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   OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10   

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https://dejure.org/2010,4107
OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10 (https://dejure.org/2010,4107)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.11.2010 - 2 U 31/10 (https://dejure.org/2010,4107)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. November 2010 - 2 U 31/10 (https://dejure.org/2010,4107)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3, 5 Buchpreisbindungsgesetz; 253 Abs. 2 Nr. 2, 256 Abs. 1 ZPO
    Kein Wettbewerbsverstoß, wenn mit buchpreisbindungsfreier Ware erworbener Gutschein für den Buchkauf eingesetzt werden kann

  • openjur.de
  • webshoprecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Buchpreisbindung durch die preismindernde Einlösung von Coupons

  • kanzlei.biz

    Rabattgutschein beim Bücherkauf kein Verstoß gegen Buchpreisbindung

  • ra.de
  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Kein Verstoss gegen die Buchpreisbindung wenn beim Kauf eines Buches ein für den Erwerb anderer Waren ausgegebener Gutschein verwendet wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BuchpreisbindungsG § 9 Abs. 1 S. 1
    Verletzung der Buchpreisbindung durch die preismindernde Einlösung von Coupons

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Preisnachlass-Coupon"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Einführung zur Buchpreisbindung: Rabatte die zu Abmahnungen führen (?)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umgehung der Buchpreisbindung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Verletzung der Buchpreis-Bindung bei Preisnachlass-Coupon

  • buchpreisbindung.drik.de (Leitsatz)

    Einlösung eines zu nicht preisgebundener Ware ausgegebenen Preisnachlass-Coupons beim Buchkauf

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einlösen von Rabattgutschein für preisgebundene Bücher nicht zwingend unzulässig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Verwendung von Rabattgutscheinen für Bücher mit Preisbindung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Buchpreisbindung: Rabatt in Form von Gutscheinen zulässig, wenn der Rabatt sich auf preisbindungsfreie Ware bezieht

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Buchpreisbindung durch Coupon

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Rabattgutscheinen für Bücher mit Preisbindung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rabattcoupon für preisgebundene Bücher zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 441
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 U (Kart) 15/04

    Verstoß gegen die Buchpreisbindung durch Gutscheine für Neukunden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    Ein solcher werde beispielsweise in den Fällen angenommen, in denen Letztabnehmer einen Gutschein von einem Verkäufer erhielten, ohne dass diesem Gutschein eine wirtschaftliche Gegenleistung des Letztabnehmers gegenüberstehe, etwa wie im Fall " Startguthaben" des OLG Frankfurt (NJW 2004, 3122 = GRUR 2004, 885), wo Verkäufergutscheine im Wert von 5, 00 EUR an Letztabnehmer mit der Möglichkeit verschenkt worden seien, diese innerhalb einer bestimmten Frist u. a. beim Kauf von Büchern einzulösen.

    Das OLG Frankfurt habe in den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (NJW 2004, 3122 und NJW 2004, 3434) denn auch im wesentlichen darauf abgestellt, ob der Nennbetrag des Gutscheins vom ausgebenden Händler oder von einem Dritten finanziert werde.

    Diese Betrachtungsweise, auf der auch die Entscheidung OLG Frankfurt GRUR 2004, 885 - Startgutscheine für Bücher - beruht, erscheint aber nur dann zutreffend, wenn der Gutschein nicht anlässlich eines Erstkaufes (und dort wie vorliegend in Form eines Prozentsatzes des Kaufpreises der bei diesem Erstkauf erworbenen Ware) gewährt wird, sondern ohne einen solchen bzw. ohne Bezugnahme auf einen solchen.

    dd) Das hier vertretene Ergebnis widerspricht auch nicht den von beiden Parteien für ihre jeweilige Position angeführten Entscheidungen des OLG Frankfurt "Startgutscheine für Bücher" (GRUR 2004, 885) und ""Meilen" für Bücher" (GRUR 2005, 72).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 U 2/04

    Unzulässige Bonusmeilen eines Buchhändlers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    Deshalb liege auch im Hinblick auf die " Bonusmeilen "-Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW 2004, 2434 = GRUR 2005, 72) kein Umgehungstatbestand vor, denn die dortige Beklagte habe bereits beim Ersteinkauf preisgebundener Produkte sogenannte Bonusmeilen vergeben, welche beim zweiten Kaufpreis gebundener Produkte wieder hätten eingelöst werden können.

    Das OLG Frankfurt habe in den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (NJW 2004, 3122 und NJW 2004, 3434) denn auch im wesentlichen darauf abgestellt, ob der Nennbetrag des Gutscheins vom ausgebenden Händler oder von einem Dritten finanziert werde.

    dd) Das hier vertretene Ergebnis widerspricht auch nicht den von beiden Parteien für ihre jeweilige Position angeführten Entscheidungen des OLG Frankfurt "Startgutscheine für Bücher" (GRUR 2004, 885) und ""Meilen" für Bücher" (GRUR 2005, 72).

  • LG Duisburg, 15.09.2010 - 11 O 50/09

    Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeldanspruch wegen eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    Sie sei auf die Feststellung des Nichtbestehens eines konkreten gegenwärtigen Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien gerichtet, da die Klägerin aus Anlass des vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahrens (LG Ulm 11 O 50/09 KfH) festgestellt haben wolle, dass die Beklagten gegen sie keinen Unterlassungsanspruch wegen der Verrechnung des Gutscheins beim Verkauf von Büchern hätten, nachdem sie ihr Kassensystem so umgestellt habe, dass eine Ausstellung dieser Gutscheine beim Verkauf von preisgebundenen Büchern nicht mehr erfolge.

    Die hier in Frage stehende Konstellation sei von ihrer Abmahnung vom 29.09.2009 (Anl. MBP 3, Bl. 34) nicht erfasst gewesen und auch nicht von der dann beantragten und erlassenen einstweiligen Verfügung des LG Ulm (11 O 50/09 KfH), was in der mündlichen Verhandlung über den Widerspruch der Beklagten vom 22.09.2009 auch klargestellt worden sei (S. 2 des Protokolls, Bl. 115 der beigezogenen Akten 11 O 50/09 KfH = B 3, Bl. 64).

    Die Akten 11 O 50/09 KfH des Landgerichts Ulm betreffend das zwischen den Parteien geführte einstweilige Verfügungsverfahren sind auch vom Senat beigezogen worden.

  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 8/01

    Einkaufsgutschein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    aa) Die in Form eines Einkaufsgutscheins gewährte Vergünstigung stellt sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofs der Sache nach als ein Preisnachlass beim Wareneinkauf dar (BGH GRUR 2003, 1057 - Einkaufsgutschein I ).

    Im Fall "Startgutscheine für Bücher" wurden die "Startgutscheine" in Höhe von 5, 00 EUR gerade nicht bei einem Erstkauf ausgehändigt, sondern "einfach so", konnten deshalb im Sinne der Entscheidung BGH GRUR 2003, 1057 - Einkaufsgutschein I - nur einen Preisnachlass in Form der Überlassung eines Wertgutscheins auf den nachfolgend zu tätigenden einen Kauf (des preisgebundenen Buches) darstellen.

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    Handelt es sich wie vorliegend um eine negative Feststellungsklage, die darauf gerichtet ist, festzustellen, ob dem Beklagten gegebenenfalls gesetzliche Unterlassungsansprüche zustehen, ist zumindest erforderlich, dass der Beklagte gegen den Feststellungskläger bereits einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch erhoben hat, wobei es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nicht genügt, dass der Beklagte angekündigt hat, gegen das beabsichtigte Verhalten "gegebenenfalls rechtliche Schritte" einzuleiten, es vielmehr der Androhung bedarf, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen (BGH GRUR 2001, 1036, 1037 - Kauf auf Probe ).

    Zwar betrifft die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten von einem bestehenden Unterlassungsvertrag erfasst wird, ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO (BGH, GRUR 2001, 1036, 1037 - Kauf auf Probe ; BGH GRUR 2008, 360 Tz. 21 - EURO und Schwarzgeld ), und liegt deshalb dann, wenn der Unterlassungsschuldner Auskunft vom Unterlassungsgläubiger begehrt, ob ein bestimmtes Verhalten gegen die Unterlassungsverpflichtung verstoße und sich der Gläubiger daraufhin nicht erklärt, auch ein Feststellungsinteresse vor (OLG Düsseldorf GRUR 1988, 789 - Unterlassungsvertrag ).

  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 8/05

    Kein Mängelexemplar ohne Mängel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    Dem Wortlaut von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchpreisbindungsgesetz lässt sich eine solche Einschränkung nicht entnehmen; die obergerichtliche Rechtsprechung nimmt sie auch nicht an (OLG Frankfurt, GRUR 2005, 965 - Mängelexemplar - und OLG München GRUR 2005, 71 - Schüler-Lernhilfe; dies ergibt sich jeweils aus dem in Juris abgedruckten Volltext dieser Entscheidungen).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    Diese Betrachtungsweise, welche auch der Senat bereits in seinem Urteil vom 10.12.2009 (2 U 66/09) vertreten hat (Rdnr. 52 in "Juris"; ebenfalls die Preisbindung für Arzneimittel betreffend), wird auch vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE" (Urteil vom 09.09.2010, I ZR 193/07) geteilt (a.a.O., Tz. 17 ff.).
  • OLG München, 24.06.2004 - 23 U 5142/03

    Gratisexemplar für Sammelbesteller

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    Dem Wortlaut von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchpreisbindungsgesetz lässt sich eine solche Einschränkung nicht entnehmen; die obergerichtliche Rechtsprechung nimmt sie auch nicht an (OLG Frankfurt, GRUR 2005, 965 - Mängelexemplar - und OLG München GRUR 2005, 71 - Schüler-Lernhilfe; dies ergibt sich jeweils aus dem in Juris abgedruckten Volltext dieser Entscheidungen).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    § 3 Buchpreisbindungsgesetz will sicherstellen, dass beim Verkauf an den Endabnehmer dem Buchhändler der Endpreis nach § 5 Buchpreisbindungsgesetz als Barzahlungspreis zufließt (BGH GRUR 2003, 807, 808 f. - Buchpreisbindung ).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 66/09

    Wettbewerbsverstoß einer niederländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    Diese Betrachtungsweise, welche auch der Senat bereits in seinem Urteil vom 10.12.2009 (2 U 66/09) vertreten hat (Rdnr. 52 in "Juris"; ebenfalls die Preisbindung für Arzneimittel betreffend), wird auch vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE" (Urteil vom 09.09.2010, I ZR 193/07) geteilt (a.a.O., Tz. 17 ff.).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

  • OLG Köln, 20.09.2005 - 6 W 112/05

    Preisbindungswidrige Ausgabe von Gutscheinen bei Kauf preisgebundener

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 172/05

    EURO und Schwarzgeld

  • LG Ulm, 05.03.2010 - 11 O 60/09

    Wettbewerbswidrigkeit von Rabatten beim Buchverkauf

  • BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14

    Verstoß von Amazon mit einer Gutscheinaktion gegen die Buchpreisbindung

    Deshalb ist es unerheblich, dass im vorliegenden Fall Gutscheinausgabe und Buchverkauf zwei selbständige Rechtsgeschäfte sind und der Bezug zwischen dem Gutschein und dem Verkauf eines preisgebundenen Buches erst durch eine spätere autonome Entscheidung des Kunden hergestellt wird, nachdem er bereits den Gutschein erhalten hat (zur gebotenen wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung bei der Prüfung von Preisbindungsverstößen vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 Rn. 19 = WRP 2010, 1482 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE; Urteil vom 8. Mai 2013 - I ZR 98/12, GRUR 2013, 1264 Rn. 14 = WRP 2013, 1264 - Rezeptbonus [jeweils zur Arzneimittelpreisbindung]; aA im Zusammenhang mit der Buchpreisbindung OLG Stuttgart, WRP 2011, 366, 371; Langen/Bunte/Bahr, GWB, 12. Aufl., nach § 30 GWB, § 3 BuchPrG Rn. 1; kritisch dazu Deichfuß, jurisPR-WettbR 1/2011, Anm. 4 unter C.).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 92/12

    Bonus-Karte, kostenlose Zweitbrille - Wettbewerbsverstoß eines

    Die vom Senat zur Buchpreisbindung angestellten Erwägungen zu einer Trennung einzelner Rechtsgeschäfte (OLG Stuttgart, Urteil vom 11. November 2010 - 2 U 31/10, MDR 2011, 441, bei juris Rz. 77 ff. - Preisnachlass-Coupon), können deshalb für den Bereich des Heilmittelwerberechts nicht zum Tragen kommen (zu geldwerten Bonuspunkten im Arzneimittelhandel s. BGH, Urteil vom 09. September 2010 - I ZR 98/08, MDR 2010, 1477, bei juris Rz. 17, m.w.N. - Bonuspunkte).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 11 U 93/13

    Amazons "Trade-in-Programm" verstößt gegen die Buchpreisbindung

    Die Entscheidung des OLG Stuttgart [Urt. vom 11.11.2010 - 2 U 31/10 - Preisnachlass Coupon], wonach ein Händler, der beim Kauf nicht preisgebundener Waren einen Preisnachlass-Coupon für einen beliebigen späteren Kauf ausgibt, nicht gegen das BuchPrG verstoße, wenn dieser Preisnachlass-Coupon später beim Kauf preisgebundener Bücher angerechnet wird, betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • OLG Frankfurt, 04.09.2012 - 11 U 25/12

    Unzulässiges "Trade-In-Geschäft" beim Ankauf gebrauchter Bücher

    b) Die Entscheidung des OLG Stuttgart [Urt. vom 11.11.2010 - 2 U 31/10 - Preisnachlass Coupon], wonach ein Händler, der beim Kauf nicht preisgebundener Waren einen Preisnachlass-Coupon für einen beliebigen späteren Kauf ausgibt, nicht gegen das BuchPrG verstoße, wenn dieser Preisnachlass-Coupon später beim Kauf preisgebundener Bücher angerechnet wird, betrifft einen anderen Sachverhalt.
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