageweise Geltendmachung von nicht durchsetzbaren Schutzrechten" als Missbrauch ihrer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Ersatzteile für ihre Fahrzeuge "mit dem Ziel ..., den freien Wettbewerb auf diesem Ersatzteilmarkt innerhalb der Mitgliedstaaten zu verhindern". ], das aber auch ohne ausdrückliche Bezugnahme darauf als Streitstoff im Rechtsmittelzug anfällt [BGH B. v. 31.07.2013 - IV ZR 158/12 [Tz. 16]; GRUR 2013, 275 [Ls. und Tz. 39] - Routenplanung ).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14
    Denn Störer ist, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechtsguts beiträgt (BGH a.a.O. [Tz. 11] - Geschäftsführerhaftung ; GRUR 2013, 1030 [Tz. 30] - File-Hosting-Dienst ).
  • BGH, 08.04.2014 - KZR 53/12

    VBL-Versicherungspflicht - Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14
    Der bloße Umstand, dass die Klägerin marktstark ist und dass das beanspruchte Geschmacksmusterrecht ihr eine monopolistische Stellung auch in Bezug auf die Ersatzteile verschaffen würde, was im Preisgefälle für Felgen einerseits der Klägerin und andererseits der gleichwertigen der Beklagten seinen sinnfälligen Ausdruck finde (Bl. 430; B 58 = 454 bis 459; B 59 = Bl. 460/61) und für den Missbrauch von Marktmacht zu Lasten des Verbrauchers stehe, vermag die Zuständigkeits- und Zulässigkeitsfrage auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs nicht durchgreifend im Sinne der Beklagten zu bestimmen (vgl. auch BGH U. v. 8.04.2014 - KZR 53/12 [Tz. 37] - VBL-Versicherungspflicht ).
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14
    Da vorliegend ein absolutes Recht betroffen ist und - a maiore ad minus - zumindest wie ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß, dort als Verhaltensunrecht, dem Deliktsrecht unterstellt ist (BGH WM 2014, 1479 [Tz. 11] - Geschäftsführerhaftung ), ergibt sich die internationale Zuständigkeit gegen diesen Beklagten aus Art. 88 Abs. 2 GGV, Art. 5 Abs. 3 EuGVO, die materiell-rechtliche Bewertung gemäß Art. 88 Abs. 1, 89 Abs. 2 GGV und Art. 1 und Art. 4 Abs. 1 Rom-II nach deutschem Recht, da die Handlung den Primärschaden nach der Klage in Deutschland schafft (vgl. hierzu auch Thorn in Palandt, BGB, 7. Aufl. [2014], Art. 4 Rom-II, 7).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

  • LG Düsseldorf, 28.11.2013 - 14c O 304/12

    Geschmacksmusterverletzung im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Felgen

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09

    Gemeinschaftsrechtliches Markenrecht: Angabe "Thüringer Klöße" als nicht als

  • BGH, 02.10.2012 - I ZR 82/11

    Völkl

  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09

    Enzymax/Enzymix

  • BGH, 15.11.2011 - XI ZR 54/09

    Haftung bei Kapitalanlagen: Internationale Zuständigkeit für die

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10

    MPEG-2-Videosignalcodierung

  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 131/12

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei englischsprachiger Pressemitteilung

  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11

    Metall auf Metall II

  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 226/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (vgl. OLG Stuttgart, GRUR 2015, 380).
  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 226/14

    Anwerndbarkeit der Schutzschranke gemäß Art. 110 Abs. 1 GGV auf Felgen von

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (vgl. OLG Stuttgart, GRUR 2015, 380).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 14c O 58/15

    Feststellungsklage betreffend die Nichtverletzung einer Vielzahl von

    Eine Übertragung dortiger Begrifflichkeiten bzw. Auslegungsergebnisse auf Art. 110 GGV scheidet deshalb aus (LG Hamburg, Urteil vom 18.09.2015, 308 O 143/14, S. 17, vorgelegt als Anlage K 27; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2014, 2 U 46/14, S. 26, vorgelegt als Anlage K 32 Nr. 4).
  • LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14

    Reparaturaustauschteile - Klage wegen Verletzung eines

    Dann kann der Klägerin als Rechteinhaberin nicht versagt werden, bei Gerichten in diesen verschiedenen Ländern Rechtsschutz nachzusuchen (so schon OLG Stuttgart zum Az. 2 U 46/14, GRUR 2015, 380 Tz 34).
  • LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13

    Verletzung des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters des

    Der Hinweis der Beklagten in ihrem Internetauftritt, dass es sich um "nachgebaute Nachrüsträder" oder "ähnlich gebaute Nachrüsträder" handele, "die vollkommen kompatibel mit einem bestimmten Fahrzeug sind, für das sie ausschließlich bestimmt sind, um es zu reparieren, um so sein ursprüngliches Erscheinungsbild wieder herzustellen" (Anlage B 7; Übersetzung Bl. 59 GA), vermag nicht sicherzustellen, dass sich der Besteller an diese Vorgaben auch hält (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2014, 2 U 46/14, S. 24, vorgelegt als Anlage K 188).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht